Ehevetrag

  • Guten Abend Forum,


    ich bräuchte da mal ein paar fundierte Meinungen. Meine Tochter hat seit einem halben Jahr ein Kind und vor kurzem geheiratet . Natürlich schweben sie alle noch im 7. Himmel. Vom Verdienst her, wird sie versuchen bald wieder zu arbeiten.
    Von der finanziellen Seite her bringt meine Tochter ca. 100 000 Euro mit in die Ehe ,ihr Gatte konnte etwa nur ca 3000 Euro mit einbringen. Sie werden versuchen, wenn man sich wieder ein Eigenheim leisten kann, zu bauen.
    Macht es Sinn Ehevertrag..Gütertrennung.. und was es da noch so alles gibt abzuschließen?.... würde es nicht ausreichen, wenn man vertraglich festlegt, wie viel Geld jeder mit einbringt..Punkt. ..oder muss man da wirklich ein paar hundert Euro für einen Notar ausgeben? ..könnte das nicht auch eine Bank rechtskräftig belegen?


    liebe Grüße

  • Im Falle einer Scheidung wird bei Zugewinngemeinschaft das Vermögen des Einzelnen zu Beginn und zum Ende der Ehe gegenübergestellt und der Zugewinn ausgeglichen. s. https://www.finanztip.de/zugewinngemeinschaft/


    Solange sie noch im 7.Himmel sind könnte es sinnvoll sein gemeinsam eine "Eröffnungsbilanz" zu erstellen, in der die anfänglichen Vermögensverhältnisse dargelegt sind. Den Artikel bei Finanztip klingt so, als ob man dazu auch den Notar braucht. Das steht aber anders im Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1377.html

  • vielen, vielen Dank für die Antwort,


    ich denke so eine Eröffnungsbilanz ist eine gute Idee. Es geht ja in diesem Fall wirklich nur darum, wer am Anfang der Ehe "wieviel" einbringt. Natürlich gibt es da wahrscheinlich ziemlich komplizierte Geldverhältnisse, die eines Notars bedürfen, aber andererseits sträubt sich da etwas in mir für sowas 300 -400 Euro hinzublättern.


    Grüße


    Uli

  • Natürlich gibt es da wahrscheinlich ziemlich komplizierte Geldverhältnisse, die eines Notars bedürfen, aber andererseits sträubt sich da etwas in mir für sowas 300 -400 Euro hinzublättern.


    Na ja... hier fehlt es doch ein wenig an der Relation. Bei 100.000 € Vermögen wären 300 bis 400 € eine Größe von 0,3 bis 0,4 Prozent. Das ist praktisch GAR NICHTS, wenn man dafür Rechtssicherheit bekommt.


    Andererseits hat @Kater.Ka völlig recht: es reicht bei der Zugewinngemeinschaft aus, die Anfangsvermögen festzustellen. Das sollten die beiden jedoch unbedingt tun - gerade weil die Vermögen so ungleich sind.


    In einem Ehevertrag könnte man noch anderes regeln. Eine Frage wären zum Beispiel die erbrechtlichen Folgen eines frühen Todes der jungen Frau. Ohne Ehevertrag bzw. ohne Testament erbt der Ehemann sofort die Häfte der 100.000 €.


    Aber ein Ehevertrag geht nur mit notarieller Beurkundung...
    Möglicherweise kostet der sogar etwas mehr als 400 €.

  • Hallo, wir sind inzwischen 56 Jahre verheiratet. Als ich als mittelloser Student meine Frau geheiratet habe, stand eine derartige Frage noch nicht. Ich denke mir, dass hätte unsere Liebe etwas belastet. Und nach so langer Zeit gleicht sich vieles aus. Die Frage, wer was eingebracht hat, gibt es bei uns nicht. Wir erarbeiten unser "Vermögen" gemeinsam. Und die Ehe als Vollkaskogemeinschaft zu verstehen ist sicher auch nicht richtig.
    Wer in eine Ehe etwas mehr einbringen kann, sollte das tun, auch ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten. Wer sich aber lieber absichern will, der hat warscheinlich nicht den richtigen Partner.
    Gruß


    Altsachse

  • Ein Ehevertrag ist unromantisch, zweifellos, aber er kann sinnvoll sein.


    Man hofft ja immer, dass er nicht nötig sein sollte, aber auszuschließen ist es nicht.


    Wenn man Rechtssicherheit haben will, dann führt kein Weg am Notar vorbei. Da wäre an der falschen Stelle gespart.

  • ...würde es da auslangen wenn beide unterschreiben oder müssten da noch Zeugen mit eingebunden werden?


    Ja, wenn beide unterschreiben ist das ein unwiderlegbarer Urkundenbeweis. Zeugen braucht man dabei nicht.


    Wer sich aber lieber absichern will, der hat warscheinlich nicht den richtigen Partner.


    So sehe ich das nicht. Ihre Ehe ist gut gegangen - zumindest hat sie bereits 56 Jahre Bestand. Gratulation!


    Viele haben jedoch nicht diese Haltbarkeit. Ungefähr jede dritte Ehe wird geschieden.
    Und deshalb sollten sich Eheleute immer mal überlegen, wie sie fair und ohne "Blutvergießen" wieder auseinanderkommen.


    Ehe hat mit Romantik - zumindest aus meiner Sicht - nichts zu tun. Ehe ist ein Rechtsinstitut für eine dauerhafte Lebens- und Schicksalsgemeinschaft von zwei Menschen. Allerdings sollte man den Rechtsrahmen der Ehe kennen und die Spielregeln, die angewendet werden, wenn eine Ehe endet.


    Für viele ist der normale Güterstand der Zugewinngemeinschaft völlig ok. Allerdings wenn große Vermögensunterschiede bestehen, kann ein Ehe- bzw. Erbvertrag durchaus sinnvoll sein.


    @Uli65 Sie sollten sich über die Zugewinngemeinschaft informieren. Z.B. hier.

  • Als ich als mittelloser Student meine Frau geheiratet habe, stand eine derartige Frage noch nicht. Ich denke mir, dass hätte unsere Liebe etwas belastet.

    Danke @Altsachse
    Zumindest gibt es hier schon einmal einen Schwiegervater, welcher einen Spalt eintreibt.


    Ehe hat mit Romantik - zumindest aus meiner Sicht - nichts zu tun. Ehe ist ein Rechtsinstitut

    für mich hat diese Ansicht schon vor langer Zeit dazu geführt, auf die Ehe zu verzichten. Für mich ist Ehe ein Instrument des Staates, um sich aus seiner sozialen Aufgabe aus der Affäre zu ziehen. Unser Staat ist im übrigen ein Sozialstaat.


    Grüße

  • Wir hatten ursprünglich auch einmal vor, einen Ehevertrag zu schließen, sind aber auch nach Jahren (Nicht so viele, ich folge dem Altsachsen mit 50 Jahren Abstand.) nicht dazu gekommen.


    Der Hobby-Psychologe würde wahrscheinlich sagen, dass uns der Vertrag doch nicht so wichtig ist, wie einstmals gedacht.


    Ich weiß auch nicht, wann wir das letute Mal darüber gesprochen haben. Das kann auch schon zwei Jahre her sein. ?(

  • ich sehe das ähnlich wie muc das die Ehe in erster Linie eine Institution ist....natürlich spielt da auch unter Umständen ein religiöser Hintergrund mit " der heilige Bund der Ehe" usw.
    Das ganze Thema ist Ansichtssache und sollte jedem selbst überlassen sein, wie er damit umgeht.
    Auch ich bin schon über 30 Jahre glücklich verheiratet, sehe aber auch im Bekannten-und Freundeskreis bzw in der Firma, dass eine Trennung, auch nach vielen Jahren, durchaus häufig vorkommt. Oftmals fand dann eine Trennung statt, wo man es nie erwartet hätte, Bilderbuchehen die dann zerbrochen sind. Seis drum.


    Zitat von mpollers

    Zumindest gibt es hier schon einmal einen Schwiegervater, welcher einen Spalt eintreibt

    ...das läge mir ferne, zumal wir ein überaus gutes Verhältnis haben..


    aber ich bedanke mich für die konstruktiven Antworten..

  • Für mich ist Ehe ein Instrument des Staates, um sich aus seiner sozialen Aufgabe aus der Affäre zu ziehen. Unser Staat ist im übrigen ein Sozialstaat.


    Der Sinn dieser Aussage erschließt sich mir nicht. Gerade im Sozialrecht kommt es auf die Ehe NICHT an. Stichwort: Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV-Empfängern.


    Im Übrigen bin ich ein großer Fan der Ehe! Ich bin in 2. Ehe schon seit 8 Jahren verheiratet und meine erste Ehe hat es auch auf 24 Jahre gebracht. Was ich in meiner Berufspraxis jedoch immer wieder mit Erschrecken feststelle ist, dass viele Menschen von den Details des Eherechts keine oder falsche Vorstellungen haben.

  • Also wenn, dann sollte man so einen Ehevertrag ja möglichst schnell machen, sonst kann es schnell falsch verstanden werden.


    Die Fälle in denen die Einkommen zwischen Eheleuten extrem auseinander liegen, werden ja zum Glück weniger, aber ich würde trotzdem auch wenigstens eine Eröffnungsbilanz erstellen. Auch wenn ich Angst hätte, dass es sich psychologisch vielleicht nachteilig auswirkt, aber man schließt ja auch Versicherungen ab und geht davon aus, dass alles gut geht. So würde ich das versuchen zu sehen.

  • PS. am besten man macht es wie im Falle von Jeff Bezos und seiner Ex-Frau, einfach so viel Geld haben, dass es nicht schlimm ist, wenn man sein eigentliches Recht nicht bekommt, weil es sogar nachteilig für einen wäre. ^^

  • Ob es sinnvoll ist, einen Ehevetrag zu schließen? Nun, mich hat meine Scheidung 250 T€ gekostet, obwohl ich in 11 Jahren Ehe alles allein erwirtschaftet habe, Immobilien allein abbezahlt habe und auch sonst nicht unerheblich in die Dame investiert habe. Ich musste sogar für meine Eigentumswohnung, in die ich die Damen "natürlich und wie dumm" zu 50% mit ins Grundbuch genommen habe, an sie nach der Trennung eine Nutzungsentschädigung (Miete) bezahlen.


    Ja, am Anfang ist alles fein, aber Liebe macht bekanntlich blind und Männer denken da eh nur mit dem ...Ich kann nach dieser bitteren Erfahrung, die immerhin einen Großteil meiner Altersvorsorge aufgefressen hat, nur raten, einen Ehevertrag zu schließen, das Deutsche Recht lässt einem praktisch keine andere Wahl, auch wenn das mal geändert werden sollte. Denn an einer Scheidung verdienen Anwälte richtig gut, vor allem bei einem Vergleich, gemeinsam mit den Gerichten ein richtiger Filz. Da sind die Notarkosten für einen Ehevertrag mehr als gut investiert, ich habe leider, da ich genauso gedacht habe, wie die Sparfüchse hier, an der falschen Stelle gespart.


    Warum sollte im Übrigen ein Ehevertrag für Missstimmung sorgen? Wenn die Ehe hält, dann ist doch alles gut und der Partner musste sich keine Sorgen machen, aber wenn nicht, hat es dem anderen viel Zeit, Geld und Nerven gekostet?


    PS Sie hat ein Kind mit in die Ehe gebracht, was ich natürlich mit versorgt habe, ihr verdientes Geld hat sie ganz allein für sich gebraucht.


    PPS das o.G. trifft natürlich alles auch für den umgekehrten Fall zu

  • Gehen wir mal vom Standard Ehe Setting wie in meinem Fall aus. Ich arbeite seit 10 Jahren Vollzeit in einem DAX30 Pharmakonzern mit entsprechenden Konditionen. Meine Frau arbeitet mit halber Stelle in einem sozialen Beruf und kümmert sich die verbleibende Zeit um unsere aktuell zwei, vielleicht in den nächsten Jahren drei Kinder. Ich habe ein paar Tausender in die Ehe eingebracht, sie nichts. Welches Setting fände ich, bei unserer aktuell eher der Scheidung fernen Ehe, im Falle einer Scheidung fair?


    • Was ich vor der Ehe besaß wird nicht geteilt, denn damit hatte meine Frau nichts zu tun.
    • Was in der Ehe erwirtschaftet wurde, wird geteilt, denn ich habe voll gearbeitet, während sie zugunsten der Kinder beruflich zurückgesteckt hat
    • Sollte ich zwischenzeitlich erben, bleibt dieses Erbe bei mir, denn was meine Erblasser erwirtschaftet haben, hat mit meiner Frau nichts zu tun.

    Schauen wir uns an, was der gesetzliche Stand der Zugewinngemeinschaft im Falle unserer Scheidung vorsieht:


    • Was ich vor der Ehe besaß wird nicht geteilt.
    • Was in der Ehe erwirtschaftet wurde, wird geteilt, denn ich habe voll gearbeitet, während sie zugunsten der Kinder beruflich zurückgesteckt hat
    • Sollte ich zwischenzeitlich erben, bleibt dieses Erbe bei mir, denn was meine Erblasser erwirtschaftet haben, hat mit meiner Frau nichts zu tun.

    Ich denke, in meinem Fall führt die gesetzliche Regelung zu einer fairen Lösung.


    Man wird hundert andere Varianten entwickeln können, die für Gütertrennung sprechen, insbesondere bei Patchwork Familien. Aber der Standardfall ist per Gesetz fair bedient.

  • Sehr gutes Beispiel, @chris2702!


    Die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft ist im Großen und Ganzen sehr ausgewogen.



    Sie ist auch im Fall von @mirojo angemessen.
    Dass er das anders sieht, hat mit seinem Schmerz über die gescheiterte Ehe zu tun.


    Allerdings wäre ein Ehevertrag @mirojo sich ihn möglicherweise wünscht (er behält alles und sie kriegt nix) ohnehin unwirksam. Eheverträge unterliegen der richterlichen Inhaltskontrolle und wer sich vertraglich zu weit vom Leitbild der gesetzlichen Regelungen entfernt, riskiert, dass sein Vertrag bei der Scheidung als sittenwidrig verworfen wird.

  • @muc
    ich habe keinen Schmerz über die gescheiterte Ehe und nein,die Gütertrennung ist überhaupt nicht so fair, wie Sie es darstellen.
    Ich habe nicht geschrieben, dass sie nix bekommen sollte, aber nicht 50% von dem, wofür sie NIX dazu getan hat, das hätte in einem Ehevertrag durchaus Bestand gehabt, und ja, die sogenannte richterliche Inhaltskontrolle ist ja genau einer dieser Betrügereien, die der Filz aus Anwälten und Richtern hütet wie den heiligen Gral, weil mit Scheidungen für nicht viel Arbeit richtig verdient wird,


    Leute. die Paragrafen zur Scheidung und zum Unterhalt des BGB stammen von 1900 (ebenso wie das Erbrecht, ich sage nur Pflichtteil, genau so ein Beschiss), das Leben ist zwischenzeitlich aber ein ganz anderes, damals sollte die Frau abgesichert sein, weil sie nicht arbeiten konnte oder Kinder erziehen musst, ist das heute noch so, ich denke nein, geändert wird trotzdem nichts, denn s.o.
    ich habe in diesen Ehejahren teure Luxusreisen bezahlt, teuren Schmuck geschenkt, kosmetische OPs bezahlt, alles das ist normal und das macht man in einer Ehe, weil man die Frau liebt und das soll ihr alles bleiben, aber dass ich ihr z.B. 3/7 meine Nettoverdienstes nach der Trennung für 2 Jahre als Unterhalt zahlen musste, dafür fehlt mir jedes Verständnis und dass ich bis zur Trennungsvereinbarung für die ganz allein von mir bezahlte Wohnung eine "Nutzungsentschädigung" an sie zahlen musste, ist maßlos und hat nichts mit "fair" zu tun, die Dame musste 3 Jahre nicht arbeiten und hat viel mehr netto gehabt, als der Durchschnittsverdiener, also versuchen Sie nicht, mir den Zugewinn als fair darzustellen, wenn 2 nichts haben und nicht viel dazu kommt, mag das fair sein...

  • @mirojo
    Aus deinem Post schließe ich, dass Eure Ehe kinderlos geblieben ist? Das könnte so ein Fall sein, wo ein Ehevertrag Sinn macht. Vor der Ehe hat jeder gewisse Entscheidungen getroffen, der eine hat vielleicht viel Kraft in Ausbildung und Studium gesetzt, hat Karriere gemacht und sich einen hohen Lebensstandard erarbeitet. Der andere hatte vielleicht andere Prioritäten, hat einen Job ohne hohe Verdienstaussichten ergriffen, eher Wert auf Work Life Balance gelegt.


    Dann kann man während der Ehe natürlich auf Basis des hohen Einkommens des einen wirtschaften. Aber wenn die Ehe auseinander geht, ist nicht unbedingt einzusehen, warum hier die von dir beschriebenen Ausgleichshandlungen notwendig sind.


    In der Ehe kann der eine den vom anderen erarbeiteten Luxus genießen. Hält die Ehe nicht, sollte jeder wieder aus seinen eigenen Möglichkeiten schöpfen. So würde ich das vermutlich sehen. Unsere Situation ist halt eher "klassisch" mit Kind und Halbtagsjob meiner Frau. Da passt die Zugewinngemeinschaft wie ich finde.