kredit Bearbeitungsgebühr

  • Ich habe von 2 bereits zurückbezahlten Darlehen keine Unterlagen mehr, habe aber in den Kontoauszügen noch die Kreditnummern gefunden.
    Jetzt habe ich das Musterschreiben abgesendet ohne den Bertrag der Bearbeitungsgebühr anzugeben.
    Kann die Bank mir jetzt deswegen Schwierigkeiten machen oder ist das Schreiben so auch ok?

  • Hallo rucki76,


    grundsätzlich sind Sie im Recht. Unabhängig von der Höhe muss Ihnen die Bank die Bearbeitungsgebühren erstatten.


    Allerdings ist es a) immer besser, einen Nachweis zu haben, für den Fall, dass die Bank sich querstellt und b) können Sie so natürlich nicht die Zinsen, die Ihnen zustehen, berechnen.


    @Henning hat hier z. B. immer wieder darauf verwiesen, das man (oft gegen eine Gebühr) die Unterlagen zum Vertrag bei der Bank noch einmal beantragen kann.


    Aber berichten Sie uns doch hier vom Ausgang! Das würde die Leser hier sicherlich sehr interessieren.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Vielen dank fur die schnelle Antwort! Werde euch naturlich auf dem laufenden halten.
    Eine kleine Frage hätte ich dann noch....ich habe die Musterbriefe an die zuständigen Banken gefaxt( bei beiden kam eine Faxbestätigung) und noch mal per Brief( normales Porto) gesendet. Reicht das so aus?

  • So, nun kann ich auch mal etwas berichten....
    Von einem Kredit (von meiner Frau) wurde die Bearbeitungsgebühr trotz fehlender Unterlagen innerhalb von 3 Tagen incl. Zinsen überwiesen.
    Das ist war ihre Hausbank, die Sparkasse.


    Ich hatte 2 Kredite bei der Creditplusbank, da ist bis jetzt Schweigen im Walde....weitere Schritte werden morgen eingeleitet.


    Einen dritten Kredit hatte ich bei der Readybank abgeschlossen.Die Forderung habe ich an die S-Kreditpartner nach Berlin geschickt.Auch da keine Reaktion....Gestern habe ich dort angerufen und mir wurde mitgeteilt das in meinem Fall Portigon Financial Services in Düsseldorf zuständig wäre.
    Leider habe ich ausser der Kreditnummer keine Unterlagen mehr.Habe gestern auch eine Forderung per Fax und Einschreiben gesendet mit Frist zum 17.12.( ohne den Betrag anzugeben)
    Bin am uberlegen dort mal anzurufen ob mir die Unterlagen zugesendet werden könnten?... ich weiss nicht ob das so clever wäre wenn die wissen das ich keine Unterlagen mehr habe.
    Würde der Ombudsmann so einen Fall übernehmen?


    VIELE GRÜSSE
    Thorsten