Krankenversicherungspflicht ab 55 bei absinken unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

  • Ich bin seit ca.15 Jahren ununterbrochen in der PKV habe immer Vollzeit gearbeitet und bin jetzt 54 Jahre alt, (im Dezember 2019 werde ich 55). Nach Abwägung vieler Faktoren, habe ich mich entschlossen auch im Alter in der PKV zu bleiben.
    Nun möchte ich ab Januar 2020 (da bin ich dann schon 55) Teilzeit arbeiten und werde dadurch mit meinem Teilzeitgehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinken.
    Nun meine Frage; Ist es korrekt, dass ich ab 55 nicht mehr krankenversicherungspflichtig werde und in die GKV muss, wenn mein Gehalt z.B. durch Teilzeit unter die Jahresarbeitsentgeldgrenze sinkt?
    Ich danke schon mal im voraus für die Antwort.
    Viele Grüsse
    Chester

  • Wer nach Vollendung des 55 Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden würde, wird nicht krankenversicherungspflichtig, außer er erfüllt die entsprechenden Voraussetzungen für die Ausnahme.


    Wenn es so ist, wie Du es oben darstellst, dann kannst Du nach Vollendung des 55. Lebensjahres nicht mehr krankenversicherungspflichtig werden.


    Die Teilzeit darf aber auch wirklich erst nach Deinem Geburtstag beginnen.

  • Danke für die Antworten. Die Teilzeit würde erst am 01.01.2020 beginnen. Ich werde aber schon Ende Dezember 2019
    55 Jahre alt.
    Die Befreiung die du ansprichst Kaveo, geht (zumindest unter 55) nicht bei Teilzeit, sondern nur wenn man aufgrund der Erhöhung der JAEG mit seinem normalen Gehalt darunter fällt.
    Ich war nämlich schon mal in der Situation, dass ich mit Teilzeit druntergefallen wäre und mir wurde von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich mich wegen Beantragung von Teilzeit nicht befreien lassen könne, (sondern eben nur, wenn ich aufgrund der Erhöhung der JAEG mit meinem normalen Gehalt darunter fallen würde). Ich konnte dann Gott sei Dank die Teilzeit wieder zurücknehmen, so dass ich weiter in der PKV bleiben konnte.