Frage

  • Altes Privat-Darlehen: Auf dem Darlehnsvertrag habe ich, handschriftlich die Rückzahlung, mit Terminangabe, angemahnt da keine Raten abgezahlt wurden,
    Dies wird als Kündigung ausgelegt und die Verjährung geltend gemacht. Später wurde gekündigt gemäß § 488 BGB (Frist 3 Mon.- Darlehn ohne festen Rückzahlungstermin)
    Als "Dauerschuldverhältnis" verjährt die Darlehenssumme doch nicht? Wer kann dazu Infos geben?