Verständnisfrage zu Auszahlung VWL / Kapitalertragssteuer

  • Liebe Finanztip-Community,


    ich habe eine Verständnisfrage zur Auszahlung von Vermögenswirksamen Leistungen und der fälligen Kapitalertragssteuer:


    Ich habe 6 Jahre lang bis Ende 2016 über meinen AG Vermögenswirksame Leistungen in einen Aktienfonds bei der DWS eingezahlt.
    2017 war das "Ruhejahr" und Anfang 2018 wurde mir das Geld ausgezahlt. Der DWS hatte ich leider nur einen Freistellungsauftrag über 50 € p.a. erteilt.


    Beim Verkauf gingen vom Auszahlungsbetrag (ca. 3.500 €) noch mehr als 200 € Kapitalertragssteuer ab.


    Nun meine Fragen:


    - Berechnet sich die o.g. Kapitalertragssteuer auf die Gewinne p.a. die über dem Freibetrag von jeweils 50 € lagen?
    - Ich habe gelesen das man sich die Kapitalertragssteuer über die Steuererklärung zurückholen kann wenn man z.B. seinen Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig genutzt hat (Ist bei mir der Fall). Ist dies grundsätzlich möglich und wenn ja müsste dies für jedes Steuerjahr einzeln gemacht werden?


    Besten Dank und viele Grüße.