Gebührenerhöhung für Riester Banksparplan der Mainzer Volksbank

  • Hallo,


    meine Frau und ich haben im Jahre 2007 nach entsprechender Empfehlung durch Finanztip einen Riester-Banksparplan bei der Mainzer Volksbank (MVB RentePlus) abgeschlossen. Der Zinssatz ist an der "Umlaufrendite öffentlicher festverzinslicher Anleihen" orientiert und die anfallenden Zinsen sind mittlerweile so niedrig, dass sie schon seit einigen Jahren von der jährlichen Gebühr von derzeit 10,- Euro weitgehend aufgefressen werden.
    Zusammen mit dem jährlichen Kontoauszug wurde uns nun in gesondertem Anschreiben beiläufig mitgeteilt, dass sich die Gebühren ab 2019 auf 25,- Euro erhöhen werden, was die derzeitigen reinen Zinserträge dieser Verträge bei Weitem überschreiten wird. Eine bis dato erhobene Gebühr in Höhe von 150,- Euro für die Übertragung des Vertrages auf einen anderen Anbieter soll entfallen. Offensichtlich sollen also die Riester-Banksparer auf diese Art zur Auflösung der Konten bewegt werden.
    In den AGB des Institutes ist nachzulesen, dass die Bank die Kontoführungsgebühr nach "billigem Ermessen" gemäß §315 BGB erhöhen darf.
    Meine Frage ist nun, ob es schon ähnliche Fälle gab, in denen sich Teilnehmer dieses Forums erfolgreich gegen entsprechende Gebührenerhöhungen gewehrt haben? Die Erhöhung von 150% kann m.E. nicht mehr auf "billiges Ermessen" zurückgeführt werden. Und die Verrechnung mit dem Wegfall anderer Gebühren für Dienstleistungen, die ich nie in Anspruch nehmen wollte (Übertragung zu anderem Anbieter) sollte nach meiner Auffassung nicht statthaft sein.


    Vielen Dank!

  • Hallo RausD,
    auch ich habe die Information der Erhöhung von € 10 auf € 25 mehr zufällig entdeckt.
    Daraufhin habe ich einen Beschwerdebrief an die MVB geschickt und der Erhöhung widersprochen.
    Ich habe darauf hingewiesen, dass die Gebühren das eingezahlte Kapital nicht angreifen dürfen. Da ja (fast) keine Zinsen gezahlt werden, war es bei mir so, dass auch bei 10 € Gebühren aus dem Bestand praktisch entnommen wurde. Nach 2 Wochen habe ich heute eine sehr ausführliche Antwortbekommen aus der ich in Auszügen hier berichte.
    Nach dem üblichen Jammern, dass Riesterverträge „äußerst kostenintensiv“,„komplex“ und „aufwändig“ seien, will die MVB die „erforderlichen und freiwilligen Serviceleistungen“ nicht mehr zu € 10 anbieten.
    Sie weist darauf hin, dass sie gesetzlich das Recht hat,Verwaltungskosten zu erheben und diese selbst festzusetzen. „Ein Widerspruchsrechtgegen die Erhöhung der Verwaltungsgebühr besteht nicht“.
    Zum Thema „Zinsrückgriff“ erklärt sie, dass Zinsen auf den Riester-Banksparplan freiwillige Leistungen des Anbieters seien und nicht unter die Garantieklausel (das eingezahlte Kapital (Eigenleistung) und die erhaltenen Zulagen müssen in der Auszahlungsphase in voller Höhe zur Verfügung stehen) fallen würden.
    Das war mir jetzt neu. Fragen an die Experten in der Community: Stimmt das? ?(


    Zudem, schreibt die MVB, soll ich froh sein, überhaupt Zinsen zu bekommen, da die „RentePlus“ an die Umlaufrendite gekoppelt ist, abzüglich 0,5%. Da die Umlaufrendite aber unter 0,5% liegt, hat die MVB freundlicherweise auf Negativzinsen verzichtet!
    Im Nachsatz wird mir angeboten, mich mit der Riester-Abteilung der MVB in Verbindung zu setzen, um den Vertrag „kostenlos“an einen anderen Anbieter übertragen zu lassen.
    RausD, wie Sie auch sehe ich darin, dass die MVB uns los werden will.
    Sicher ist in der Finanztip-Community ein Experte, der die Aussagen der MVB prüfen kann.


    Danke im voraus!

  • Hallo Olympus,


    auch ich hatte zwischenzeitlich ein Beschwerdeschreiben an die MVB geschickt und eine schriftliche Antwort zurückerhalten. Der Text ließt sich ähnlich wie die von Ihnen beschriebenen Ausführungen. Ich hatte noch darauf hingewiesen, dass lt. deren AGB die Verwaltungsgebühren nur gemäß "billigem Ermessen" gemäß BGB angehoben werden dürfen. Der entsprechende Gesetztestext ist sehr schwammig formuliert und von daher entsprechend dehnbar. Dennoch wird eindeutig ausgesagt, dass in die Entscheidung einer Gebührenerhöhung die Interressen beider Parteien, die der Bank und die des Kunden, einfließen müssen. Die MVB behauptet in ihrem Antwortschreiben frech, dass der Passus, auf den ich mich berief, gar nichts mit den Gebühren für das Riesterkonto zu tun hat. Das stimmt allerdings definitiv nicht. Ich habe die ursprünglichen AGB ausgedruckt und da ich zwischenzeitlich keiner Änderung derselben zugestimmt habe, gehe ich davon aus, dass die ursprünlichen Regeln für meinen Vertrag noch gelten.
    Im Anhang habe ich ein Informationsblatt bekommen, das auf ein Beschwerdemanagement der Bank verweist und den Prozess beschreibt, dieses zu nutzen. Mal sehen, vielleicht mache ich das noch.

  • Guten Abend RausD,
    Das Infoblatt habe ich auch bekommen. Ich denke wir haben aber schon die Prozedur der Beschwerde durchlaufen und eine (unbefriedigende) Antwort bekommen.
    Sollte sich in Ihrem Fall eine weitere Beschwerde einreichen, bitte ich um Info, wie diese Beschwerde ausgeht.
    Ich bin einfach der Meinung, die MVB will uns durch diese Schikane loswerden, da inzwischen fast keine Bank mehr Riester-Banksparpläne anbietet.

  • Hallo,
    ich stimme Euch grundsätzlich zu.
    Aber selbst wenn die MVB die Gebühren wieder auf 10 Euro reduziert, stellt sich doch eigentlich eine andere Frage:
    Sollte ich nicht auf einen anderen Vertrag wechseln?
    Banksparpläne waren vor Jahren eine gute Idee. Doch leider hat sich das Umfeld geändert, es gibt de facto keine Zinsen mehr.


    Frage also: Raus aus dem Banksparplan, auch wenn ich nur noch 15 Jahre zur Rente habe?
    Und wohin wechseln? I


    Ich sehe das leidenschaftslos, wenn das Angebot gut ist, würde ich es auch bei der MVB machen.
    Konkret also: Finanztip hat als für Riester-Fondsparpläne als Anbieter Empfehlung u.a. auch Uniprofirente Select (Fonds: Uniglobal II) . Die MVB bietet Uniprofrente Select an. Allerdings sehe ich auf der Webseite nicht, ob und wie man den Fonds wählen kann.


    Wäre das nicht die einfachste Lösung: Wechsel auf einen besseren Vertrag? Und wenn's den bei der MVB gibt, dann ist der Wechsel am einfachsten? Hat das schon jemand gemacht?
    Habt Ihr bessere Alternativen?

  • Meine Alternative ist "Selbst ist der Mann".
    Ich habe ein Depot, da kann ich mir die Fonds alle selbst aussuchen.
    Müssen es den immer die staatlichen Zulagen sein ?
    Auch ohne die staatlichen Zulagen ist meine Rendite derzeit immer noch über 5%.
    Gruß


    Altsachse

  • Hallo zusammen,


    die Finanztip-Redaktion hat unser Problem aufgegriffen und im neuen Newsletter publiziert.
    Lest mal auch mal den Link "im Einzelfall gelungen".


    Dies zur Info.


    Gruß


    Olympus

  • Hallo zusammen,


    heute kam ein Brief von der MVB. Ihre Anpassung hätte "zum Teil zu Unverständnis geführt".


    Dann wird ausführlich erklärt, warum die Erhöhung "eine Anpassung an die heutigen Marktbedingungen" seien.


    Der letzte Absatz des Briefes lautet:


    "Aufgrund der nun vermehrten Rückfragen haben wir uns dazu entschlossen, die für das Jahr 2019 geplante Gebührenanpassung bis auf Weiteres zurückzunehmen".


    Schönen Tag noch ;)

    Olympus

  • Hallo Olympus,


    ich könnte mir vorstellen, dass der Grund für die vorläufige Absage der wohl berechtigte Hinweis der "Stiftung Warentest" auf eine nicht fristgerechte Ankündigung ist. Das ist m.E. auch unzweifelhaft. Fragt sich, ob die MVB die Abmahnung des "Verbraucherservice Bayern" unterschrieben hat:


    https://www.test.de/Riester-Ba…hren-drastisch-5438282-0/


    Falls nicht, kommt die nächste Ankündigung auf eine Gebührenerhöhung sicherlich spätestens im Juli.


    Gruß,
    RausD