Riester: zu erwartende Rente berechnen

  • Hallo,


    weiß jemand, ob und ggf. wie ich aus der Garantiesumme meines Riestervertrag die zu erwartende monatliche Rente berechnen kann? Ich will wissen, wie viel ich angespart haben muss, damit ich eine bestimmt Rente bekomme. Gibt es eine zumindest grobe Formel oder macht das jeder Versicherer anders?


    Beste Grüße
    Philipp

  • Hallo.


    Bei der Frage geht es auch darum, ob die Rente dynamisch sein soll oder nicht. Das würde einiges ändern.


    Die Anbieter rechnen nicht alle exakt gleich, die internen Kostenstrukturen sind ja auch unterschiedlich.


    Als groben (gröbsten?) Anhalt würde ich einen Internet-Rechner eines beliebigen Anbieters auswählen und dort das angesparte Kapital mit der auszuzahlenden Rente vergleichen.
    Die Quote sollte über das Wochenende reichen. Dann würde ich beim eigenen Anbieter nachfragen und schauen, was der so sagt.


    Vor Jahren (damals, als man noch Zinsen kannte) schrieb mein Anbieter in den jährlichen Mitteilungen, dass es eine Faustformel der Versicherungswirtschaft gäbe, die einen Divisor von 222-240 verwenden würde. Heute (bei weniger Zinsen und potentiell weiter steigender Lebenserwartung) wäre der Divisor wohl höher. ;(

  • Hallo PiThie,



    nun, ich unterstelle, die Berechnung der Rente (Nettoauszahlung) soll Ihnen einen Nutzen stiften. Ansonsten ist es wohl besser, die Höhe der Rente oder die Höhe der Garantiesumme einfach „auszuwürfeln“.



    Sie möchten wissen, was aus seiner Nettokapitalanlage, z.B. 100 Euro monatlich oder 20.000,-- € – wird, und mit welcher Nettoauszahlung nach Abzug aller Steuern Sie im Rentenfall rechnen können. Um zu diesem Ergebnis zu kommen, sind die Rechnungen allerdings komplizierter als Faustformeln und dergleichen. Sie berücksichtigen die Förderzulagen nach Riester, die Steuereffekte und die daraus resultierenden Ersparnisse in der Ansparphase, weil ja steuerbefreite höhere (Brutto-)beträge angelegt werden, die ein höheres Ergebnis erwirtschaften können.


    Ebenfalls berücksichtigen Sie die nachgelagerten (in die Rentenphase verschobenen) Steuerzahlungen. Diese Steuern sind in aller Regel, wenn nicht andere Einkünfte vorliegen, niedriger als während des Erwerbslebens.



    Hier eine kurze Anleitung und vernünftige Annahmen (entnommen aus einem Papier von Prof. Dr. H. Bockholdt):



    „Wir arbeiten mit zwei Begriffen, nämlich der Brutto- bzw. Nettoeinzahlung in der Ansparphase und der Brutto- bzw. Nettorente in der Rentenphase. Bei der Riesterrente stellt sich das wie folgt dar:

    Ansparphase


    Nettoeinzahlung des Kunden von 100 €


    +Zulage vom Staat


    + eventueller Steuervorteil aus der Günstigerprüfung


    (dieser tritt ein, wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, dann wird diese Differenz als Einzahlung berücksichtigt)


    = Bruttoeinzahlung an die Lebensversicherung



    Die Bruttoeinzahlung wurde durch „Trial and Error“ ermittelt, d.h. die Bruttoeinzahlungen wurde so lange verändert, bis eine Nettoeinzahlung von 100 € nach Zulagen und Steuern sich ergibt.



    Die Höhe der Steuern wurde der aktuellen Steuertabelle entnommen.




    Rentenphase
    Bruttorente


    ./. Steuern aus der nachgelagerten Besteuerung


    = Nettorente des Kunden



    Wir unterstellen eine durchgehende Beschäftigung bis 65 Jahren, Rentenbeginn also mit 66 Jahren, weil wir annehmen, dass auch bis dahin nicht alle Arbeitnehmer bis 67 Jahren arbeiten werden oder können. Wir gehen allerdings davon aus, dass zukünftige Gehaltserhöhungen in gleichem Maß von der zukünftigen Inflation kompensiert werden. Wir unterstellen also der Einfachheit halber, dass sich Mindereffekt (keine reale Einkommenssteigerung) und der Mehreffekt (36 Jahre ununterbrochene (unwahrscheinliche) Beschäftigung) – rententechnisch kompensieren. Außerdem können wir nur die aktuellen Steuertarife unterstellen. Aus dem Einkommen wurde demnach nach heutigem Gesetzesstand eine mögliche Rente (40 % des Bruttoeinkommens) ermittelt, die bei Renteneintritt zu 100 Prozent zu versteuern ist. Die zusätzliche Bruttorente aus bAV oder Riester wurde addiert. Daraus ergab sich unter Berücksichtigung der Frei- und Altersentlastungsbeträge sowie der Sozialversicherungen (Krankenversicherung 15 %, Pflegeversicherung 2,05 bzw. 2,30 %) die wahrscheinliche Besteuerung des Kunden – siehe hierzu die Beispiele auf Seite 14 f. Viele Gesellschaften stellen bei den prognostizierten Renten dynamisch wachsende Renten aus Überschüssen in Aussicht, die aber nicht verpflichtend sind. Daher haben wir diese nicht berücksichtigt.“



    Sie werden jetzt verstehen, dass die Berechnungen der Versicherer oder von Internet-Rechnern Ihnen leider wenig bringen, denn diese berücksichtigen nicht Ihre individuelle steuerliche und persönliche Situation in der Anspar- und Rentenphase.



    Viel Spaß beim Rechnen.



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  • Ich denke unsere Renten werden wirklich mickrig werden.