Hallo,
ich habe einen (normalen) Riester-Vertrag und kürzlich zur Anschaffung einer selbstgenutzen Immobilie eine Entnahme vorgenommen. Die Entnahme wurde von der ZfA genehmigt und vom Anbieter ausgezahlt.
Dabei wurde der ZfA für das entsprechende Jahr ein Betrag (etwa 10% des ausgezahlten Betrags) unter Nummer 6 (Zeile 46 der Anlage R zur Einkommensteuererklärung) als schädliche Verwendung weitergemeldet. Daraufhin belegte das Finanzamt diesen Betrag mit dem vollen Einkommensteuersatz.
Weiß jemand warum das passiert? An allen Stellen (z.B. Deutsche Rentenversicherung) wird doch erklärt, dass eine wohnwirtschaftliche Verwendung zur Anschaffung einer selbstgenutzen Immobilie eben gerade keine schädliche Verwendung ist. Mein Anbieter gibt an, es handele sich bei dem Betrag um den "ungeförderten Anteil der ausgezahlten Leistung". Aber warum muss ich ausgerechnet auf den ungeförderten Anteil Steruern zahlen?
Mich würde interessieren, ob das ein ganz normaler Vorgang ist, oder bei mir oder meinem Anbieter irgendwas flasch läuft.
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Konrad