Mindestlohn

  • Hallo Finanztip Team,


    ich arbeite 6 Stunden täglich in einer Baufirma und bekomme Gehalt.
    Lohnsteuern muss ich nicht zahlen. Lt. Chef stehen mir die 8,50 € nicht zu das neue Gesetz gelte für uns nicht.
    Ist das wirklich richtig? Kann ich kaum glauben.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    § 22 Persönlicher Anwendungsbereich


    (1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des §
    26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei
    denn, dass sie


    1. ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung,
    einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten
    Berufsakademie leisten,


    2. ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme
    eines Studiums leisten,


    3. ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn
    nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, oder


    4. an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer
    Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes teilnehmen.
    Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach
    der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum
    Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung
    auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des
    Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.


    (2) Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene
    Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.


    (3) Von diesem Gesetz nicht geregelt wird die Vergütung von zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowie
    ehrenamtlich Tätigen.


    (4) Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der
    Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren,
    gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung hat den
    gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Juni 2016 darüber zu berichten, inwieweit die Regelung nach Satz 1 die
    Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine Einschätzung darüber
    abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • @Henning
    Danke für die Antwort.
    Daraus entnehme ich, das mir der Mindestlohn sehr wohl zusteht.
    Ich bin kein Praktikant, war zwar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos, übe diese Tätigkeit aber mittlerweile fast 6 Jahre aus.
    Werd die Sache also noch mal ansprechen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Aus meiner Sicht hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, denn Sie haben ja lt. Vertrag eine Mindestarbeitszeit vereinbart und für diesen gilt der neue Mindestlohn.


    Sonst müssten die Taxifahrer ja im kommenden Jahr nicht 30% die Preise erhöhen oder alternativ den Großteil der Fahrer entlassen.


    Wie sehen Sie das Britta?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager