Direktversicherung umschreiben lassen oder besser stillegen?

  • Hallo und guten Tag,
    Dank Finanztest bin ich auf das Thema KV-Beiträge auf Direktversicherungen aufmerksam geworden, leider erst ziemlich spät. Jetzt bin ich nicht sicher, was ich mit meinem neuen Wissen anstellen soll: Direktversicherung beitragsfrei stellen oder Versicherung auf mich umschreiben lassen. Ausgangslage ist folgende:
    Direktversicherung besteht seit 7/1998 und wurde bis 12/2003 vom Arbeitgeber gezahlt. Dieser hat danach die Rentenversicherung für die Mitarbeiter umgestellt und ich habe seit dieser Zeit jährlich vom Urlaubsgeld ca. 1000€ selbst in die Direktversicherung weiter einbezahlt. Auszahlung wäre für 2030 vorgesehen mit fast 50T€. Davon fast 20% an Abzügen wäre dann eine richtige Fehlinvestition.
    Wenn ich es richtig in den Artikeln verstanden habe, könnte ich den Vertrag (AG ist noch als Versicherungsnehmer) eingetragen umschreiben lassen - oder geht das nur bei Arbeitgeberwechsel? Welche Argumente könnte der AG dagegen haben?
    Oder macht eine Beitragsfreistellung Sinn? Dann würde ich das Geld die nächsten 11 Jahre lieber in ETF anlegen ...
    Vielleicht kann mir hier im Forum jemand Unterstützung geben?
    Viele Grüsse, anke

  • Hallo.


    Direktversicherungen sind zweischneidige Schwerter.


    Aber der Reihe nach.


    Grundsätzlich kann ein Vertrag umgeschrieben werden. Ob dies nur funktioniert, wenn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, kann ich jetzt nicht mit Bestimmtheit sagen. Vielleicht einfach einmal beim Anbieter nachfragen.


    Ansonsten, wenn insgesamt keine allzu hohen Ansprüche aus Betriebsrenten bestehen, dann könnte die Auszahlung sogar beitragsfrei bleiben. Aktuell (2019) liegt die Freigrenze bei 1/20 der Bezugsgrösse von 3115 Euro, also sind wir bei 155,75 Euro monatlich. Die Bezugsgrösse ist in den letzten Jahren um 70 Euro pro Jahr angepasst worden. Somit kämen erwartbar Jahr für Jahr 3,50 Euro mehr an Freigrenze dazu. Somit könnte ohne weitere Einzahlungen die Betriebsrente eventuell beitragsfrei bleiben.


    Ansonsten hat es in 2018 etwas Bewegung in den politischen Beratungen zu dem Thema gegeben.
    Ich habe da keine großen Erwartungen, aber wenn alle Abgeordneten von Zeit zu Zeit in der Angelegenheit angestupst werden, ...wer weiß?


    Zu guter Letzt, wenn der Vertrag eine mordsmäßige Verzinsung abwirft, kann man den natürlich weiterbesparen.


    Ansonsten ist die ETF-Anlage wohl eine überlegenswerte Alternative.

  • Oh, da ist meine Antwort wohl leider angeschnitten worden ....
    Die Auszahlung dieser LV erfolgt mit einem Betrag und nicht als monatliche Rente. Mein Arbeitgeber hat zusätzlich von ihm finanziert eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen ( IPV-Unterstützungskasse). Diese wird 2030 monatlich mit 400€ ausbezahlt. Wenn ich das richtig verstehe, falle ich dann nicht unter diese 1/20-Regel.


    Gibt es noch irgendwelche Fallstricke, wenn ich die Direktversicherung beitragsfrei stelle? Nicht, dass ich hier den nächsten Fehler begehe.


    Grundsätzlich werde ich mal versuchen in unserem Unternehmen herauszufnden, wie viele Kollegen betroffen sind und wirklich mal gemeinsam den Abgeordneten anstupsen. Es beschweren sich einfach viel zu wenige. Das Thema ist ja auch eher mühsam ...

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte noch den Aspekt von @Referat Janders unterstreichen: Das ist ja ein ganz alter Vertrag mit wahrscheinlich einer hohen Garantieverzinsung. Könntest Du mal erfragen. Je nach deinem Einkommen ist die alte Pauschalversteuerung auch günstig...
    Ich würde keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Tendenz klingt für mich eher nach weiterlaufen lassen.

  • Danke für den Tipp, werde bei der Versicherung nachfragen. Aber versuchen, den Vertrag auf mich als Versicherungsnehmer umzuschreiben macht Sinn, richtig? Noch sind ja 11 Jahre von mir privat einzuzahlen ...

  • Okay, dann habe ich das falsch verstanden.
    Ursprünglich hatte der AG 2/3 des Betrages gezahlt. Danach habe ich 100% übernommen und ja, es wird vom Brutto gezahlt und pauschal versteuert. Heisst das dann: Das Thema Umschreiben macht nur Sinn, wenn ich den Betrag selbst von meinem Netto einzahle?