Hallo zusammen,
mein Sohn studiert im Masterstudiengang BWL im ersten Semester. Seit dem 01.10.2018 ist er als Werksstudent bei einem Unternehmen angestellt.
Wir diskutieren immer wieder darüber, welche Faktoren die Höhe des Barunterhalts der Eltern beeinflussen. Also welche Einnahmen des Studenten beim Unterhalt angerechnet werden.
Ich habe gelesen, dass der Bafög , in der Vergangenheit bei meinem Sohn das Kindergeld und ein ständiges Einkommen angerechnet werden. Ausgenommen Studentenjobs am Wochenende z.B.
Leider ist da mein Sohn anderer Meinung er behauptet, dass Kindergeld und ein Einkommmen von 450 Euro p.M. nicht beim Unterhalt angerechnet werden. Ich habe Ihm entgegnet, dass dieser Betrag bei der Beantragung von Bafög bzw. bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen relevant sei.
Aber nicht beim Unterhalt. Hier wird nach Abzug von berufsbedingen Aufwendungen ein ständiges Einkommen voll auf den Unterhalt angerechnet.
Ich würde mich über ein Feedback freuen.
Gerne auch von einem Experten der Redaktion.
Beste Grüße