print@home-Entgelte bei Eventim

  • Hallo,


    ich habe bei Reservix Tickets für einen Vortrag gekauft. Für das Ausdrucken der Tickets kam eine Gebühr i.H.v. 1,00 Euro hinzu, diein der Rechnung als "Service- und Versandgebühr" deklariert war. Nachdem Eventim keine print@home-Gebühren mehr erheben darf, habe ich per Widerspruch diese Gebühr zurück gefordert. Die Antwort war folgende:


    Der BGH prüfte nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ob ein anderer Ticketinganbieter zu Recht Gebühren für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte erhoben hat. In diesem Fall hat der BGH nun entschieden, dass das nicht der Fall war. Entscheidend dabei: Der Ticketinganbieter war zugleich Veranstalter. Als Veranstalter hat der Ticketinganbieter Einfluss auf den Ticketpreis und darf keine weiteren Gebühren erheben.


    Wir treten im Rahmen Ihrer Ticketkäufe als Vermittler zwischen dem Veranstalter und Ihnen auf. Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass wir deshalb im Verhältnis zu Ihnen für zusätzliche Leistungen zulässigerweise Gebühren für zusätzliche Leistungen – wie etwa den print@home-Service – vereinbaren dürfen. Dies unterscheidet uns von dem in jenem Rechtsstreit verklagten Anbieter.


    Da jedoch auch Eventim kein Veranstalter ist, sondern die Tickets vertreibt, bin ich unsicher, ob ich auf diese Auskunft vertrauen kann. Weiß jemand Genaueres?


    Viele Grüße