Mutterschaftsgeld bei Freistellung

  • Hallo zusammen,
    ich hoffe hier kann mir jemand zum Thema „Mutterschaftsgeld“ helfen. Wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Jetzt ist die Situation allerdings wie folgt:
    Ich bin noch bis Ende Juni 2019 bei meinem Arbeitgeber freigestellt und wäre ab dem 1.7. arbeitslos bzw. hätte mir natürlich einen neuen Job gesucht. Wie funktioniert es dann mit dem Elterngeld oder Mutterschaftsgeld?
    Wir hatten bislang angenommen, dass der Arbeitgeber den restlichen Betrag bis zur Freistellung später zahlen würde, doch dem wird wohl nicht so sein, da ich ab dem 1.7. ja nicht mehr angestellt bin.
    Wäre fantastisch, wenn uns jemand weiterhelfen könnte oder uns sagen könnte, an wen man sich diesbezüglich wenden müsste. Danke schon mal im Voraus!

  • Das hängt davon ab, wieso das Arbeitsverhältnis innerhalb der Schutzfrist enden wird.


    Wurde es zulässigerweise gekündigt was bei Schwangeren eher selten sein sollte? Dann zahlt die gesetzliche Krankenkasse quasi den Arbeitgeberzuschuss mit.


    Oder endete es wegen Befristung? Dann bekommen Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds von der gesetzlichen KV.


    Alles nach zu lesen in § 24i SGB 5.


    Das Elterngeld schliesst dann an das Mutterschaftsgeld an und wird nach dem Einkommen der 12 Monate vor Entbindung berechnet. Da Ihr Arbeitsverhältnis ja offensichtlich während der Mutterschutzfrist endet sollte die Kündigung daher darauf keine Auswirkung haben.

  • Verstehe die Frage nicht.


    Wenn du im Juni dein Kind bekommst und bis Juni frei gestellt bist, dann bekommst du doch ganz normal weiter Gehalt und daraus berechnet sich auch das Muttergeld/Elterngeld.... oder geht es dir um die 8 Wochen nach der Entbindung wovon dann 6 in den Zeitraum fallen würden in dem du Arbeitslos bist?


    Wie kann ein AG eine Schwangere los werden? Nur mal so interessehalber.... Bei Insolvenz vielleicht, aber da gibt es keine Freistellung...

  • Besten Dank schon mal für die ersten Antworten. Wurde bereits vor Bekanntwerden der Schwangerschaft freigestellt, also im August. Aber da ich im Betriebsrat war, ist die Freistellung für ein 3/4 Jahr, also bis Ende Juni 2019.
    Es geht also um das Mutterschaftsgeld, das der Arbeitgeber dann ja nicht mehr mitzählt, da ich ab Juni draußen bin. Geht ja um die Wochen vorher und nachher...
    Also mal bei der Krankenkasse nachfragen oder Jugendamt oder ähnliches?