Heizkostenabrechnung

  • Hallo :)


    im letzten Newsletter stand ja ein interessanter Hinweis zu den Heizkosten, grundsätzlich ein guter Hinweis, aber doch alles auch ziemlich kompliziert.


    Ich habe das mit dem Warmwasser nicht so ganz verstanden. Warmwasser für die Heizung, wenn die Heizung mit Warmwasser betrieben wird? Also ich glaube bei uns im Haus (mit 8 Parteien) und auch in den Nachbarhäusern (die teilen sich eine Heizanlage), da wird mit Strom geheizt. Wir haben für das Warmwasser (als aus der Leitung zum baden und duschen und Händewaschen und so) Durchlauferhitzer, aber das wird ja über die Stromrechnung bezahlt und kann daher nicht gemeint sein, oder habe ich etwas falsch verstanden?


    Also ich dachte die Heizkosten (vermutlich Strom oder Gas) zur Erwärmung des Wassers in den Heizkörpern sind immer nur in Strom (kwh bzw erdgas).
    In der Abrechnung sind nur die Kosten für Strom für Heizung, Miete Heizkostenverteiler, Wartung, Schornsteinfeger und Verbrauchsabrechnung zusammengefasst als Brennstoffkosten aufgelistet. also für alle Parteien im Haus und an den Heizkörpern sind Messgeräte die automatisch den Verbrauch funken aus jedem Raum. Aber eine Aufteilung in Warmwasser finde ich nirgendwo auf der Abrechnung.


    Falls es jemand verstanden hat und mein Unverständnis nachvollziehen kann wäre ich dankbar!


    Liebe Grüße :)

  • Hallo driverinb,


    du hast das schon richtig verstanden. Die Warmwasserkosten finden sich nur auf der Heizkostenabrechnung, wenn das warme Wasser über die zentrale Heizanlage kommt, also von dieser erwärmt wird. Wer einen Durchlauferhitzer in der Wohnung hat, findet den Energieverbrauch dafür auf der Stromrechnung, nicht aber auf der Heizkostenabrechnung.


    Wird das warme Wasser in jeder Wohnung selbst bereitet und nicht über die zentrale Heizanlage, dann finden sich auf der Heizkostenabrechnung nur die Kosten, die beim Heizen der Räume angefallen sind. Dazu gehören - wie du auch aufzählst - Brennstoff (z. B. Gas, Heizöl, Fernwärme), Betriebsstrom (die Strommenge, die zum Betrieb der Heizanlage gebraucht wird), Kosten für Wartung/Reinigung des Heizkessels, Schornsteinfeger, Abrechnung und Verbrauchserfassung, Kosten für die Messgeräte.


    Ausführlicher erläutert ist das Thema in unserem Ratgeber: https://www.finanztip.de/heizkostenverordnung/


    viele Grüße
    Ines

  • Bitte sehr. Für den Kaltwasserverbrauch gibt es keine Pflicht, diesen nach Verbrauch abzurechnen. Ideal wäre es, wenn in jeder Wohnung ein entsprechender Zähler angebracht wäre, aber wie gesagt: Das ist nicht vorgeschrieben. Gibt es keinen Zähler, legt der Vermieter die Kaltwasserkosten in der Regel auf die Wohnfläche der Mieter um. Aus der Nebenkostenabrechnung sollte hervorgehen, wie er abrechnet.