ist ein KFW-Baukredit ein Verbraucherdarlehen

  • Ich habe einen KFW-Kredit im Juli 2010 zur energetischen Gebäudesanierung (Programm 151 "CO2 Gebäudesanierungsprogramm" mit Tilgungszuschuss) abgeschlossen. Ich bemängelte bei der Hausbank, dass ich keine Widerrufsbelehrung erhalten hätte.
    Die Bank antwortete folgendermaßen: "Bei den mir befindlichen Vertragsunterlagen ist keine Widerrufsbelehrung vorhanden. In Anbetracht des §491 Abs. 2 Nr. 5 BGB gehe ich davon aus, dass mangels gesetzlicher Notwendigkeit eine Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss unterblieben ist."
    In §491 Abs. 2 Nr. 5 BGB steht: "Keine Verbraucherdarlehensverträge sind Verträge, die nur mit einem begrenzten Personenkreis auf Grund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse abgeschlossen werden, wenn im Vertrag für den Darlehensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktübliche Sollzinssatz vereinbart sind."
    Wenn ich das richtig verstehe behauptet die Bank, dass ein KFW-Kredit also keinen Verbraucherkredit wegen der staatlichen Förderung ist und daher dem Kreditnehmer kein Widerrufsrecht zusteht.


    Für zeitnahe Antworten danke ich Euch bereits jetzt

  • So weit mir das bekannt ist, müssen auch KfW-Kredite einen Widerrufsbelehrung haben. Wenn man, wie bei vielen dieser Kredite üblich, keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablöse zahlen muss, ist das zwar ein bisschen "überflüssig".


    Aber ein Widerrufsrecht ist Verbraucherrecht, Punkt.

  • Da bei seit dem 11.06.2010 (Inkrafttreten Verbraucherkreditrichtlinieumsetzungsgesetz) geschlossenen Verträgen gem. § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB auch die über Hausbanken geleiteten Förderkredite der KfW vom Verbraucherdarlehensrecht ausgenommen sind und nicht mehr wie zuvor nur die direkt von öffentlich-rechtlichen Förderanstalten vergebenen Wohnraumförderdarlehen, besteht kein Widerrufsrecht nach § 495 BGB in Verbindung mit § 355 BGB und ist deshalb von den Hausbanken über ein solches Widerrufsrecht auch nicht zu informieren.