Ich habe eine Frage, zu der ich keine Informationen im Netz finden kann.
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen bis zu einem gewissen Betrag absetzbar. Nun kann man diese freiwilligen Beiträge bis Ende März noch für das Vorjahr nachzahlen.
Würden nun Beiträge, die ich 2019 (also bis Ende März) noch für das Jahr 2018 nachzahle, auch dem Jahr 2018 steuerlich zugerechnet?
Weiß hier jemand Rat? Vielen Dank!