Rückkehr in die GKV mit Ehepartner

  • Guten Tag,


    Ich bin Ärztin und war stets privat versichert.


    Seit 2009 ist mein Mann bei mir mitversichert, da ich einen günstigeren Ärzte Tarif zahle.
    Nach Geburt meiner Kinder 2011 und 2017 wurden diese auch direkt bei mir mit privat versichert.


    Nun komme ich durch Teilzeitarbeit nicht mehr über die Beitragsbemessensgrenze.


    Wenn ich mich nun bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichere, kann dann meine Familie familienversichert werden? Wäre das möglich obwohl mein Mann weiter über die Beitagsbemessensgrenze kommt, d.h. können wir uns dennoch alle gesetzlich familienversichern und mein Mann (und die Kinder) die PKV verlassen, da er ja aktuell über mich versichern ist?


    Mit Dank für eine Antwort und vielen Grüßen,


    C. Horn

  • Hallo.


    So wie ich es sehe, werden Sie durch das Unterschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.


    Dies wäre durch die aufnehmende Krankenkasse durch Bescheid festzustellen. Letztlich wäre auch mit Bescheid festzustellen, ob und wie Familienversicherung erfolgen kann.


    Nun zu meinem laienhaften Verständnis des Sachverhaltes, den die Krankenkasse auch ganz anders einschätzen kann. (Rechtssicherheit bietet nur der bindend gewordene Bescheid.)


    Solange Ihr Mann oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze verdient, wird er nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Es bliebe für ihn bei der Versicherung in der privaten Krankenversicherung und solange er mehr verdient als Sie, werden die Kinder auch über ihn zu versichern sein. Zu den genauen Modalitäten (Kosten etc.) wäre dann auch der private Krankenversicherer zu befragen.


    Ich hoffe, meine Einschätzung hilft weiter.