Wir haben unsere KFZ-Versicherung gewechselt.
Die alte Versicherung haben wir fristgerecht gekündigt.
Am nächsten Tag haben wir vom neuen Versicherer 1 die Bestätigung erhalten, jedoch war der Preis vermutlich aufgrund einer Beitragsänderung höher als ursprünglich Online berechnet und haben daraufhin an gleichem Tag noch den Widerruf an den neuen Versicherer 1 geschickt und an selbigem Tag den Wechsel nun bei KFZ-Versicherer 2 beauftragt.
Nun haben wir am 14.01 von unserer KFZ-Zulassungsstelle einen Bescheid zur Außerbetriebsetzung unseres Fahrzeuges erhalten mit einer Gebühr von 44,10€, dass das Fahrzeug aktuell nicht versichert ist und wir einen Nachweis erbringen müssen, dass ein Versicherungsschutz besteht, da ansonsten in 3 Tagen das Fahrzeug poizeilich abgemeldet wird!
Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter der KFZ-Zulassungsstelle ist folgendes passiert.
Am 11.12 wurde Vormittags von der neuen KFZ-Versicherung 2 elektronisch die eVBÜ der Versicherung zum 01.01 an die Zulassungsstelle geschickt, am Nachmittag wurde von der neuen KFZ-Versicherung 1 (die wir widderrufen hatten) die eVBÜ geschickt, dass diese nicht zum 01.01 den Versicherungsschutz für dieses KFZ leisten.
Die Zulassungsstelle behandelt gem. eigener telefonischer Auskunft die neueste Übermittlung als die aktuelle und gültige.
Somit gilt das o. g. Fahrzeug nach Ansicht der Zulassungsstelle als nicht versichert, was selbige Institution dazu veranlasst hat, den Gebührenbescheid mit Androhung der Zwangsentstempelung uns auf dem Postwege zukommen zu lassen.
Ich sehe unsererseits kein schuldhaftes Verhalten. Die Daten wurden zudem seitens beider Versicherungen ebenfalls ordnungsgemäß an die Zulassungsstelle übertragen.
Meiner Ansicht nach, liegt hier der Fehler eindeutig bei der Zulassungsstelle!
Wie kann ich mich hier verhalten? Könnte das gleiche auch passieren, wenn man eine KFZ-Versicherung kündigt und der neue Versicherer an gleichem Tag Vormittags die Übermittlung des neuen Versicherungsschutzes zum 01.01 durchführt und am Nachmittag des gleichen Tages der alte Versicherer die Kündigung übermittelt?