steuerliche Absetzbarkeit eines Computer Monitors....?

  • Hallo und guten Abend,


    mein Arbeitgeber stellt mir ein Notebook, das ich auch zuhause in meinem Homeoffice dienslich nutze.
    Auch eine Dockingstation, eine Tastatur und eine Maus war seitens des Arbeitgebers mit dabei.


    Was fehlt war ein Tisch, ein Stuhl und ein 27" Monitor, da auf dem 14" oder 15" kleinen Bildschirm des Notebooks das (längere) Arbeiten mich doch stärker ermüdet, wie angenommen.


    Jetzt las ich, dass wenn ich fürs Homeoffice einen Stuhl und Tisch kaufe (jeweils bis max. 800 EUR als GWG), ich das sogleich absetzen kann (angenommene Nutzung zu mehr als 90% dienstlich, denn privat habe ich, in einem anderen Zimmer, sowieso schon einen PC und Peripherie).


    Ein Monitor sei aber nicht "eigenständig", und daher mit dem Rechner (= Notebook des Arbeitgebers) zusammen abzusetzen.
    Jetzt wird aber doch nicht mein Arbeitgeber den von mir privat für dienstliche Zwecke gekauften Montor absetzen können, sondern ich möchte diese rd. 200 EUR selbst direkt absetzen....


    Geht das, oder macht das Finanzamt da "Ärger"?


    Würde mich über eine Einschätzung freuen.


    P.S.:
    Ähnlich verhält es sich wohl mit einem Drucker. Außer er ist ein "Multifunktionsgerät", dieses kann man auch als "eigenständiges" Teil direkt absetzen.


    Danke & beste Grüße,
    der Franke :)