Steuerliche Behandlung von Zahlungen nach Todesfall

  • Guten Tag,


    ich hoffe das ich in diesem Bereich richtig bin, da ich nicht wirklich weiß wo ich das einstellen soll.


    Zunächst die Fakten:
    1. Meine Frau ist im Oktober 2017 verstorben.
    2. Ich habe Steuerklasse 3 (ab 2019 StKl 1) meine Frau hatte Steuerklasse 5
    2. Der Arbeitgeber meiner Frau hat das Arbeitsverhältnis nicht korrekt abgerechnet und Zahlungen durch Todesfall nicht vorgenommen
    3. Ein Rechtstreit hierüber wurde im Oktober 2018 gerichtlich durch Vergleich beigelegt
    4. Der Arbeitgeber sollte nach Vergleich die Summe X an den Kläger zahlen
    5. Nach Vergleich ist die Summe abzüglich Steuern auszuzahlen


    Nun zum Problem:
    Der Arbeitgeber meiner Frau hat sich zum 01.11.2018 als Hauptarbeitgeber bei mir per ElStam eingetragen und nicht wieder abgemeldet. Dies hatte zur Folge das mein Arbeitgeber mir im Dezember mitteilte, dass ich nach Steuerklasse 6 eingestuft wurde, da ein anderer Arbeitgeber nun mein Hauptarbeitgeber wäre und dort meine Steuerklasse 3 eingetragen ist. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt hat sich mein Arbeitgeber dann rückwirkend zum 02.11.2018 wieder als Hauptarbeitgeber eingetragen, damit die Auswirkungen auf meine Gehaltszahlung nicht so gravierend sind. Der Arbeitgeber meiner Frau hat im NOV 2018 die komplette Summe des Vergleichs auf mein Konto überwiesen, ohne den Steuerabzug vorzunehmen.


    Ich sehe nun große Probleme bei der Steuererklärung auf mich zukommen, mit einer erheblichen Steuernachzahlung. Leider kann ich nicht in Erfahrung bringen, wie der Arbeitgeber meiner Frau dies korrekt abzurechnen hat. Das Finanzamt sagt der eingeschlagene Weg wäre falsch, kann mir aber nicht sagen, wie es richtig gewesen wäre. Mein Anwalt sagt mir er wäre Arbeitsrechtler aber nicht Steuerrechtler. Das der Arbeitgeber meiner verstorbenen Frau sich in ElStam als mein Arbeitgeber ausgibt kann nicht richtig sein, da ich keinen Arbeitsvertrag mit ihm habe.


    Ich weiß, das dies eigentlich was für den Steuerberater wäre aber ich habe keinen und die ganze Angelegenheit hat mich schon viel Geld gekostet und belastet mich auch sehr. Bevor ich einen Steuerberater bemühe habe ich die Hoffnung hier Informationen zu bekommen.


    Kann mir jemand sagen, wie der Arbeitgeber meiner Frau dies hätte abrechnen müssen?


    Vielen Dank


    Dweezle

  • Ihr Fall ist sicherlich sehr speziell. Eine allgemeine Information zu der Frage, ob ein Toter Steuern zahlen muss, finden Sie z.B. in einem Video auf YouTube hier.


    Ihr besonderer Einzelfall wird dort freilich nicht besprochen - wie auch.
    Meines Erachtens könnte ein Gang zum Steuerberater doch sinnvoll sein.


    Ich will Ihnen meine persönliche Meinung zu Ihrer Situation schreiben. Vielleicht gibt Ihnen das Denkanstöße.


    • Dass der Arbeitgeber Ihrer Frau sich in Ihren ELSTAM-Daten als Ihr Hauptarbeitgeber eintragen ließ, geht gar nicht!!! Wie kommt der überhaupt an Ihre Steuernummer???


      Sie haben ja - wie Sie selbst zutreffend feststellen - niemals ein Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitgeber gehabt.



    • Da Ihre Frau bereits 2017 verstarb, ist die Zahlung auch kein Arbeitslohn Ihrer Ehefrau mehr. Denn die Steuerpflicht Ihrer Ehefrau endete mit deren Tod - also in 2017.



    • Die Zahlung des vormaligen Arbeitgebers Ihrer Ehefrau ist auch - zumindest nach meiner Auffassung - kein Arbeitslohn mehr, denn das Arbeitsverhältnis endete bereits mit dem Tod und die Zahlung rührt aus einem Vergleich, den Sie als Erbe Ihrer Frau mit dem Arbeitgeber vor Gericht geschlossen haben.



    • Damit ist die Zahlung als Schadensersatz einzustufen für ein zuvor unkorrekt abgerechnetes Arbeitsverhältnis.


      Wäre Ihre Frau noch am Leben, müsste sie diese Zahlung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuern, denn auch Zahlungen, die aufgrund Gerichtsurteil oder -vergleich erzielt werden, sind Arbeitslohn.
      In diesem Fall hätte der Arbeitgeber dies nach Lohnsteuerklasse V Ihrer Ehefrau abrechnen müssen.



    • Da Ihre Frau jedoch bereits 2017 verstarb, ist dieser Weg versperrt. Und bei Ihnen sind es keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, da Sie niemals für diesen Arbeitgeber tätig waren.


    Schlußfolgerung:


    Es fällt gar keine Lohnsteuer an, weil es an der Besteuerungsgrundlage fehlt.
    Ihnen fällt der Schadensersatz zu, weil Sie als Erbe Gesamtrechtsnachfolger Ihrer Frau sind.


    Sollten Sie nicht Alleinerbe sein, weil z.B. auch Kinder da sind und Ihre Ehefrau kein Testament hinterließ, dann stehen Ihren Miterben gemäß der jeweiligen Erbquote auch anteilig Zahlungen aus dem Schadensersatz zu.


    Erbschaftssteuer könnte greifen, wenn der Wert des Nachlasses die Freibeträge übersteigt.
    Die sind aber sehr hoch.
    Wenn Sie dazu mehr wissen wollen, empfehle ich ebenfalls ein Video auf YouTube hier.


    Alles Gute für Sie!

  • Vielen Dank für Ihre ausführliche und verständliche Antwort! Ich werde mir die Videos anschauen und auch einen Steuerberater aufsuchen, ganz so einfach wie ich es mir gedacht habe ist es dann wohl doch nicht. Zusätzlich werde ich aber auch den AG meiner Frau anschreiben, damit er die Einträge in Elstam korrigiert..


    Vielen Dank und beste Grüße!