Neuigkeiten von der DEBEKA Bausparkasse

  • Hallo,


    das neue Jahr beginnt mit neuen Ideen der DEBEKA. Ich habe dort einen alten Bausparvertrag mit bescheidener Bausparsumme. Der Regelsparbeitrag im Monat ist im unteren zweistelligen Bereich. Bisher habe ich den Beitrag für 12 Monate immer am Anfang des Jahres überwiesen. Heute kamen 11 Monatsbeiträge zurück und die telefonische Erläuterung dazu, diese Regelung aus den Bausparbedingungen würde man ab diesem Jahr konsequent umsetzen. Die Mehrzinsen aus der Überweisung am Jahresanfang kann man nicht mehr tragen.


    Im Tarif BS 1 steht unter § 2(1): „Der monatliche Sparbeitrag beträgt 3 von Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).“ Und sonst nichts weiter zum Thema.


    Daraus die Verpflichtung zur monatlichen Einzahlung abzuleiten, ist m.E. schon mutig.


    Nun beträgt mein „Zinsverlust“ bzw. der "Gewinn" der BSK durch monatliche Einzahlung ca. 5 Euro p.a., eine Summe, für die ich garantiert keinen Prozess anstrenge. Insofern geht die Kalkulation der BSK sicherlich auf.


    Was mir allerdings ernsthaft Gedanken macht, wenn die BSK an diesen Peanuts sparen muss, wie weit ist sie noch von einer Insolvenz entfernt.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,


    meines Erachtens ist die Vorgehensweise der Bausparkasse korrekt - die Formulierung in den ABB ("monatlicher Sparbeitrag") gibt das her. Aus Sicht der BSK ist diese neue Restriktion doch nachvollziehbar und der seit Jahren andauernden und weiter bestehenden "Nullzinsphase" geschuldet. Der Tarif von Ihnen hat eine laufende Guthabenverzinsung von 3 %. Da bleibt man natürlich gerne investiert. Der Darlehenszins beim Tarif beträgt wiederum 5 %. Wer ruft zu dieser Kondition ein Darlehen ab? Wo sollen dann die notwendigen Erträge herkommen?


    Die konsequente Umsetzung der Formulierung in den ABB führt zu geringeren Zinsaufwendungen. Das muss dann natürlich für alle betroffenen Verträge gelten; also auch für Verträge mit "bescheidenen Bausparsummen"!


    Wenn Sie sich tatsächlich ernsthaft Sorgen um eine Insolvenz machen, so sollten Sie sich das Guthaben von Ihrem Vertrag zeitnah auszahlen lassen.


    Mit besten Grüßen


    Johnny

  • Hallo @Johnny,


    genau diese Argumentationslinie habe ich von der netten Dame am Servicetelefon der DEBEKA auch gehört. Auch sie deutete an, dass wohl auch Bausparer mit deutlich höheren Summen betroffen wären. :)


    Ich würde es gut finden, wenn meine Vermutung zutreffen würde. Dann könnten Sie hier etwas zur Verbraucheraufklärung tun, bevor ein BSK- Kunde in einen aussichtslosen Prozess rennt.


    Mit meinem juristischen Laienverstand sehe ich bei der oben zitierte Klausel der Bausparbedingungen nicht zwingend die Notwendigkeit formuliert, den Regelsparbeitrag jeden Monat einzeln zu bezahlen, zumal die BSK sich an der abweichenden Praxis Jahre oder gar Jahrzehnte nicht gestört hat. Am besten beweist man seine Rechtsauffassungen zu einem Sachverhalt mit Urteilen von Obergerichten zu ähnlichen Fällen. Ich bin gespannt.


    Gruß Pumphut

  • Die gleiche Nachricht wie Pumphut habe ich auch bekommen, allerdings schriftlich. Die Debeka hat jahrelang die von mir im Januar überwiesenen Sparbeiträge für das gesamte Jahr angenommen, will das jetzt aber nicht mehr tun. In meinem Bausparvertrag steht allerdings folgende Formulierung:


    "Der monatliche Regelsparbeitrag beträgt 3 %o der Bausparsumme. Sie können den Regelsparbeitrag auch in anderen Raten oder als Sonderzahlung für ein oder mehrere Jahre erbringen. Die Bausparkasse behält sich vor, die Annahme von Sonderzahlungen im Einzelfall von ihrer Zustimmung abhängig zu machen."


    Wenn ich die bisherigen Forums-Beiträge richtig interpretiere, bin ich aber kein Einzelfall.


    Was kann man tun, um die relativ hohen Zinsen der Debeka zu retten?


    Gruß
    hzok

  • Also zunächst bezweifle ich stark, dass irgendwer jemals eine Klage darauf gestützt hat, dass er den "monatlichen" Regelsparbetrag nicht jährlich zahlen darf.
    Der Duden (Stichwort "allgemeiner Sprachgebrach") sagt hier eindeutig: monatlich: Adjektiv - in jedem Monat geschehend, erfolgend, fällig


    Bei Pumphut gibts wohl keine Erfolgsaussichten. Bei hzok ist das vllt wieder anders. Auch wenn die Bausparkasse sich vielleicht gegen Sonderzahlungen wehren kann - wehren kann sie sich nach dem Wortlaut nicht gegen "andere" Raten. Ich würde das - rechtlich unverbindlich - mal so sehen, dass, wenn man die ersten 3 Monate hohe Raten und den Rest des Jahres sehr niedrige Raten zahlt, man den letzten Satz umgehen könnte. Der gilt eben nur für Sonderzahlungen nicht für andere Raten. :) Ob es sich deswegen zu klagen lohnt bleibe mal dahingestellt - das wird sich die Bausparkasse auch denken.

  • Moin,


    die DeBeKa war so frei und hat mir von meinen 240€ zusätzlich gleich wieder 180€ zurück überwiesen, da ich max. nur 60€ pro Monat einzahlen kann/darf.
    Wie dem auch sei, habe einen Dauerauftrag auf 20€ Monatlich gemacht, zu den VL vom AG sinds dann 60€ pro Monat.


    Sicher, schön ist anders aber jeder hat doch sicher einen Monatlichen Max. Betrag den er einzahlen kann? FAlls er diesen nicht weiß, jetzt noch den "Jährlichen" einzahlen, die DeBeKa überweist den zuviel gezahlten zurück und schon weiß man es genau (laut Angabe der DeBeKa)


    Gruß
    JB

  • Hallo Pumphut,
    es wäre super, wenn Sie sich mal bei mir zurückmelden könntest, da ich für einen TV-Beitrag auf der Suche nach Personen bin, die den Tarif BS1 der Debeka haben und nach der Umstellung des Lastschriftverfahrens Probleme haben.
    Gerne per Mail: czech@farbfilmfreun.de
    Vielen Dank! Liebe Grüße

  • Hallo @Pumphut,


    grundsätzlich hast du Recht, aber bitte vermeide in Zukunft Wörter wie "belästigen". Dass du dich möglicherweise belästigt fühlst, ist ein sehr subjektiver Eindruck. Ob andere Leser sich dadurch (auch) belästigt fühlen, wissen wir nicht.


    Danke
    Anika

  • Hallo zusammen,


    darf ich den vorherigen Beitragen ungefähr entnehmen, dass bei einer Verzinsung von 3% der Ansparung die besagten 24 € Kostenpauschale rechnerisch immernoch okay sind?
    Diese Frage stelle ich mir gerade.


    Ich habe damals den Hinweis auf die Einführung der Kostenpauschale leider verschlafen und habe diese jetzt in meinem Kontoauszug.


    Die Frage:" Bausparvertrag weiter behalten" oder "Bausparvertrag kündigen" könnte ich jetzt nicht mit einem einfachen JA oder NEIN beantworten.


    Viele Grüße

  • Wie hoch wären denn die Zinsen bei 3% ? Selber mal schauen.


    Ganz einfach selber berechnen, denn wenn die Zinsen durch die Kostenpauschale "aufgefressen" werden, dann lohnt sich das nicht weiter. Sollten aber gute Zinsen dabei sein, dann ist die Pauschale auf Jahre gesehen ein teures Lehrgeld, aber zu verkraften. Selbst "nur" 30€ Zinsen wären derzeit gut.

  • Hallo . Schnalli [12],


    leider gab es keine Antwort auf deine Frage "seit wann zählt die Debeka die VwL mit zum Regelsparbeitrag ?". Ich habe auch ein Problem damit und darf jetzt nur noch 2 € pro Monat einzahlen. Offenbar sind die rechtlichen Vorgaben so, dass sie den Bausparkassen höchste Flexibilität gestatten und für den Bausparer ein Zwangskorsett vorsehen, welches die Bausparkassen fast nach Belieben zuschnüren können.


    Was wäre in meinem Fall passiert, wenn die BS-Summe noch etwas geringer gewesen wäre und bereits die VL den Regelsparbeitrag überstiegen hätte? Rückzahlung an den Arbeitgeber ???


    Ja, langsam wird's grotesk und wer meint, bei diesem Niveau mithalten zu können, kommt vielleicht auf Ideen, wie die verbliebene mögliche Ansparleistung in Tagesraten (plus ein paar Cent mehr) per Dauerauftrag auf Reisen zu schicken.


    Fazit: Bausparen ist tot bzw. führt die letzten unschönen Zuckungen durch.

  • Bin Hauseigentümer und versuche seit Jahren eine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Aber auf Grund der neuen Wohnimmobiliengesetze von 2016 keine bekomme, weil ich alleiniger Darlehensnehmer bin. Habe gefühlte 5o Absagen. Nun werde ich wohl zwangsläufig verkaufen müssen. Dabei brauche ich nur 50 % zu beleihen. Bin einfach nur noch fertig. Dachte sogar daran neu zu bauen, da ich ja 50 % Gewinn von meinem jetzigen Haus einbringen kann..... Aber auch da werden nur Steine zwecks Zwischenfinanzierung in den Weg gelegt.....

  • Bin Hauseigentümer und versuche seit Jahren eine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Aber auf Grund der neuen Wohnimmobiliengesetze von 2016 keine bekomme, weil ich alleiniger Darlehensnehmer bin. Habe gefühlte 5o Absagen. Nun werde ich wohl zwangsläufig verkaufen müssen. Dabei brauche ich nur 50 % zu beleihen. Bin einfach nur noch fertig. Dachte sogar daran neu zu bauen, da ich ja 50 % Gewinn von meinem jetzigen Haus einbringen kann..... Aber auch da werden nur Steine zwecks Zwischenfinanzierung in den Weg gelegt.....

    Hm, blöde Frage, aber üblicherweise läuft ein Darlehen bis zum st. Nimmerleinstag, also bis es abgezahlt ist.
    Wurde Deins gekündigt oder hat es eine feste Laufzeit vereinbart?
    Weil nur, weil die Zinsbindung ausläuft, muss man ja nicht umschulden.
    Was sagt denn deine Bank, bei der das Darlehen läuft? Aktuell sind die variablen Zinsen ja nicht so schlecht, dass man unbedingt wieder eine Zinsbindung bräuchte? Würden die denn keine neue Zinsbindung anbieten?

  • Wir hatten auf 20 Jahre fest vereinbart. Nein, diese Bank hat mir nichts angeboten. Auf meine Frage hin, kam nur die Antwort das mein Ex für sie maßgebend sei. Weil er der Darlehensnehmer ist. Lt. Scheidungsurteil aber ganz raus ist aus der Nummer. Ich stehe alleine im Grundbuch. Und es kam von der Bausparkasse noch die Aussage, dann bleibt nur ein Verkauf...... Und, sie wollten es sofort fotografieren und ins Internet setzen. Habe sie gebremst, weil ich ja alles versuche unser z u Hause zu halten..... Aber eben, wenn möglich nicht mehr mit den Wuchedzinsen