'Jungen' Riester-Bausparvertrag beitragsfrei stellen oder wechseln?

  • Guten Tag,


    ich habe mich mit den Artikeln Riester kündigen - Wechseln ist besser als kündigen und Diese Riester-Rente passt zu Ihnen auseinandergesetzt.


    In meinem Fall ist mir nicht klar, welche die beste Strategie ist.


    Gegebenheiten sind:

    • Bausparvertrag seit 2016
    • Bausparsumme 50.000 €
    • Guthabenzins 0,1 % p.a.
    • gebundener Sollzinssatz 2,15 % p.a.


    • Einzahlbetrag gesamt 3400 € (Sparguthaben 3100 €, also unterhalb der Beitragsgarantie)


    • Abschlußkosten noch nicht vollständig abbezahlt
    • der Steuervorteil ist relevanter als die Zulage, da Steuerklasse I bei mittlerem Einkommen
    • keine Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie
    • vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 6,65 €



    Ich bin unzufrieden mit dem Anbieter und zudem bei Abschluß einfach nicht genügend informiert. Ich weiß noch nicht, ob ich jemals bauen werde (oder ein anderer geförderter Verwendungszweck erfüllt sein wird).


    Daher überlege ich, alternativ einen (von Finanztip empfohlenen) Riester-Fondssparplan abzuschließen.


    Es gibt wohl 2 Möglichkeiten: Den Bausparverrag (BSV) beitragsfrei stellen oder wechseln. Welche hier besser ist, möchte ich gerne absichern.



    Folgende Fragen stellen sich mir:

    • Kann ich parallel 2 Riester-geförderte Verträge haben?
    • Wie läuft es dann mit der staatl. Förderung, wird diese aufgeteilt?
    • Wenn der BSV beitragsfrei gestellt ist, ruht dann auch der Einzug der übrigen Abschlußkosten?
    • Kann ich den BSV ruhen lassen, bis ich wüsste, ob ein geförderter Verwendungszweck zustande kommt? Die Sollzinsen für einen verbundenen Kredit sind ja vielleicht durch die derzeitige Niedrigzinsphase später besonder günstig.
    • Könnte ich später nachträglich die Bausparsumme einzahlen (sozusagen den BSV aufwecken) um den Kredit zu erhalten?
    • Ist eine Beitragsfreistellung gleich mit einem Ende der Lastschriften/ Einzahlung oder muß ich das dem Anbieter besonders anzeigen?
    • Müsste man, bei keiner weiteren Einzahlung in den BSV, die Zulagen irgendwann zurückzahlen?
    • Würde man alternativ das Guthaben des BSVs später in den Fondssparplan überführen können, um das zu vermeiden?
    • Kann ich einfach einen Riester-Fondssparplan eröffnen und die Riester-Förderung dafür beantragen lassen?
    • Oder ist es doch aus irgend einem Grund besser das Guthaben aus dem BSV in den Fondssparplan zu überführen? Wäre dies dann der Einzahlbetrag, oder nach Abzug der Kosten?
    • Wie kann ich die vermögenswirksamen Leistungen i. H. v. 6,65 € bei einem Fondssparplan von meinem Arbeitgeber erhalten?



    Die Idee ist, den BSV ruhen zu lassen, damit die Zulagen verbleiben können. Gleichzeitig einen Riester-Fondssparplan zu eröffnen und darüber mehr Rendite, Zulagen bzw. Steuerersparnis zu erhalten.


    Nun hab ich erst mal weitere Lastschriften gestoppt. Die letzte Zahlung ist im Januar 2019 erfolgt.



    Die Finanztip-Artikel, Newsletter und auch die Videos von Saidi sind ganz wunderbar und haben in vielen Bereichen schon zu Optimierungen geführt. Leider ist es mir in meinem speziellen Fall trotzdem nicht klar genug, was hier die Bedingungen sind und worauf ich achten muss.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn ich über die Community Antworten bekäme, die sich für mich nicht aus den Artikeln schließen lassen.


    Herzlichen Dank

  • Hallo.


    Jede Menge Fragen, ich werde den Anderen einige übrig lassen.


    1. + 2. + 9.:


    Ja, zwei Verträge nebeneinander funktioniert, ob das sinnvoll wäre, ist eine andere Frage. Die Zulagen müssen aufgeteilt werden. Ansonsten könnte es sein, dass nur ein Vertrag die Zulagen bekommt.

  • Vielen Dank, Referat Janders.
    Soweit hatte ich auch vermutet.
    Bei Stillegen des ersten Riester-BSV kann ich ja dann die Zulage nur für den zweiten Riester-Vertrag beantragen, damit keine Aufteilung erfolgt.


    Nun hoffe ich auf die anderen Fragen auch Rückmeldung zu erhalten, um dann Nägel mit Köpfen machen zu können. So ohne sicher zu sein, würde ich nur den gleichen Weg gehen, wie vorher mit dem BSV... :)

  • Hallo Community,


    leider gab es keine weiteren Antworten zu den Fragen zum Riestervertrags-Wechsel. Nun bin ich sehr unsicher, wie ich weiter vorgehen kann.
    Die Angaben in den Finanztip-Artikeln finde ich nicht klar genug, um eine Entscheidung treffen zu können.
    Kann hier noch jemand weiterhelfen?


    Vielen Dank!

  • Ich versuche mich mal als Laie bei Deinen Fragen. Da ich bei Schwäbisch Hall die Bausparbedimgungen leicht finde beziehe ich mich darauf, bitte mit Deinem Vertrag vergleichen.


    1. Ja https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__87.html


    2. dto


    3. In den Vertrag schauen. Bei Schwäbisch Hall wird diese weiter eingezogen, §1 Abs. 3 Das ist ja soweit auch OK https://www.schwaebisch-hall.d…-wohn-riester-aktuell.pdf


    4. s, 3. Bei Schwäbisch Hall §2 Abs. 4


    5. Im Grundsatz ja, bei Schwäbisch Hall mit Zustimmung der Bausparkasse §2 Abs.2


    6. Verstehe ich nicht, Wenn Du mit Überweisung einzahlst hörst Du einfach auf. Wenn mit Lastschrift musst Du das der Bausparkasse natürlich sagen, dass sie nicht weiter abbuchen soll. (s. 4.)


    7. Solange das nicht prämienschädlich verwendet nicht, nein. Lt. der Präambel bei SH wird es dann in eine Rente gewandelt. Wenn es irgendwann ausgezahlt werden soll dann ist das mMn förderschädlich.


    8. s, von Dir verlinkter Artikel von Finanztip


    9. ja


    10. Das wäre jetzt Beratung und damit unzulässig.


    Wenn ich die Bedingungen von SH richtig lese müsste dort die restliche Abschlussgebühr bei Übertragung nicht gezahlt werden. Umgekehrt interpretiere ich das so dass bei Ruhen die Abschlussgebühr weiter fällig ist. Das sollte unbedingt von Dir mit Deiner Bausparkasse geklärt werden, wie es sich dort verhält.


    11, s https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/


    Kleine Anmerkung: das habe ich jetzt als Laie in 40 Minuten zusammengesucht. Warum nicht selber suchen sondern hier nach 14 Tagen meckern, dass sich keiner meldet?

  • Hallo,


    danke Kater.Ka, für die Antworten.


    Zur Information, ich habe mich mehrere Stunden intensiv mit dem Thema befasst. Um eine entscheidungsfähige Grundlage zu erhalten, bedarf es dem klaren Verstehen der Bedingungen und einer Rechtssicherheit. Das selbst Suchen hat dies nicht ergeben. Eine Entscheidung mit langfristiger, zukunftsentscheidender Relevanz für das Alter trifft man doch besser gut informiert.


    Für Fachfremde ist das Thema schwer eineindeutig zu überblicken. Die 'Beratung' in meinem Fall durch Schwäbisch Hall (bzw. der Volksbank) oder durch einen Versicherungsberater war in der Vergangenheit leider inkorrekt oder fragwürdig zuverlässig.


    Die Vertragssprache/ das Juristendeutsch tut ihr Übriges, daher ist eine (hoffentlich) vertrauenswürdige Information hier (ohne Agenda) der Weg, den ich gewählt habe. Das Vertrauen in die Masse und Finanztip ist insgesamt größer.




    • Ich habe mich entschieden den BSV (im Minus) stillzulegen. Ob Schwäbisch Hall je erlauben würde, diesen später mit Nachzahlung der Beträge zu reaktivieren und den Baukredit zum festgelegten Zins zu erhalten, weiß ich nicht. Sollte damit jemand Erfahrung haben, wäre ich dankbar für eine Mitteilung.



    • Stattdessen plane ich eine riestergeförderten Fondssparplan abzuschließen; hoffentich ohne Problem die staatlichen Zulagen (und vermögenswirksamen Leistungen) ausschließlich dahin zu erhalten.



    Bleiben mir noch folgende Fragen:


    • Wenn Einzahlsumme inkl. Zulagen durch Gebühren eine geringere Vertragssumme bedeutet, wie wird dann verfahren?
    • Wenn ein BSV beitragsfrei gestellt wird, ergo nie zur Zuteilung kommt, wie und wann kommt man dann förderunschädlich zur Auszahlung der Beiträge?
    • Macht es effektiv einen Unterschied (für Zulage etc.), ob ich den neuen Vertrag bald (März) oder erste Ende des Jahres abschließe, wenn ich den gleichen Betrag insgesamt einzahle?



    Freundlich Grüße