Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wegen Beitragsrückerstattung?

  • Ich möchte in den GKV-Wahltarif Prämi­eXtra bei der TK wechseln, bei dem man 1/12 der Jahresbeiträge zurückerstattet bekommt, wenn man bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nimmt.


    Bisher bin ich als lediger Arbeitnehmer, der ganzjährig bei der selben Firma beschäftigt ist, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Ich reiche bisher auch keine Steuererklärung ein.


    Bin ich künftig wegen der Beitragsrückerstattung zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet oder wird dies automatisch vom Arbeitgeber bei der Abführung der Lohnsteuer berücksichtigt?


    Viele Grüße
    Fragerister

  • Hallo.


    Meine Vermutung geht dahin, dass die Krankenkasse zwar einen Datensatz an die Finanzverwaltung absetzt, Ihrer Arbeitgeber aber nicht einbezogen wird und somit die Beitragserstattung nicht in der Lohnsteuer berücksichtigt.


    Folglich würde ich von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ausgehen.
    Aber das ist nur eine Theorie meinerseits und stellt keine Beratung oder Empfehlung dar. :saint:


    Allerdings frage ich mich, wieso denn keine Steuererklärung abgegeben wird.


    Ja, in den vom Arbeitgeber abgeführten Beträgen steckt das Standardwerk mit drin und macht die Steuererklärung nicht erstrebenswert (jede Menge Aufwand, aber keine Auswirkungen auf die Steuerlast), aber hat nicht jeder ein paar Punkte, die zusätzlich geltend gemacht werden können? (z. B. Spenden, Gewerkschaftsbeiträge, haushaltsnahe Dienstleistungen, ...)