Konsequenzen der beitragsfreien Direktversicherung

  • Hallo,


    ich habe in 09/2010 über meinen damaligen Arbeitgeber eine Lebensversicherung bei der Zurich abgeschlossen "Vorsorgeinvest
    Spezial". Soweit ich mich noch erinnern kann, hat mein AG damals 120,- dazu gegeben und ich 100, so dass ein monatlicher Beitrag von 220,- von
    meinem Bruttolohn gezahlt wurde. 09/2011 habe ich den AG gewechselt, der neue hatte eine eigene Versicherung und hat meine nicht übernommen. Ich habe noch bis 04/12 die Beiträge selbst gezahlt (vom Netto) und danach den Vertrag beitragsfrei gestellt.
    Ab 10/2013 habe ich wieder eingezahlt (220,- vom Netto) bis 11/2016, da ich bedingt durch privaten Kram die Beiträge nicht mehr zahlen konnte. Jetzt wollte ich in 12/18 die Beiträge wieder aufnehmen in der Hoffnung, dass mein neuer AG ab Januar wieder eine Entgeltumwandlung ermöglicht (er hat jedoch nun entschieden ebenfalls etwas eigenes anzubieten) und in dem Zuge habe ich meine Unterlagen zur Zurich "aufgeräumt" und dabei festgestellt, dass sich ein Großteil meiner eingezahlten Beiträge halbiert hat. Sprich: das Vertragsguthaben ist per 08/2017 nur noch 50% von dem was ich ingesamt eingezahlt habe (ca 12.300 vs 6.900).
    Nun habe ich da heute angerufen und mir wurde gesagt, dass die Beiträge aus der beitragsfreien Zeit aus dem Vertragsguthaben entnommen wurden. Was bedeutet, für die Zeit 05/12 - 10/13 wurden 15 (Monate) * 220,- (Beitrag) aus dem Vertragsguthaben entnommen. Damit war mein "Vertragsguthaben" bei 0,- und Findsguthaben war noch knapp über 1.500,- (keine Ahnung warum sie das nicht angezapft haben).
    Und bei der zweiten Beitragsfreistellung genau das gleiche.
    Die Dame schien überrascht, dass ich das nicht einleuchtend finde und meinte, die Beiträge aus der beitragsfreien Zeit müssten ja trotzdem bezahlt werden, ich hätte es ja auch "nachzahlen" können. Diese Option wurde mir aber zum einen nie genannt und selbst wenn, hätte ich sowieso niemals zugestimmt, sondern stattdessen das ganze Ding stillgelegt und mir was anderes gesucht.


    Ist euch sowas jemals untergekommen?? Ich bin total platt und vielleicht auch einfach nur zu doof das System zu verstehen, aber ich finde das völlig weltfremd. Ich stelle das doch beitragsfrei, weil ich mir das grad nicht anders leisten kann. Und ich gehe damit auch das Risiko ein, dass meine Rente am Ende entsprechend geschmählert wird. Aber sowas .... ?!?


    Was sagt ihr dazu?

  • Ein Nachtrag von mir. Ich lese gerade die Versicherungsbedingungen der Zurich und da steht so ein kleiner Nebensatz
    "Rückständige Beiträge werden verrechnet."
    Genauer:
    "Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
    Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zumdort genannten Termin in Textform verlangen, ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Beider Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben. (...)
    Unter den gleichen Voraussetzungen können Sie auch einebefristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal24 Monaten verlangen. Zum Ende dieser mit uns vereinbartenDauer wird der Vertrag dann automatisch mit den bisherigenBeiträgen wieder in Kraft gesetzt. Das Mindesttodesfallverrentungskapital und die garantierte Erlebensfallsumme sowie dielebenslange garantierte monatliche Rente wird für den Zeitpunktdes Beginns der befristeten Beitragsfreistellung sowie der Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach den anerkannten Regelnder Versicherungsmathematik errechnet. Die Leistungen werdenauf Basis der Veränderung der Beitragszahlung angepasst.Rückständige Beiträge werden verrechnet."


    Das ist offenbar genau der Fall: Wir holen uns dann die Beiträge aus dem Vertragsguthaben. Seht ihr das auch so?
    Ich habe eine befreundete Versicherungsmaklerin gefragt, bei der ich auch eine kleine private LV habe und die fand das mehr als ungewöhnlich und bei ihrer Versicherung ist das nicht so (mal unterstellt, das stimmt auch was sie sagt). Ein Makler eines anderen großen Hauses sagt, das wäre gar eine Beitragsfreistellung, sondern eher eine Stundung.
    Aber die nennen es nun mal Beitragsfreistellung ... also das war mein Nachtrag, was sagt ihr?

  • Hallo unsterblich,



    nachdem was Sie schreiben und an Sachverhalten nennen, gehe ich davon aus, dass Sie die beim Produkt Vorsorgeinvest Spezial vorgesehenen Optionen „Befristete Beitragsfreistellung“ oder „Beitragsstundung“ im Verlaufe des Jahres 2012 beantragt hatten (oder beraten worden sind, dies zu tun oder eine an Klarheit fehlende Erklärung abgegeben hatten).



    Diese beiden vorgenannten Optionen unterscheiden sich elementar von der im Versicherungsvertragsgesetz gesetzlich verankerten Option „prämienfreien Versicherung“. Die Versicherer schaffen es immer wieder durch neue Wortkreationen und Optionen in ihren Bedingungswerken und Werbebroschüren Verwirrung zu stiften („Beitragsferien, Beitragsstundung, befristete Beitragsfreistellung“).



    Die prämienfreie Versicherung ist in § 165 VVG geregelt. Dabei kann der Versicherungsnehmer die Umwandlung der Versicherung (Lebensversicherung!) in eine prämienfreie Versicherung verlangen. Hierbei handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung mit rechtsgestaltender Wirkung. Eine Annahme durch den Versicherer ist nicht erforderlich, d.h. Sie beantragen und der Versicherer muss umsetzen.


    Rechtsfolgen der prämienfreien Versicherung:



    Der Versicherungsvertrag wird nunmehr vereinfacht ausgedrückt so behandelt, als werde für den Rest der Laufzeit eine Versicherung mit Einmalprämie abgeschlossen, und zwar mit einer Prämie i.H. d. Rückkaufswertes einschließlich der Überschussanteile unter Abzug von Prämienrückständen. Es gelten jedoch Besonderheiten für die bAV-Direktversicherung i.S.d. § 2 Abs. 2 BetrAVG, die bei Ihnen zutreffen und weiterer Beratung bedürfen.



    Meine Empfehlung: Lassen Sie von einem Versicherungsberater / Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen, was 2012 beantragt und geschehen ist. Dann sollte geprüft werden, warum sich der Wert um 50% reduziert hat. Erst auf dieser Basis können Sie informierte Entscheidungen treffen.



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