Aufteilung Nebenkosten (Haushaltsnahe Dienstleitungen)

  • Liebe Community,
    ich habe eine Frage:


    Meine Freundin und ich bewohnen eine gemeinsame Wohnung.
    Sie hat ihre Steuererklärungen 2015 - 2017 bereits abgegeben, Bescheide erhalten, kein Einspruch mehr möglich.


    Nun habe ich erst herausgefunden, dass wir Teile der Nebenkostenabrechnung als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung geltend machen können.
    Ich habe noch keine Steuererklärung für diese Jahre abgegeben.


    Kann ich die Kosten bei mir zu 100% geltend machen, oder nur zu 50%?
    Bezahlt wurde die Miete von einem gemeinsamen Konto, wir teilen uns die Kosten 50/50.


    Viele Grüße,
    Alter Lachs

  • Hallo Alter Lachs,


    wenn deine Freundin keine Nebenkosten geltend gemacht hat,kannst du die Kosten zu 100% geltend machen.Grundsätzlich kann man die 100% so einteilen wie man möchte,haupt Sache ihr seid beide mit der Einteilung einverstanden.


    Grüß,


    Paulette