Hallo,
meine Frau und ich haben im Jahre 2007 nach entsprechender Empfehlung durch Finanztip einen Riester-Banksparplan bei der Mainzer Volksbank (MVB RentePlus) abgeschlossen. Der Zinssatz ist an der "Umlaufrendite öffentlicher festverzinslicher Anleihen" orientiert und die anfallenden Zinsen sind mittlerweile so niedrig, dass sie schon seit einigen Jahren von der jährlichen Gebühr von derzeit 10,- Euro weitgehend aufgefressen werden.
Zusammen mit dem jährlichen Kontoauszug wurde uns nun in gesondertem Anschreiben beiläufig mitgeteilt, dass sich die Gebühren ab 2019 auf 25,- Euro erhöhen werden, was die derzeitigen reinen Zinserträge dieser Verträge bei Weitem überschreiten wird. Eine bis dato erhobene Gebühr in Höhe von 150,- Euro für die Übertragung des Vertrages auf einen anderen Anbieter soll entfallen. Offensichtlich sollen also die Riester-Banksparer auf diese Art zur Auflösung der Konten bewegt werden.
In den AGB des Institutes ist nachzulesen, dass die Bank die Kontoführungsgebühr nach "billigem Ermessen" gemäß §315 BGB erhöhen darf.
Meine Frage ist nun, ob es schon ähnliche Fälle gab, in denen sich Teilnehmer dieses Forums erfolgreich gegen entsprechende Gebührenerhöhungen gewehrt haben? Die Erhöhung von 150% kann m.E. nicht mehr auf "billiges Ermessen" zurückgeführt werden. Und die Verrechnung mit dem Wegfall anderer Gebühren für Dienstleistungen, die ich nie in Anspruch nehmen wollte (Übertragung zu anderem Anbieter) sollte nach meiner Auffassung nicht statthaft sein.
Vielen Dank!