Kindesunterhalt an ein Volljähriges Kind das das 25 Lebensjahr vollendet hat und im eigenen Haushalt lebt

  • Hallo zusammen,


    mein Sohn studiert im Masterstudiengang BWL im ersten Semester. Seit dem 01.10.2018 ist er als Werksstudent bei einem Unternehmen angestellt.
    Wir diskutieren immer wieder darüber, welche Faktoren die Höhe des Barunterhalts der Eltern beeinflussen. Also welche Einnahmen des Studenten beim Unterhalt angerechnet werden.


    Ich habe gelesen, dass der Bafög , in der Vergangenheit bei meinem Sohn das Kindergeld und ein ständiges Einkommen angerechnet werden. Ausgenommen Studentenjobs am Wochenende z.B.


    Leider ist da mein Sohn anderer Meinung :( er behauptet, dass Kindergeld und ein Einkommmen von 450 Euro p.M. nicht beim Unterhalt angerechnet werden. Ich habe Ihm entgegnet, dass dieser Betrag bei der Beantragung von Bafög bzw. bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen relevant sei.
    Aber nicht beim Unterhalt. Hier wird nach Abzug von berufsbedingen Aufwendungen ein ständiges Einkommen voll auf den Unterhalt angerechnet.


    Ich würde mich über ein Feedback freuen.


    Gerne auch von einem Experten der Redaktion.


    Beste Grüße

  • Hallo @Raute 61


    ich kann leider nicht mit Rechtsprechung dienen, das sollte sich aber im Allgemeinen googeln lassen.


    Meinem einfachen Verständnis nach sind Sie Unterhaltsverpflichtet bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, respektive des Erststudiums, also des Bachelors. Damit sind Sie nun nicht mehr unterhaltspflichtig und können die Zahlungen komplett einstellen, Ihr Sohn muss sehen, wo das Geld für sein Studium her kommt. Es ist nicht Ihr Problem.


    Ich war vor 10 Jahren auch noch Student, meine Eltern haben mich auch ohne Verpflichtung unterstützt. Ich hoffe, ich werde dazu in 15 Jahren auch in der Lage sein, wenn mein "Großer" sein Abi gemacht hat. Ab dieser Hoffnung kann man jede Art von Überlegung anstellen.


    1) Unter 1000 Euro netto kann man kein menschenwürdiges Leben leben. Dieses Leben sollten die Eltern finanzieren.
    2) Der Bafög Höchstsatz beträgt 735 Euro. Davon kann man an jedem Ort in Deutschland gut leben (oder gibt es Unterschiede zwischen Halle und München???).
    3) Verdient Filius dazu, wird dies zu 100% / 80% / 50% / 0% auf die 1000 / 735 Euro angerechnet.
    4) Die Studis sollen sich mal nicht so anstellen. 400 Euro reichen zum Leben.


    Letztlich sollten Sie sich darüber klar werden, welchen Betrag Sie Ihrem Sohn geben können, ohne dass es Sie schmerzt. Und dann können Sie sich zusammensetzen und überlegen, welcher Betrag angemessen ist.


    Meine Eltern waren mit zwei Einkommen in der Lage, mein Studium komplett zu finanzieren (800 Euro vor 10 Jahren). Angerechnet wurde mein Einkommen aus Nebenjobs oder Omas Geschenke nie. Luxus wie Urlaub habe ich mir selbst verdient. Allerdings war ich Einzelkind und meinen Eltern tat die Überweisung nicht weh.


    Ich hoffe, dass mir mit meinen Kindern eines Tages ähnliches möglich ist. Wir werden sehen.....

  • Hey chris2702,


    vielen Dank für Ihre Unterstützung:-)


    Aber ich bin auch beim Masterstudiengang wenn er auf der ersten Ausbildung aufbaut unterhaltspflichtig. Das ist ja grundsätzlich nicht das Problem, denn ich möchte meinen Sohn ja gerne unterstützen. Aber wie Sie schon richtig angemerkt haben, gibt es in meinem Fall halt finanzielle Grenzen.


    Ich habe Ihm den Werksstudentenjob ermittelt und er kann dort bei 20h pro Woche bis ca. 800 Netto verdienen. Ich gebe Ihm noch 450 Euro dazu. Das ist nach meiner Meinung ein gut will Betrag.


    Und da beginnt der Streit :( Er ist der Meinung, das er in der Woche diese 20h nicht arbeiten könne.


    Ich selbst habe keine akademische Ausbildung und kann hier aus eigener Erfahrung nicht sprechen, aber meine Kollegen und auch Freunde berichten mir immer andere Situationen, dass sie selbst oder Ihre Kinder sehrwohl immer gearbeitet haben. Meine Schwester hatte neben Ihrem Studium drei Jobs.


    Vielleicht hat diese Generation andere Ansprüche.





    Beste Grüße

  • Hi @Raute 61


    ja, jetzt hab ich auch mal gegoogelt. Ein unmittelbarer Master begründet einen Unterhaltsanspruch.


    Ich denke, man kann nicht allgemein definieren, wieviel Stunden ein Student neben seinem Studium "arbeiten zu können hat". In meinem Studium wären 20 Stunden völlig zu Lasten des Studium gegangen. Und prinzpiell macht eine Studiumsverlängerung wegen Jobbens oder auch nur eine Notenverschlechterung und damit verbundener entgangener Einnahmen um 1 oder gar 2 Semester aus wirtschaftlicher Sicht überhaupt keinen Sinn, da ja das Gehalt nach Studienende im Vollzeitjob viel höher sein dürfte als während des Studiums im Nebenjob.


    Und der Punkt der Ansprüche muss geklärt werden. Wenn ich meinen Sohn unterstütze erwarte ich, dass er seine Bücher öffnet. Komplette Budgetierung. Den Thailand Urlaub werde ich ihm nicht finanzieren, ein lebenswürdiges Studentenzimmer durchaus. Das wäre vielleicht ein Ansatz. Ein Zimmer in Jena gibt's für 200 Euro. In München ist man froh ein Loch für 500 Euro zu finden. Entsprechend macht ein offenes Vater - Sohn - Gespräch sicher am meisten Sinn.

  • Hallo Chris 2702,


    diese Gespräche hat es natürlich schon gegeben und ich zahle Ihm jetzt den o.a. Betrag. Leider sind die nicht so harmonisch gelaufen.


    Ja ein guter Hinweis mit dem WG-Zimmer, habe ich in Siegen an der Uni bezahlt. War noch ok... 270 Euro incl. Nebenkosten. Jetzt aber:


    Der Sohnemann wollte sich in Siegen aber nicht lange aufhalten und recht schnell ( im Schnitt nach drei Tagen) wieder nach Köln kommen. FC , Freundin und die Stadt halt . Hier sind dann aber weitere Kosten für Übernachtung bei seiner Freundin entstanden und die Stimmung ging in den Keller. Zu dem Zeitpunkt bekam er Unterhalt , Bafög und hat bei der DHL in Köln gejobt. Seine Mutter hatte sich in eine 2 Zi Eigentumswohnung abgemeldet und zum Vater auf`s Land ( 25 min von Köln) wollte er nicht. War ja sehr uncool !! Meine zweite Frau und ich, wir haben es Ihm oft angeboten, ohne Erfolg. War seine Entscheidung die natürlich meine Unterhaltspflicht nicht verändert.


    Er wohnt jetzt mit seiner Freundin in Köln an Rhein, und hat eine Warmmiete von 1000.- zu bezahlen. Für mich schon für zwei Stundenten die Unterhalt erhalten ein Wort.


    Aber vieleicht habe ich hier eine andere Einstellung dazu. Zunächst die Ausbildung abschließen und dann durchstarten.


    Seine Anstellung als Werksstudent hat er über einen Fraund von mir bekommem, das Unternehmen begleitet Ihn auf diesem Weg, hier möchte er auch sehr gerne bleiben, es hilft Ihm, im Masterstudium.


    Achso, vielleicht hier noch was zum Thema Anstregungsbereitschaft :


    die Fahrt mit Bahn von Köln nach Düsseldorf kann schonmal 2 Stunden ( hin und zrück) am Tag dauern, das scheint jetzt schon nach weinigen Monaten ein Problem zu werden und er überlegt hier nur noch zwei Tage present zu sein.


    Ok in Bücher kann man auch zuhause schauen ......


    Viele Grüße und Danke !