Unsere Situation.
Meine Frau ist verbeamtet u damit PKV versichert.
Ich bin GKV versichert. Die Kinder über mich Familienversichert.
Über die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird bekanntlich festgelegt ab wann die Kinder PKV versichert sein müssen. Hier finde ich zwei Werte für 2019.
60.750 allgemein u 54.450 für PKV Mitglieder vor 2003
Derzeit u auch mittelfristig wird sie unter beiden Grenzen bleiben. Aber trotzdem interessiert mich welche Grenze eigentlich für sie gilt.
Ihre Historie.
Von Geburt an PKV versichert über/wegen dem PKV versicherten Vater.
Studium bis 2003 u PKV versichert
2003 GKV für 6Monate (Arbeit als Angestellte)
Ab 2004 wieder PKV versichert.
Ist dieser 6Monatige Bruch ausschlaggebend dafür das die obere Grenze herangezogen werden kann?
Oder gibt es eine Stichtagsregelung? Wo kann ich das verbindlich erfragen?