Elterngeld berechnung nach Mutterschutz"lohn"

  • Schönen Guten Tag,


    Mein Anliegen ist das meine eigentlichen Schichtzulagen mir ja jetzt bezahlt werden im Normalen Lohn unter dem Merkmal Persönliche Zulage und sie sind zu 100% Steuerpflichtig genauso wie meine Variable Zulage.


    Meine Firma wusste nicht mal das ich Anspruch auf Mutterschutzlohn habe, da ich ja ein generelles Beschäftigungsverbot habe. § habe ich unten mit angehangen dazu.


    Werden die Persönliche und die Variable Zulage nun bei der Berechnung vom Elterngeld berücksichtigt oder nicht?[b]

    Meine Schichtzulagen wurden normalweiser auf einem Extra Zettel jeden Monat nachverrechnet. Für die Schichten habe ich Teils auch immer Steuern gezahlt ich arbeite nämlich in Vollkonti und ich weis ja das die leider nicht verrechnet werden. :thumbdown::cursing:X(


    Bei den EZ stehen immer nur die Jahreswerte ansonsten habe ich keine Einmalzahlung außer Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonus die sind auch gekennzeichnet als Einmal Zahlung!


    Danke schon mal im Voraus






    Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
    § 18 Mutterschutzlohn
    :
    Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.

  • L steht für laufende Zahlung im steuerlichen Sinne
    S für sozialversicherungspflichtig
    G für Bestandteil des Gesamtbrutto


    Damit zählen diese Zulagen für die Berechnung mit, da sie regelmäßig gezahlt werden und steuerpflichtig sind § 2 Abs. 1 Nr. 1 BEEG
    Daran ändert der Mutterschutzlohn nichts, denn er ist wie im Falle einer normalen Erkrankung nur die Weiterzahlung des "normalen" Lohns.


    Für den Arbeitgeber ist das Beschäftigungsverbot sogar "besser" als eine "normale" Krankschreibung, denn dann bekommt der kompletten Lohn und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von der Krankenkasse erstattet §1 Abs. 2 Nr. 2 AAG

  • Das bedeutet diese Zulagen werden alle auch mit berechnet? 8o


    damit würde sich mein Anspruch erhöhen und meine Entscheidung leichter fallen auf 2 Jahre zu gehen ^^


    danke für deine Antwort

  • Also das sind alles Sachen, die steuerpflichtig sind, weil sie entweder pauschal bezahlt werden oder höher als der steuerfreie Satz lt. EStG sind. Ich nehme an auf Ihrer Lohnabrechnung steht unten auch immer das Steuerbrutto. Daran können Sie sich orientieren. Ausser es ist klar eine reine (steuerpflichtige) Einmalzahlung.