Ich möchte in den GKV-Wahltarif PrämieXtra bei der TK wechseln, bei dem man 1/12 der Jahresbeiträge zurückerstattet bekommt, wenn man bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Bisher bin ich als lediger Arbeitnehmer, der ganzjährig bei der selben Firma beschäftigt ist, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Ich reiche bisher auch keine Steuererklärung ein.
Bin ich künftig wegen der Beitragsrückerstattung zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet oder wird dies automatisch vom Arbeitgeber bei der Abführung der Lohnsteuer berücksichtigt?
Viele Grüße
Fragerister