Direktversicherung - Tod vor Fälligkeit

  • In den Vertragsbedingungen für meine Direktversicherung mit Einzahlungen von meinem Gehalt heißt es, dass sofern ich nicht verheiratet o. ä. bin und keine Kinder bzw. zu alte Kinder habe, bei meinemTod vor der Fälligkeit der Rente oder dem Kapitalauszahlungsdatum von meinem eingezahlten Geld max. 8.000,00 € ausgezahlt werden und der Rest "verfällt"?? Wer bekommt bei einem Single das GELD ??
    Oder habe ich da etwas mißverstanden?
    302

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das ist (leider) korrekt. Das Geld fällt, wie es so schön heisst, der Versichertengemeinschaft zu. Sie können aber in aller Regel auch Ihren nicht verheirateten Lebenspartner (namentlich) eintragen lassen. Dei Regelung mit den 8000€ ist sogar "kulant", bei vielen Verträgen verfällt das Geld in diesem Fall komplett.


    Viele Grüße
    Saidi Sulilatu