Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorsorgeaufwand

  • Hallo,
    im aktuellen Newsletter von Wiso-Steuersparbuch steht, dass man die Beiträge einer "Basis"-Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorsorgeaufwand absetzen kann - im Rahmen der Höchstbeträge von 23.712 Euro. Meine normale (?) Berufsunfähigkeitsversicherung läuft aber seit Jahren ins Leere.


    Weiß jemand, was der Unterschied ist und warum es hier überhaupt Unterschiede gibt?

  • Hallo.


    "Basis" ist das neue Etikett für "Rürup".
    Die beiden laufen in den Topf für Altersvorsorgeaufwendungen. (2019 = 24304,80 EUR)


    Allgemeine Versicherungen (und Krankenversicherung) laufen in einen anderen Topf. (1900 EUR bzw. Kosten für die KV/PV)


    Die konkreten Paragraphen und die korrekte Bezeichnung habe ich geradenicht parat. Müsste ich nachsteuern.

  • Gefunden! :thumbup:


    Es geht in beiden Fällen um Sonderausgaben gem. Paragraph 10 EStG.


    Gesetzliche Rentenversicherung und Rürup/Basis stehen in Absatz 1 Nr. 2 (Begrenzung in Absatz 3) und Krankenversicherung und sonstige Versicherungen in Absatz 1 Nr. 3 bzw. 3a (Begrenzung in Absatz 4).


    Bonus-Info:
    Riester ist im Paragraphen 10a geregelt.
    :saint:

  • skywalker: Beiträge zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente können gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) bb) EStG in der Beitragszahlungsphase grundsätzlich als Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum Endalter 67 (“wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente für einen Versicherungsfall vorsieht, der bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten ist”).

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