Reparatur Mietfahrzeug bei Umzug absetzen

  • Liebe Community,


    ich nutze die Artikel bei Finanztip für meine Steuererklärung und gerade ist bei mir eine Frage entstanden, die sich zwischen den Themen "Umzugskosten absetzen" und "Unfallkosten absetzen" bewegt, jedoch nirgendwo beantwortet wird, weder hier noch auf anderen Seiten:


    Wir haben vergangenes Jahr einen Umzug hinter uns gebracht, den wir unter anderem auf Grund des stark verkürzten Arbeitsweges meiner Frau durchgeführt haben, weshalb die Kosten steuerlich absetzbar sein dürften. Dabei ist an dem gemieteten Transporter ein Schaden entstanden, den wir nun selbst tragen müssen und ich habe mich gefragt, ob diese Kosten nicht auch geltend gemacht werden könnten. Transportschäden im Rahmen eines beruflichen Umzugs sind ja offensichtlich absetzbar, jedoch wird nirgends so recht konkretisiert was darunter zu verstehen ist (falls überhaupt, werden Hausratschäden genannt). Auf der anderen Seite dürfen wohl auch Unfallkosten im Rahmen von Wegeunfällen in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Beide Regelungen treffen auf unseren Fall nicht direkt zu und doch handelt es sich sowohl um einen Transportschaden bei Umzug als auch um einen zumindest beruflich bedingten Wegeunfall.
    Falls jemand mir hierauf eine Antwort geben oder auf eine Quelle verweisen könnte, würde ich mich enorm freuen!


    Viele Grüße,
    Max

  • Hallo Kater.Ka und danke für deine Antwort!


    Ich würde die Ausführungen zu den Umzugskosten hier bei Finanztip und anderswo auch dahingehend interpretieren, dass die Kosten absetzbar sein müssten. Mein alleiniges Gefühl dazu wäre aber ein schwaches Argument im Falle einer Ablehnung und daher hatte ich mich gefraggt, ob es einen Gesetzestext oder ein Gerichtsurteil gab, welches ich dann im Rahmen eines Widerspruchs anführen könnte. Die Höhe der Summe rechtfertigt es zumindest, darauf vorbereitet zu sein um die Anerkennung vielleicht durchzubringen.

  • Hier im Forum wird keine Rechtsberatung durchgeführt. Dazu bitte an kundige Vertreter der entsprechenden Berufe wenden.


    Bei den Werbungskosten geht es nicht um Gefühle:
    Die Absetzbarkeit der Kosten für "die Beförderung des Umzugsguts" ist rechtlich abgesichert BUKG §6 Abs,1 <- LSTR 9,9 <- EStG §9 Abs.1 Satz 1
    Ob die Finanzverwaltung schon mal abgelehnt hat den Schaden an einem Mietfahrzeug zu begleichen und es dann ein entsprechendes Urteil gab entzieht sich meiner Kenntnis. Aus meiner zugegeben laienhaften Sicht müsste die Finanzverwaltung gemäß den Ausführungen der LStR dann argumentieren, dass der Schaden am Transport der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen ist. Sofern der Schaden tatsächlich und nachweisbar der Beförderung des Umzugsguts zuzurechnen ist sehe ich hierfür keinen Grund.


    Anmerkung: Ein Widerspruch an sich hilft ja nichts. Das heißt ja nur, dass die Finanzverwaltung die Angelegenheit noch einmal prüft. Wenn es aus Deiner Sicht kritisch ist und um einen hohen Betrag geht würde ich mich tatsächlich beraten lassen.

  • Herzlichen Dank für deine nochmaligen und umfangreicheren Ausführungen!
    Vielen Dank auch für den obigen Hinweis, als Neuling hier waren mir die Grenzen dieses Forums noch nicht geläufig.


    Falls ich daran denke, werde ich den Ausgang der Geschichte hier reinstellen, vielleicht ist ja irgendwann nochmal jemand davon betroffen.