macht die betriebliche Altersvorsorge Sinn

  • Hallo
    aktuell zahle ich € 150 in die BR ein. Macht vom Netto paar € 50 Netto weniger aus.
    Das ganze wird aber zum Schuh wenn ihc dann in der Rente wieder nachversteuere.


    Wenn ich dann bei der Altersvorsorge weniger Alterrente bekomme macht eine BR also keinen Sinn.


  • Die Steuerlast wird in den seltensten Fällen das Problem sein. Im Ruhestand ist meist der Steuersatz niedriger.


    Ansonsten mindert die Entgeltumwandlung natürlich die zu erwartende Rente. 1800 Euro Minderung der Bemessungsgrundlage (auf das Jahr gesehen) führen bei heute gültigen Werten zu 1,48 Euro weniger an monatlicher Rente.


    Wenn der Vertrag gut ist und der Arbeitgeber etwas dazugibt (muss er demnächst auch in Bestandsfällen), dann kann es sich trotzdem lohnen.


    Kann aber auch alles für die Katz sein.


    Sonst hier mal schauen:
    https://www.finanztip.de/betri…sorge/direktversicherung/

  • danke mal für die Antwort. Ich habe gelesen das


    "Nun, die Rente aus einer betriebliche Altersvorsorge (2. Schicht) wird zu 100% besteuert."
    zudem
    "Außerdem wird auf die Betriebsrente der komplette Krankenkassen- und Pflegebeitrag fällig."


    Anders gesagt: Was ich im Berufsleben an Sozialversicherungsbeiträgen „einspare“, zahle ich später „zurück“. Ähnlich ist es mit der Steuer. Das gilt im Übrigen auch für die „Riester-Rente“.



    ich überlege ernsthaft meine BR stillzulegen.

  • Das stimmt schon. Was sich Vater Staat an der einen Stelle sich an Wohltaten entlocken lässt, das lässt er sich an einer anderen Stelle gut bezahlen.


    Wer keine absurd hohe Rente hat, wird wahrscheinlich keinen Nachteil dadurch haben. (bezogen auf die Steuerlast)


    Die Kiste mit den Kranken- und Pflegebeiträgen ist natürlich happig. Wobei ich begrenzte Fantasie habe, dass der Gesetzgeber daran wirklich etwas dreht.


    Das könnte eine Betriebsrente nur rausreißen, wenn entweder der Arbeitgeber irrsinnig viel dazubuttert oder sich das Kapital absurd hoch verzinst.


    Am Ende ist es, aus meiner Sicht zumindest, die Frage, womit man besser schlafen kann.

  • Anders gesagt: Was ich im Berufsleben an Sozialversicherungsbeiträgen „einspare“, zahle ich später „zurück“. Ähnlich ist es mit der Steuer. Das gilt im Übrigen auch für die „Riester-Rente“

    Bitte die Sachen etwas trennen.


    Bei der Riester-Rente sind keine Sozialversicherungsbeiträge später fällig, da die Beiträge vom Netto einbezahlt werden, also von Einkommen, von welchem bereits Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Und die Sichtweise "Zurückzahlen" ist auch nicht richtig. Die spätere Riesterrente ist zu versteuern, die nachgelagerte Versteuerung. Ich finde, die private Vorsorge wird ständig durch befremdende Sichtweisen in seltsames Licht gerückt. Ich lebe jetzt, und nicht in 20 oder 40 Jahren, sondern jetzt. Und was vor 10 Jahren war ist auch völlig egal. Auf Aktiengewinne oder Dividen fallen im übrigen ebenso 25% Steuern an, und beim Kauf habe ich halt keine Steuererleichterung bekommen. Und auf die Zinsen im Riester-Vermögen fallen keine Steuern an. Aber mal sehen, wann das einem Politiker ein Dorn im Auge wird.