Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der bAV bei Arbeitgeberwechsel und bin mir nicht sicher, ob ich das korrekt verstanden habe.
Ich schließe eine bAV als Direktversicherung mit Anlage fondsgebundene Rentenversicherung ab. Nun wechsele ich nach 3 Jahren meinen Arbeitgeber.
Nach meinem Verständnis habe ich einen Mitnahmeanspruch in die bAV meines neuen Arbeitgebers. (1. stimmt das soweit?) Dieser bietet auch bAV als Direktversicherung an, allerdings bei einem anderen Versicherer. Jetzt sind aber Versicherer_alt und Versicherer_neu beide dem Übertragungsabkommen der GdV beigetreten. Das heißt, bei der Übertragung in den neuen Vertrag fallen keine Kosten an (2. habe ich das richtig verstanden?) und das "Geld" was übertragen wird ist das, was ich in den Fonds eingezahlt habe (eben in Form der Fondsanteile). (3. ist das auch korrekt?)
Sprich: Sofern beide Versicherer dem Übertragungsabkommen beigetreten sind, muss ich hinsichtlich der bAV keine Nachteile beim AG-Wechsel hinnehmen. So habe ich es zumindest nach meiner Recherche verstanden. Habe ich einen Denkfehler irgendwo?
Nahezu alle Versicherer sind dem Übertragungsabkommen beigetreten, daher habe ich dort auch kaum Risiko zu erwarten.
- Was wäre, wenn der Arbeitgeber keine Direktversicherung anbietet? - Ich vermute ungünstig
- Wie würden die Abschlusskosten behandelt, wenn ich bereits nach 3 Jahren den Arbeitgeber wechsele? Diese sind ja normalerweise auf 5 Jahre gestreckt.
Wie gesagt, ich habe das Gefühl, dass ich einen Denkfehler habe, weil ich auf Finanztip und anderswo dazu genauere Informationen gefunden habe. Aber im Rahmen meiner Überlegungen kann ich keinen Haken an meinen Gedankengängen entdecken. Es wäre super, wenn ihr dazu Rückmeldung geben könntet!