Riester Rente Abfindung Kleinbetragsrente - VORSICHT bei der Steuer!

  • Riester Rente Abfindung Kleinbetragsrente - VORSICHT bei der Steuer!


    Ich habe in 2018 meine angesparte Riester Rente in Form der Abfindung Kleinbetragsrente auszahlen lassen.


    Anbieter ist die – auch von Finanztip empfohlene – DWS Top Rente.


    Aber die Überraschung kam beim Abruf meiner Steuerdaten über ELSTER.


    DWS hat die Abfindung dem Finanzamt gegenüber nicht als Abfindung (Leistungsart = 3) sondern als laufende Rente (Leistungsart 1) gemeldet.
    Mit Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August 2017 wurde neu eingeführt, dass die Abfindung einer Kleinbetragsrente ab Veranlagungsjahr 2018 ebenfalls gemäß anderen Abfindungen nach der „Fünftel“ Regelung zu versteuern ist. Mit der -falschen- Meldung durch DWS wird dieser (in meinem Fall ca. 300,-- €) Vorteil zunichte gemacht.


    Rückfrage telefonisch bei DWS: Unbekanntes Problem; wird immer gleich gemeldet
    Anschliessend Rückfrage schriftlich bei DWS mit Hinweis auf das Gesetz: bisher ohne Antwort
    Rückfrage beim Finanzamt: Das Finanzamt ist gehalten, elektronisch übermittelte Daten 1:1 zu übernehmen. Eine Änderung wird im Allgemeinen nicht akzeptiert. Ich soll mich an den Anbieter wenden, nur dieser kann eine Korrektur vornehmen.


    Ich kann nur alle, die wie ich im Jahr 2018 eine Abfindung der Kleinbetragsrente erhalten haben, dringend warnen, sich die dem Finanzamt gemeldeten Daten (am besten über ELSTER) genau anzusehen.

  • Lassen Sie sich mit dieser Aussage vom Finanzamt keinesfalls abspeisen. Die ist völlig daneben.


    Erklären Sie es richtig und fügen Ihrer Erklärung die korrekte Abrechnung des Versicherers bei (aus der die Abfindung hoffentlich ersichtlich ist) und weisen auf die falsche elektronische Übermittlung hin. Im Gegensatz zu den Krankenversicherungsbeiträgen ist bei den Renten die elektronische Meldung nicht das Evangelium.


    Sollte das Finanzamt trotzdem falsch veranlagen, kann es sein dass Ihr Fall nur automatisiert bearbeitet wurde. Dann müssen Sie Einspruch einlegen und den Sachverhalt wiederholen. Denn dann beschäftigt sich ein Mensch damit und der wird Ihnen nach Sichtung der Unterlagen Recht geben.


    Alternativ können Sie auf Seite 4 in Zeile 98 des Mantelbogens die 1 setzen. Dann wird der Fall in jedem Fall "manuell" bearbeitet und dann sollte das hoffentlich gleich richtig laufen...

  • Danke für den Hinweis, Ich hatte allerdings auch ganz sicher nicht vor, das so absolut kampflos vom Fianzamt hinzunehmen.


    Was aber immer noch bleibt, und das ist das wahre Problem:


    Anbieter wie DWS (also durchaus keine StartUp oder Kleinbertrieb) behandeln das Thema falsch und absolut Kundenfeindlich.

  • ... jetzt habe ich einen ganzen Tag lang XML Code gewälzt und gesucht.


    Der "Fehler" liegt nicht beim Anbieter. Dieser erstellt die Meldung richtig.


    ABER das von mir verwendete Steuerprogramm (Steuertipps) ordnet diesen Abruf falsch zu ....


    Also insoweit Entwarnung.