Freistellungauftrag

  • Hallo liebe Community,


    sehr gerne informiere ich mich bei Finanztip, weil alles so übersichtlich und informativ dargestellt ist. Im Artikel zum Freistellungsauftrag habe ich jedoch eine Info vermisst: Wie verhält sich denn die Aufsplittung der 801 Euro über mehrere Banken, wenn eine davon beispielsweise wie Credit Agricole ihren Sitz im Ausland hat und deshalb die Zinsen in der Steuererklärung angegeben werden müssen? Sollte man diesen Betrag dann auch bei der Zusammensetzung der 801 Euro als einen Freibetrag berücksichtigen?
    Beispiel: Tagesgeld-Konto bei Bank A, Depot bei Bank B, Festgeld bei Credit Agricole (Bank mit Sitz im Ausland). Nehme ich dann beispielsweise 200 (Tagesgeld A) + 200 (Depot B) und 401 Euro Luft für Credit Agricole (Bank im Ausland)? Natürlich ohne einen Freistellungsauftrag für Credit Agricole stellen zu können, aber am Ende zählt das ja bei der Abgabe der Steuererklärung?


    Vielleicht ist diese Frage ja auch noch für andere Leser interessant? Ich konnte bisher nichts Brauchbares dazu im Internet finden.


    Ich freue mich auf eine Antwort!

  • Hallo @Wissbegierig12, willkommen in der Community.


    Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge nicht sofort bei der Bank dem Steuerabzug unterworfen werden. Eine Wirksamkeit kann er also nur entfalten, wenn die Bank die Abgeltungssteuer abführt. s. https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/ Sofern eine Bank dies nicht tut braucht man dort keinen Freistellungsauftrag zu erteilen und dementsprechend auch nicht die dortigen Kapitalerträge bei der Verteilung berücksichtigen.


    Bei der Steuererklärung spielt der Freistellungsauftrag keine Rolle. Vereinfacht werden alle Kapitalerträge zusammengezählt und was über den Pauschbetrag 801 / 1602 Euro hinausgeht wird der Kapitalertragssteuer unterworfen. Im gewählten Beispiel würde also keine Steuer berechnet sofern der Ertrag bei CA unter den 401 Euro bleibt. Umgekehrt könnte man die Freistellungsaufträge im Beispiel etwas "großzügiger" dimensionieren, um gegen überraschende Zinserhöhungen und Sonderdividenden gewappnet zu sein ;) Treten diese nicht ein passiert ja nichts in der Steuererklärung.

  • Ich würde einfach den kompletten FSA sinnvoll auf die deutschen Institute verteilen.
    Also 300 auf Bank A und 501 auf Bank B (oder was eben bei einem selbst passt).
    Bei der ausländischen Credit Agricole kann man keinen FSA erteilen.


    Wenn am Jahresende z.B. von der CA Kapitalerträge i.H.v. 1000 Euro angekommen sind, und bspw bei Bank A nur 100 Euro und bei Bank B nur 401 Euro des FSA verbraucht worden sind, dann würde man in die Anlage KAP folgendes reinschreiben:


    501 Euro (100+401) bei "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt" (Zeile 13).
    1000 Euro bei: "Ausländische Erträge, die noch nicht der deutschen besteuerung unterlegen haben" (Zeile 15).


    Als Ergebnis würde das Finanzamt berechnen, dass du offensichtlich noch 300 Euro des FSA übrig hast.
    Du müsstest also nur noch für 700 Euro ausländische Erträge weitere Kapitalertragsteuer (plus Soli und ggf KiSt) nachzahlen.

  • Okay. Ich verstehe das dann so, dass ich tatsächlich einfach Bank A mit beispielsweise 400 Euro und Bank B mit 400 Euro aufteile und die Credit Agricole ganz außen vorlasse. Dadurch entsteht mir demnach ja kein Nachteil. Ich glaube, dann habe ich es verstanden. Vielen Dank für die Tipps!