Ehevetrag

  • ch habe nicht geschrieben, dass sie nix bekommen sollte, aber nicht 50% von dem, wofür sie NIX dazu getan hat, das hätte in einem Ehevertrag durchaus Bestand gehabt, und ja, die sogenannte richterliche Inhaltskontrolle ist ja genau einer dieser Betrügereien, die der Filz aus Anwälten und Richtern hütet wie den heiligen Gral, weil mit Scheidungen für nicht viel Arbeit richtig verdient wird,


    Na ja... - da kommt eine große Verbitterung zum Vorschein. Der Schmerz Ihrer Scheidung ist Ihnen nicht bewußt, aber in Ihrem Unterbewußtsein wurmt Sie dieses einschneidende Erlebnis erheblich.


    Vielleicht könnte Ihnen eine Psychotherapie weiterhelfen, das Erlittene zu verarbeiten und wieder positiv zu denken.
    Wenn Sie mit diesem emotionalen Ballast Ihrer verletzten Seele weiter herumlaufen, besteht die Gefahr, dass Sie noch ernsthaft auch körperlich krank werden.


    Was Sie überhaupt nicht sehen, ist die Situation Ihrer Frau!


    Sie haben für die Familie gesorgt - und plötzlich ist es aus. Soll Ihre Ex-Frau dann sofort Hartz IV beantragen müssen und dem Steuerzahler zur Last fallen? Dass Sie 3/7 Ihres Einkommens als Unterhalt zahlen mussten, ist doch völlig okay und der Situation angemessen. Stichwort: eheliche und nacheheliche Solidarität.


    Und zu Ihrer Vermögensentwicklung gibt es folgendes: In der klassischen Zugewinngemeinschaft geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die nicht berufstätige Frau einen Beitrag zur ehelichen Vermögensentwicklung leistet. Dieser kann in Hausarbeit bestehen oder auch einfach nur darin, dass sie ihren beruflich erfolgreichen Mann emotional unterstützt.


    Dafür sieht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, dass der Zugewinn geteilt wird.
    Wie ich finde eine faire Sache.


    Wenn Sie einen so hohe Zugewinnausgleich zahlen mussten, wie Sie schreiben, dann heißt das im Umkehrschluss, dass dieser Vermögenszuwachs WÄHREND der Ehedauer erwirtschaftet wurde. Es mag sein, dass Ihre Ehefrau dazu nicht viel beigetragen hat, aber darauf kommt es eben nicht an.


    Ehevertraglich kann man die Zugewinngemeinschaft modifzieren. Aber in irgendeiner Form muss der wirtschaftlich schwächere Ehegatte eine Kompensation für das Vermögenswachstum des stärkeren Ehegatten erhalten. Sonst fliegt Ihnen der Ehevertrag im Scheidungsfall als sittenwidrig um die Ohren.


    Also: machen Sie Ihren Frieden mit dem deutschen Eherecht, das viel besser ist als sein Ruf. Und denken Sie auch über das Erbrecht und die Regelungen zum Pflichtteil noch einmal nach.


    Auch diese gibt es aus gutem Grund und sie helfen in vielen Fällen Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

  • Moin Uli,


    ein Ehevertrag ist stets sinnvoll, um im Falle einer Scheidung Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Die dafür anfallenden Notarkosten werden durch den Betrag, der durch das Entfallen von Streitigkeiten vor Gericht zustandekommt, mehr als ausgeglichen. Auch können die Kosten für einen zweiten Anwalt gespart werden.



    VG, JuriS