BEV hat Insolvenz beantragt

  • Hallo @Texlahoma,



    das Wichtigste steht in den beiden Links von Kater.Ka. Vielleicht noch als Ergänzung: möglichst zeitnah den Zähler ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen und erteilte Daueraufträge für BEV stornieren und Lastschrifteinzugsermächtigungen wiederrufen.


    Nach meinen Erfahrungen meldet sich der Ersatzversorger von sich aus. Und natürlich sollte man sich so schnell wie möglich einen neuen Anbieter suchen, damit man nicht zu lange in der Ersatzversorgung bleibt.



    Gruß Pumphut

  • Ja, die Lastschrift sollte man kündigen.
    Es gibt ja einen Insolvenzverwalter, der dann das Konto nennt, auf das die Zahlungen weiterlaufen.
    Ein Insolvenzantrag bedeutet ja nicht automatisch, daß von jetzt auf gleich die Versorgung eingstellt wird und der Grundversorger einspringt.
    Man hat auch deswegen jetzt kein Sonderkündigungsrecht (jedenfalls soweit ich weiß)


    Mein Abschlag ist ziemlich genau ausgerechnet, aber vielleicht sollte man wirklich überprüfen, ob man mit dem Abschlag überzahlt, sonst läuft man im Falle der Insolvenz in Gefahr, sein überzahltes Geld nicht mehr zurück zu bekommen, bzw. müßte klagen - mit zweifelhaftem Erfolg, wenn nichts mehr zu holen ist.


    Hier habe ich grad noch etwas sehr brauchbares gefunden:
    https://www.verbraucherzentral…-fuer-kunden-heisst-32540

  • Hallo @Anika S.,


    ein kleiner Hinweis zu dem Blog. Der Kunde der BEV wechselt nicht in die Grundversorgung sondern in die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Die Leistung erbringt der örtlich zuständige Grundversorger, der Tarif entspricht dem des Grundversorgers, es gelten die AGB des Grundversorgers allerdings mit einer Ausnahme. Der Kunde ist an keinerlei Kündigungsfristen gebunden und kann täglich zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn er ihn gefunden hat.


    Gruß Pumphut

  • Nach DEG/envitra und BEV dürfte die 365 AG mit ihren Tochter- und Vertriebsfirmen (z.B. Immergrün, Idealenergie) der nächste Insolvenz-Kandidat sein.


    Aberwitzige Erhöhungen von Grundpreis oder Abschlagszahlungen macht man nicht aus Spaß oder Langeweile, sondern wenn einem das Wasser bis zum Hals steht.Ich nehme Wetten an, dass die auch das 1. Halbjahr 2019 nicht überstehen werden.
    Dieses Geschäftsmodell mit Sofortbonus und Neukundenbonus konnte nur funktionieren, solange genügend Kunden nach Ablauf des ersten Jahres bei der Stange blieben. Dies scheint jetzt mit der wachsenden Bekanntheit und Nutzung von Verivox und vor allem Check24 nicht mehr der Fall zu sein.


    Michael
    .

  • ich habe zum 31.01. gekündigt (sonderkündigungsrecht). Ich erwarte eine hohe Gutschrift von der BEV – von der ich jetzt ja nichts bekomme. Kann ich meine Abschlagszahlung für den Januar einfach zurückziehen, wenn ich weiß dass ich eigentlich eine Gutschrift erwarte? oder muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

  • Ich mache mich anderswo regelmäßig unbeliebt mit der Feststellung, daß geschriebenes Recht und gelebtes Recht zwei Paar Stiefel sind.


    Zahlungen aus Verträgen unterliegen dem Zivilrecht. Wenn Du nicht zahlst, obwohl Du mußt, kann man Dich zur Zahlung verurteilen. Ins Loch wirst Du deswegen nicht kommen.


    Wenn ein Geschäftspartner insolvent wird und man hat noch Forderungen gegen ihn, dann gilt das Motto: "Rette sich, wer kann!"


    Das heißt für Dich: Wenn Du noch Geld von BEV zu bekommen hast und andererseits zeitlich noch die Möglichkeit, eine oder gar mehrere Lastschriften zurückzuholen, dann solltest Du ernsthaft erwägen, das zu tun. Dann bucht Deine Bank das Geld erstmal (no questions asked) zurück.


    Es kann schon sein, daß das dem Insolvenzverwalter nicht gefällt, und er Dir deswegen einen bösen Formbrief schreibt. Aber es ist entscheidend besser für Dich, das Geld ist erstmal auf Deinem Konto und der Insolvenzverwalter muß es von Dir anfordern (oder es gar von Dir herausklagen) als das Geld ist auf dem Konto der BEV (und damit in der Insolvenzmasse), wo es für Dich vermutlich verloren ist.


    Wohlgemerkt: Ich fordere Dich nicht auf, über Gebühr Geld zurückzuholen (wenngleich das eventuell möglich ist).


    Ich war auch bei der BEV, die von mir noch Geld zu bekommen hat. Ich werde meine Schuld bezahlen, wenn mir dann in ferner Zukunft mal eine korrekte Endabrechnung auf dem Tisch liegen wird. Ich zahle meine Rechnungen, und zwar auch dann, wenn ich vermuten kann, daß sich das insolvente Gegenüber ob des geringen Betrags den Zirkus einer Klage vermutlich nicht antun wird.


    Mir gegenüber ist BEV nicht unseriös aufgetreten, sie sind nur pleite (kann ja mal vorkommen).

  • Ich habe zum 01.02. von der BEV zu einem anderen Versorger gewechselt. Haltet Ihr es für erforderlich, das SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen, wie es in einem der verlinkten Artikel empfohlen wird? Auf der BEV-Insolvenzseite steht, die ordnungsgemäße Schlussabrechnung würde zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Bis dahin wird doch niemand wild abbuchen, oder?


    Die Kündigung mit Einschreiben+Rückschein müsste ja auch erstmal von jemandem entgegen genommen werden. Die normale BEV-Adresse wird dies vermutlich nicht tun, und der vorläufige Insolvenzverwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine individuellen Anfragen entgegen nimmt und nicht als allgemeiner Ansprechpartner auftritt.

  • Nicht zuviel Zirkus machen. Wer sein Konto regelmäßig prüft, holt eventuelle Lastschriften schnell zurück. Ich halte es für überflüssig, ein Lastschriftmandas zu widerrufen.


    Saidi: Es gilt für den Kontoinhaber die Vereinbarung, daß er Lastschriften bis zu 8 Wochen nach Abbuchung zurückholen kann. Das ist meines Wissens unabhängig davon, ob ein Zielkonto "gesperrt" ist oder nicht. Wäre das nicht so, könnte ein Betrüger von seinem Konto eine Reihe betrügerischer Lastschriften einziehen, das Konto dann schließen und sperren lassen und wäre fein heraus.

  • Eine Bekannte von mir hat zur Zeit richtig Probleme. Von check24 wurde sie informiert, dass ein vorgeseher Versorgungsvertrag mit BEV Energie zum 1.04.2019 wegen Insolvenz scheitere.
    Man bot ihr Hilfe zur Weiterversorgung an. Sie nahm dieses Angebot an und schloss mit einem neuen Versorger einen Vertrag. Dieser ist allerdings bestätigt zu Beginn 1. April 2020. Klar das Sie diesem Beginn widerspricht. Was kann Sie jetzt tun? Hat sie keine Chance, aus dem Vertragsbeginn 1.4.2019 bei BEV wieder rauszukommen und einen neuen Versorger zu wählen. Die BEV hat ihr übrigens die Annahme des Antrages bis heute nicht bestätigt. Was kann Sie tun?

  • Hat Ihre Bekannte bei check24 als Beginn den 1.4.19 angegeben? Auch ich hätte ab 1.4.19 bei der BEV Gas bezogen. Der Vertrag ist hinfällig, ich habe daher über Shoop bei eon einen Vertrag ab 1.4.19 beantragt. Ich habe dann mit dem Netzbetreiber Energienetze Bayern telefoniert. Die Dame dort meinte, für den 1.4.19 sei für diesen Gaszähler die BEV als Versorger eingetragen, deren Insolvenz sei aber bekannt, daher werde ein anderer Versorger ab 2.4.19 liefern können. Ich habe eine E-Mail an eon geschrieben, sie sollten gegenüber dem Netzbetreiber auf dem Vertragsbeginn 1.4.19 beharren. Insoweit habe ich noch keine Rückmeldung bekommen.