BEV hat Insolvenz beantragt

  • Kreuna: Was Deine Bekannte jetzt machen soll?
    a) Ruhig Blut bewahren
    b) Beim neuen Anbieter anrufen und nachhaken.
    Die Insolvenz der BEV ist branchenbekannt, jeder Heißleiner weiß davon. Anrufen, schauen, was beim Anruf herauskommt, ggf. E-Mail nachschieben. Bis zum 1.4.20_19_ ist es ja noch ein Weilchen, ganz davon abgesehen, daß die Abrechnung des Gasverbrauchs ein rein bürokratischer Vorgang ist.


    Mein neuer Anbieter hat mir mitgeteilt, daß ein Wechsel weg von BEV als "Neueinzug" gelte und nicht als "Betreiberwechsel", was bedeutet, daß der Beginn des Vertrages in diesem Fall sogar rückdatiert werden kann (was dem Grundversorger die Berechnung weniger Tage Ersatzversorgung spart.


    Das wird sich schon zurechtziehen, man muß als Kunde allerdings am Ball bleiben.

  • Hallo @Kreuna,


    ich sehe das ähnlich wie meine Vorredner. Deine Bekannte sollte beim neuen Anbieter anrufen und nachfragen, warum der Vertrag erst auf 2020 datiert ist. Scheint ja ein Fehler zu sein.


    Darüberhinaus muss sie sich keine Sorgen machen, dass sie ohne Strom/Gas/Energie dasteht. Sie rutscht automatisch in eine Ersatzversorgung. Die ist allerdings genauso teuer wie die Grundversorgung, weswegen ein Wechsel sicherlich sinnvoll wäre.


    LG Anika

  • Hallo,
    ich bin auch von dem BEV Dilemma betroffen. Nach 11 Monaten
    Vertragslaufzeit geht mir nicht nur der Treuebonus flöten, sondern ich
    habe in der Zeit auch ca. 200€ mehr gezahlt als ich verbraucht habe.
    Sollte ich in diesem Fall entgegen dem Hinweis oben den Januar Abschlag
    über die Bank zurück fordern?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin so frei - unser Video dazu:

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  • Danke! Ich habe das gemacht und bin gespannt. Ein wenig habe ich ein mulmiges Gefühl, da viele schreiben, dass der Januar Abschlag Teil der Insolvenzmasse ist. Der gesunde Menschenverstand sagt natürlich, dass bei einem Guthaben (ohne Bonus) von ca. 200€ es durchaus richtig ist, dass man den Januar nicht mehr bezahlt....aber was zählt der gesunde Menschenverstand schon.....?

  • Der Wechsel statt zur BEV zu einem anderen Gasversorger zum 1.4.19 hat problemlos geklappt.
    Ich hatte auch 2 Stromverträge mit der BEV je ab 1.1.2019. Nach vielem Telefonieren und E-Mail-Schreiben haben die beiden neuen Versorger trotz ihrer vorherigen Bedenken, der Wechsel sei erst nach etwa 2 - 3 Wochen Grund-/Ersatzversorgung möglich, den Wechsel zum 30.1. im ersten Fall und zum 2.2. im zweiten Fall beantragt und vom je zuständigen Netzbetreiber bestätigt bekommen. Es war also je ein direkter Übergang ohne zwischenzeitliche Grund-/Ersatzversorgung, man muß nur wollen.

  • Hallo. Hat jemand schon die Schlussrechnung von der BEV bzw. vom Insolvenzverwalter erhalten?
    Sollte ja eigentlich bis 12. März erfolgen. Allerdings steht in der FAQ:

    Es wird eine korrekte Endabrechnung der von der BEV an Sie gelieferten Energiemengen erstellt werden. Dies kann in Einzelfällen länger als die vorgesehenen 42 Tage dauern.

    Auch interessant:

    Mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters übernimmt Creditreform Saarbrücken Dr. Uthoff KG die Beitreibung von fälligen Forderungen der BEV, die sich in der Mahnstufe befinden. Creditreform Saarbrücken ist ausdrücklich ermächtigt, notwendige Rechtshandlungen vorzunehmen und Zahlungen zu empfangen.

    Betrifft das auch die nachträglichen Stornierungen von Lastschriften nach der Insolvenz?
    Oder nur bereits offene Forderungen/Mahnungen der BEV vor der Insolvenz?

  • auf https://bev-inso.de/ steht unter Informationen zum Rechnungsversand vom 8.5., dass im Laufe des Monats Mai mit dem Rechnungsversand begonnen wird. Also sollte man in den nächsten Wochen die Endabrechnung erhalten.

  • Bei mir ist auch eine Rechnung gekommen, und zwar in der Höhe, wie ich sie vorher extrapoliert hatte. Ich lasse bei Versorgern immer eine Excel-Rechnung mitlaufen (und bringe die mindestens monatlich auf den aktuellen Stand), die mir zeigt, wie ich dem Lieferanten gegenüber stehe.


    Den Sofortbonus habe ich zur rechten Zeit noch im letzten Jahr bekommen. Wäre er noch offen gewesen, hätte ich die letzte Buchung zurückgeholt, weil die zu erwartende Endrechnung kleiner war als der Sofortbonus. Selbst dann, wenn ich die Endrechnung gegen den Sofortbonus aufgerechnet hätte, hätte das ja nicht gereicht. Aber in die Verlegenheit bin ich ja nicht gekommen.


    Der Neukundenbonus hingegen ist erst nach 12 Monaten fällig. Ich habe erwogen, den Neukundenbonus zeitanteilig von dieser Rechnung abzusetzen, weil ja nicht ich den Vertrag nicht erfüllt habe, sondern der Lieferant. Ich habe das dann aber verworfen, weil es nur ein paar Kröten gewesen wären, um deretwegen ich keinen Streit riskieren wollte.


    Es wäre mir lieber gewesen und ich hätte mich besser gestellt, wenn BEV das Lieferjahr überlebt hätte, aber auch so habe ich insgesamt kein schlechtes Geschäft gemacht. Ein bißchen Zock ist immer.

  • Habe nun Post von einen Rechtsanwalt aus München bekommen. An die Schlußrechnung von BEV habe ich schon gar nicht mehr gedacht. Da ich ein Guthaben von einigen 100 € hatte, habe ich dieses Guthaben als Forderung angemeldet. Die Insolvenz wird sich wohl noch 1 Jahr hinziehen. Danach wird es hoffentlich noch bei einen Teil der Forderung zur Auszahlung kommen.
    Gruß


    Altsachse

  • Ich warte noch auf die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (August 2017 - Juli 2018), um zu sehen, ob diese mit meiner Ermittlung übereinstimmt. Danach melde ich meine Forderung an. Damit habe ich ja mindestens noch bis Jahresende Zeit.

  • Ein Jahr ist völlig illusorisch. Die Teldafax-Pleite läuft schon viel länger, ohne daß jemand irgendwas bekommen hat. Der Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit angezeigt, d.h. nicht mal die Massegläubiger bekommen alles, geschweige denn die normalen Gläubiger. Falls es in 10 Jahren wider Erwarten doch noch was geben sollte, dann allenfalls Cent-Beträge. Der Insolvenzverwalter erhält für jede angemeldete Forderung 20 €. Bei 200.000 Gläubigern sind das allein schon 4 Millionen. Was soll da für die Gläubiger übrigbleiben?