Zweitstudium Reisekosten und Verpflegungspauschale nicht anerkannt - Einspruch einlegen?

  • Hallo zusammen,


    vor wenigen Wochen kam der Steuerbescheid und mir wurde eine hohe Summe an Aufwendungen bzgl. Reisekosten für mein Masterstudium nicht anerkannt. :(


    Kurz zu meinen Nebentätigkeiten (Vollzeitstudentin, aber nebenbei immer gearbeitet):
    Jan - März: Nebenjob im Büro der Uni (max. 20 Stunden pro Woche)
    April - Mai: freiwilliges Praktikum
    Jun - Aug: Masterandin im Unternehmen zur Erstellung meiner Masterarbeit
    Sep - Nov: freiwilliges Praktikum
    Dez: keine Nebentätigkeit, nur Studium


    Ich war somit relativ wenig in der Uni für Vorlesungen, aber hatte einige Fahrten zu den Unternehmen und zur Bibliothek zur Erstellung der Masterarbeit. Da meine erste Tätigkeitsstätte ja die Uni i.S.v. Vorlesungen war, habe ich hierfür nur wenige Fahrten mit 0,30 € angesetzt. Viele Fahrten gingen wie gesagt zu den anderen Orten und somit wollte ich diese als Reisekosten 0,60 € mit ggf. Verpflegungspauschale bis max. 3 Monate ansetzen.


    Den folgenden Punkt lehnt das Finanzamt ab:
    Sie erkennen meine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte an. Sagen aber, dass ich daneben nur "weitere normale erste Tätigkeitsstätten im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 ff EStG" hatte. Somit erkennen Sie mir nur die Entfernungspauschale an und auch keinen Verpflegungsmehraufwand. Dementsprechend reduziert sich die Summe natürlich deutlich und sie führen sie unter Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anstelle von Fortbildungskosten auf



    Meine Frage ist nun, hat das FA da einen Fehler gemacht und habe ich Anspruch auf diese Kosten? Wenn ja, mit welchen Gesetzen kann ich das im Einspruch belegen? Oder liege ich falsch und kann diese Fahrten nicht mit 0,60 € geltend machen?


    Über Hilfe würde ich mich wirklich sehr freuen!!


    Viele Grüße,
    Maren

  • Hallo, also vorneweg ich bin auch keine Expertin, aber ich habe neben dem Studium auch ein freiwilliges Praktikum absolviert und bin dafür bezahlt worden und das neben dem Studium, allerdings ging das nur drei Tage in der Woche bzw, halbtags, die anderen Tage war ich in der Uni und da habe ich mir die Tage mit Reisekosten und Verpflegungsmehraufwandspauschale angegeben bei meinen Werbungskosten und die auch bekommen. Allerdings habe ich auch nur sehr wenige Steuern gezahlt und daher auch nur 700 € zurück bekommen, Verlustvortrag hätte sich auch nicht gelohnt. Ich weiß nicht ob es damit zusammen hing.


    In jedem Fall glaube ich, dass @muc da definitiv mehr Ahnung hat und ich vielleicht einfach nur Glück hatte und mit einem Paragraphen kann ich auch nicht dienen.


    Trotzdem alles Gute und liebe Grüße.