Fehlerhafter Bescheid von Zulassungsstelle wegen Nicht-Versicherung des Fahrzeuges

  • Wir haben unsere KFZ-Versicherung gewechselt.
    Die alte Versicherung haben wir fristgerecht gekündigt.
    Am nächsten Tag haben wir vom neuen Versicherer 1 die Bestätigung erhalten, jedoch war der Preis vermutlich aufgrund einer Beitragsänderung höher als ursprünglich Online berechnet und haben daraufhin an gleichem Tag noch den Widerruf an den neuen Versicherer 1 geschickt und an selbigem Tag den Wechsel nun bei KFZ-Versicherer 2 beauftragt.
    Nun haben wir am 14.01 von unserer KFZ-Zulassungsstelle einen Bescheid zur Außerbetriebsetzung unseres Fahrzeuges erhalten mit einer Gebühr von 44,10€, dass das Fahrzeug aktuell nicht versichert ist und wir einen Nachweis erbringen müssen, dass ein Versicherungsschutz besteht, da ansonsten in 3 Tagen das Fahrzeug poizeilich abgemeldet wird!
    Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter der KFZ-Zulassungsstelle ist folgendes passiert.
    Am 11.12 wurde Vormittags von der neuen KFZ-Versicherung 2 elektronisch die eVBÜ der Versicherung zum 01.01 an die Zulassungsstelle geschickt, am Nachmittag wurde von der neuen KFZ-Versicherung 1 (die wir widderrufen hatten) die eVBÜ geschickt, dass diese nicht zum 01.01 den Versicherungsschutz für dieses KFZ leisten.
    Die Zulassungsstelle behandelt gem. eigener telefonischer Auskunft die neueste Übermittlung als die aktuelle und gültige.
    Somit gilt das o. g. Fahrzeug nach Ansicht der Zulassungsstelle als nicht versichert, was selbige Institution dazu veranlasst hat, den Gebührenbescheid mit Androhung der Zwangsentstempelung uns auf dem Postwege zukommen zu lassen.


    Ich sehe unsererseits kein schuldhaftes Verhalten. Die Daten wurden zudem seitens beider Versicherungen ebenfalls ordnungsgemäß an die Zulassungsstelle übertragen.
    Meiner Ansicht nach, liegt hier der Fehler eindeutig bei der Zulassungsstelle!
    Wie kann ich mich hier verhalten? Könnte das gleiche auch passieren, wenn man eine KFZ-Versicherung kündigt und der neue Versicherer an gleichem Tag Vormittags die Übermittlung des neuen Versicherungsschutzes zum 01.01 durchführt und am Nachmittag des gleichen Tages der alte Versicherer die Kündigung übermittelt?

  • Hallo @wucht100,


    nach Rücksprache mit unserer Rechtsexpertin @Britta kann ich dir Folgendes raten:


    1. Nimm Kontakt mit der Allianz auf. Die sollen den Fall noch mal einschätzen.
    2. Wen Du die Gebühren auf keinen Fall zahlen willst, musst Du gegen den Gebührenbescheid Klage erheben vor dem Verwaltungsgericht.


    Wir halten das Verfahren allerdings nicht für besonders aussichtsreich, da die Zulassungsbehörde tatsächlich nichts prüfen muss und immer auf die letzte Bestätigung abstellen muss. Einen ähnlichen Fall hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urt. v. 10.12.2015, Az.: BVerwG 3 C 3.15). Dort heißt es:
    „Eine Pflicht der Zulassungsbehörde zu weiterer Sachaufklärung besteht auch im Falle eines zeitlich dicht aufeinander folgenden Eingangs mehrerer Versicherungsbestätigungen für denselben Zeitraum nur dann, wenn die zulassungsrechtlich maßgebliche, nämlich die bei der Zulassungsbehörde zuletzt eingegangene Versicherungsbestätigung, offensichtliche Mängel aufweist.“


    Sorry, dass wir Dir nicht mehr raten können. Vielleicht hat ja trotzdem noch einer unserer anderen User einen Tipp.


    LG Anika

  • Die werden solche Fälle kennen – und normaler Weise kümmert sich der Allianz-Versicherungsvertreter (neuer Versicherer) auch um die Beendigung des bisher bestehenden KFz-Versicherungsvertrags.

  • Das hatte @wucht100 in einer E-Mail an Finanztip geschrieben. Auf diese E-Mail hin hatte ich ihn gebeten, sich an die Community zu wenden bzw. hatte mich dazu entschieden, diese Frage in der Community zu diskutieren, weil sein Problem sicherlich noch andere Leute betrifft.


    Sorry @fredo47, konntest du nicht wissen. Hat für etwas Verwirrung gesorgt.