Krankengeld ungleich Arbeitslosengeld

  • Hallo,


    es gibt folgende Aussage: "Sie bekommen als Krankengeld den gleichen Betrag, den vorher die Agentur für Arbeit als Arbeitslosengeld gezahlt hat." (https://www.finanztip.de/krank-arbeitslosigkeit).


    Andererseits wird bei der Krankenkasse die 30-stel Regel angewendet. Die TK schreibt: " Krankengeld wird immer mit 30 Tagen pro Monat berücksichtigt. Der 31. eines Monats wird also nicht mit ausgezahlt." Die Gleichheitsaussage stimmt doch nicht, oder?



    Heisst das auch, das auch der Februar mit 30 Tagen berechnet wird?


    Liebe Community, alleine komme ich nicht weiter und bitte um Unterstützung.


    Herzlichst