Wege zur Arbeit mit einem selbstfinanzierten Dienstwagen

  • Hallo,
    ich habe nun schon eine ganze Reihe von Beiträgen gelesen, aber bin für meine konkrete Fragestellung nicht fündig geworden.
    Ich fahre einen Dienstwagen, der von meinem AG für ca. 700€/Monat für mich geleast wird. Das Geld wird in voller Höhe von meinem Bruttolohn einbehalten.
    Die Entfernung zu meiner Arbeitsstätte beträgt 26km (einfache Entfernung). Der Anteil dieser Fahrten an meiner Gesamtfahrleistung beträgt ca. 75%, auf dienstliche Fahrten entfallen ca. 15% und 10% auf private Fahrten.
    Bisher habe ich für die Wege zur Arbeit immer nur die Entfernungspauschale mit 0,30€/Kilometer also 1.716€ (=220 AT*26km*0,30€) geltend gemacht. Rechne ich die tatsächlichen Kosten für die Wege zur Arbeit aus komme ich aber auf 6.300€/Jahr.
    1. Frage: Besteht die Möglichkeit diese Kosten (natürlich mit entsprechenden Belegen / Nachweisen) als Werbungskosten ergänzend bzw. anstatt der Entfernungspauschale geltend zu machen?
    Ich führe darüber hinaus derzeit ein Fahrtenbuch, so dass ich die jeweiligen Anteile (in%) nachweisen kann
    2. Frage: Welchen geldwerten Vorteil muss ich versteuern? Da die Leasingrate niedriger ist als der geldwerte Vorteil versteuere ich nur diesen Betrag (zzgl. MWST), also 9.996€/Jahr . Der Anteil der privaten Nutzung beträgt aber ja tatsächlich nur 999,60€/Jahr (700*12*1,19*10%)


    Für jede Rückmeldung im Voraus vielen Dank!

  • Hallo @Lucky, willkommen in der Community.


    Hinweis:ich bin interessierter Laie und kein Mitarbeiter von Finanztip.


    Zu Frage 2; mMn müsste in diesem Fall - Gehaltsumwandlung - die ganz normalen geldwerten Vorteile gelten s. https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/


    Zu Frage 1: mMn nein, da bei Bruttolohnumwandlung keine Zahlung geleistet wird.Habe auf die Schnelle aber kein belastbare Quelle gefunden

  • Bei Test gibt es einen recht aktuellen Artikel. Dem entnehme ich dass auch die Kosten der Fahrten zum Arbeitsplatz analog bei der Fahrtenbuchmethode zur Privatnutzung ermittelt werden https://www.test.de/Dienstwage…ten-versteuern-5152332-0/


    Entgegen meiner Aussage oben müssten diese höheren Kosten absetzbar sein s. https://www.finanztip.de/entfernungspauschale/


    Im Artikel noch beachten, dass die Gesamtkosten zu betrachten sind, diese sind ggf, höher als die Leasingrate

  • Hallo Kater.Ka,
    danke für die schnelle Antwort!
    Das mit den Gesamtkosten ist auf jeden Fall nochmal ein wertvoller Hinweis und wäre sozusagen das Tüpfelchen auf dem "i".
    Alles was ich bisher gelesen habe, bestärkt mich in der Einschätzung, dass ich die tatsächlichen (deutlich höheren) Kosten für die Wege zur Arbeit geltend machen kann. Sind die sonstigen Werbungskosten dafür die richtige Stelle?


    Ein Hinweis noch: Der geldwerte Vorteil kann dann auf die komplette Leasingrate (zzgl. MWST) gemindert werden, sofern diese niedriger ist, als der rechnerische Vorteil mit der 1% bzw. 0,03%-Regel. (Beispiel: Listenpreis 60T€ = 60.000€*0,0003*26km+60.000*0,01=1.068€/Monat bzw. 700€*1,19=833€/Monat)


    Dein Hinweis, dass keine Zahlung geleistet wird trifft bei mir nicht zu, da die Leasingrate monatlich auf meiner Gehaltsabrechnung als Abzug vom Brutto aufgeführt ist. Die Zusammensetzung kann ich ebenfalls darlegen, da ich für die Nutzung eines Dienstwagens eine separate Vereinbarung mit allen Details mit meinem AG abschließen muss.


    Wenn noch jemand eine sichere Quelle für meine These hat bin ich für Hinweise jederzeit dankbar - das gilt natürlich auch für "echte" Fachleute.