welche Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt hier bezüglich Familienversicherung

  • Unsere Situation.
    Meine Frau ist verbeamtet u damit PKV versichert.
    Ich bin GKV versichert. Die Kinder über mich Familienversichert.


    Über die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird bekanntlich festgelegt ab wann die Kinder PKV versichert sein müssen. Hier finde ich zwei Werte für 2019.
    60.750 allgemein u 54.450 für PKV Mitglieder vor 2003


    Derzeit u auch mittelfristig wird sie unter beiden Grenzen bleiben. Aber trotzdem interessiert mich welche Grenze eigentlich für sie gilt.


    Ihre Historie.
    Von Geburt an PKV versichert über/wegen dem PKV versicherten Vater.
    Studium bis 2003 u PKV versichert
    2003 GKV für 6Monate (Arbeit als Angestellte)
    Ab 2004 wieder PKV versichert.


    Ist dieser 6Monatige Bruch ausschlaggebend dafür das die obere Grenze herangezogen werden kann?
    Oder gibt es eine Stichtagsregelung? Wo kann ich das verbindlich erfragen?

  • Für diese Fragestellung § 10 Abs. 3 SGB V gilt immer die (allgemeine) Jahresarbeitsentgeltgrenze!


    Und dort, wo die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Beitragsbemessungsgrenze KV) gilt, gilt diese NICHT für Ihre Frau, weil Ihre Frau am 31.12.2002 nicht als Arbeitnehmerin über der BBK-KV in der PKV versichert war.

  • Und dort, wo die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Beitragsbemessungsgrenze KV) gilt, gilt diese NICHT für Ihre Frau, weil Ihre Frau am 31.12.2002 nicht als Arbeitnehmerin über der BBK-KV in der PKV versichert war.

    Vielen Dank für die Antwort.
    Zwei Fragen.
    Was ist die BBK-KV?
    Es gilt für meine Frau also die obere Grenze weil sie im Studium bzw Referendariat nicht über der "BBK-KV in der PKV" versichert war, oder?


    Wenn ich jetzt weiss was die BBK-KV ist, dann klärt sich vielleicht auch der 2te Teil der Frage ;)