PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG EUROPAWEIT

  • Hallo liebe Community. Ich bin ganz neu hier und hoffe, dass ich alles richtig mache. Mein Problem ist die für mich zu teure PKV und die damit verbundenen hohen Beiträge zur Pflegeversicherung. Ich zahle mehr als 70 Euro allein für die Pflegeversicherung! Meine Rente liegt knapp über 200 Euro. Da würde ich in der GKV wohl nur um die 7 Euro zahlen. Sieht jemand von Euch eine Möglichkeit sich im Ausland (Spanien) günstiger zu versichern. Ich halte mich dort mehrere Monate zum Überwintern auf. Die Versicherung sollte möglichst europaweit Gültigkeit haben. Ich habe mich in Spanien schon informiert. Die Auskünfte sind jedoch sehr verwirrend. Mal braucht man dort einen Wohnsitz und mal nicht. Dann nur eine NIE-Nummer und ein spanisches Bankkonto. Dann wieder gilt die Versicherung im Ausland nur für 60 Tage.


    Wer von Euch weiß da mehr -oder besser noch- ist in meiner Situation und hat bereits eine solche funktionierende Versicherung im Ausland. Ich freue mich auf Eure Antworten und bedanke mich schon einmal recht herzlich im Voraus.


    CLAUDIUS

  • Hallo,


    Sie haben doch sicher auch noch andere Einkünfte, weil bei der Rentenhöhe ist eine lange Selbstständigkeit ohne Pflichtbeiträge in der Deutschen Rentenversicherung zu unterstellen.


    Grundleistung scheinen sie auch nicht zu erhalten, sonst würden sie nicht hohe Beiträge zahlen, sondern das Sozialamt "halbierte" Beiträge ggf. zu 100% bezuschussen.


    Nun zu den Fakten: Sie genießen die Freizügigkeit der Europäischen Union und dann gilt das FreizügG/EU -> Sie sind Rentner und können damit "eigentlich" nicht mehr in anderen Ländern der EU oder des EWR versicherungspflichtig werden und mit "überwintern" schon gar nicht.


    Selbst wenn sie dort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen würden, wäre das "eigentlich" ausgeschlossen.


    Und wenn sie dort Beiträge aufgrund der Erwerbstätigkeit abführen würden, würde das keine Mitgliedschaft ermöglichen, die dann Rechtsfolgen im sinne z.B. eines ausgefüllten E104 ergeben.


    Eigentlich meint, dass es immer Ausnahmen oder andere Lösungen gibt ....

  • Hallo Lange Oog,


    vielen Dank für Ihre Antwort. Mit der langen Selbständigkeit haben Sie recht. Ich beziehe auch keine Grundleistungen.
    Eigentlich will ich mich bei einer spanischen KV privat versichern, weil die Beiträge dort viel niedriger sind als bei uns in D.
    Wichtig ist mir natürlich, dass ich in beiden Ländern gleichermaßen gut versichert bin. Und zwar über das ganze Jahr.
    Haben Sie da einen Tipp?


    Freundliche Grüße Claudius

  • Eigentlich will ich mich bei einer spanischen KV privat versichern, weil die Beiträge dort viel niedriger sind als bei uns in D.

    Netter Versuch...


    Wenn das ginge, würden es ALLE Privatversicherten so machen.
    Leider funktioniert das nicht. Nach 193 Abs. 3 Satz 1 VVG müssen Sie bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen versichert sein.


    Sonst verletzen Sie Ihre Versicherungspflicht, der Sie unterliegen, so lange Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben. Wenn Sie auf Dauer nach Spanien auswandern, sieht es natürlich anders aus.


    Im Übrigen würden die spanischen Versicherer wohl bald ihre Prämien erhöhen müssen, wenn sie in größerem Umfang deutsche Arztrechnungen zahlen müssten, weil Vollversicherte hier dauerhaft leben würden...

  • @Claudius


    Beratung in fachlich hochwertiger und kompetenter Form kostet Geld - ich kenne einen Versicherungsberater, der das kann!

  • Beratung in fachlich hochwertiger und kompetenter Form kostet Geld - ich kenne einen Versicherungsberater, der das kann!

    Die Beiträge von @Lange Oog sind häufig sehr oppositionell. Er vertritt meistens Standpunkte, die sich nicht mit den in Deutschland und Europa geltenden Rechtsvorschriften decken. Dabei belässt er es jedoch immer in kryptischen Andeutungen und nicht näher spezifizierten Behauptungen. Er bleibt den Beweis für die von ihm aufgestellten Thesen regelmäßig schuldig.


    Den Grund für diese Geheimnistuerei hat er hier - wieder einmal - offenbart. Er möchte gerne mit "fachlich hochwertiger und kompetenter" Beratung Geld verdienen. An sich nichts Ehrenrühriges. Doch muss jeder selbst entscheiden, ob er sich einem derart geheimnisvollen Berater anvertrauen will. Häufig ist es halt nur Vertretergeschwätz, was als fachlich kompetente Beratung ausgegeben wird.


    Zum Thema PKV in Europa: Die Dinge sind rechtlich sehr kompliziert, weil der grundsätzlich geltende Binnenmarkt in Europa im Hinblick auf Versicherungen vielerlei Detailregelungen unterworfen ist. Es ist halt ein Unterschied, ob eine Kiste Orangen von Andalusien importiert wird oder ob eine spanische Krankenversicherung für einen nicht in Spanien ansässigen EU-Bürger Versicherungsschutz anbietet.


    Für jeden Versicherer, der im grenzüberschreitenden Betrieb des Versicherungsgeschäfts Leistungen in Deutschland anbieten will, gilt daher, dass er das Notifikationsverfahren bei der BaFin durchlaufen muss.


    Das Notifikationsverfahren für Erstversicherer für eine Tätigkeit aus dem EU-/EWR-Ausland ist in § 110a VAG geregelt. Danach darf die substitutive Krankenversicherung nur nach bestimmten Anforderungen betrieben werden, insbesondere müssen die in Deutschland angebotenen Krankenversicherungsverträge nach Art der Lebensversicherung, also mit einer Alterungsrückstellung kalkuliert sein (§ 110a Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 12 Abs. 1 VAG).


    Diese Voraussetzung wird z. B. durch die bei einem EU/EWR-Dienstleister abgeschlossenen Krankenversicherungsverträge, die ohne Alterungsrückstellung kalkuliert werden, nicht erfüllt. Damit ist dieser Versicherer nicht in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen.


    Ob im Fall der von @Claudius ins Auge gefassten Versicherung, die Voraussetzungen für das Bestehen des Notifikationsverfahrens vorliegen, muss geprüft werden. Da @Claudius von sehr günstigen Beiträgen spricht, habe ich unterstellt, dass es sich um einen Tarif ohne Alterungsrückstellungen handelt. Das mag zutreffend sein - oder auch nicht. Man muss es eben genau prüfen.


    @Claudius: Sie sollten sehr sorgsam mit dieser Entscheidung umgehen. Denn vorerst gilt natürlich: wo kein Kläger ist kein Richter, will sagen: es merkt ja zunächst niemand, dass Sie einen unzulässigen Versicherungsvertrag haben, wenn Sie diesen heute abschließen.


    Bei der Kündigung Ihrer bisherigen PKV müssen Sie halt eine Story erzählen, denn die PVK-Versicherer lassen sich heute einen Nachweis darüber vorliegen, wie ihre kündigenden Kunden künftig versichert sind. Aber wenn Sie denen erzählen, dass Sie jetzt nach Thailand oder in den Kongo auswandern, werden die wahrscheinlich schnell die Lust an weiteren Recherchen verlieren.


    Problematisch kann es im Leistungsfall werden, wenn Sie Ihren spanischen Versicherer in Anspruch nehmen wollen und dieser die Leistung ablehnt. Dann können Sie nicht einmal klagen, weil der Versicherungsvertrag in Deutschland gar nicht zulässig gewesen ist. Und dann wird aufpoppen, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, weil Sie gegen die Versicherungspflicht in Deutschland verstoßen haben.


    Das Problem, das Sie vortragen, betrifft ja eine ganze Reihe von Kunden. Bei rund 8,75 Millionen Privatversicherten in Deutschland sind das einige hunderttausend Kunden, für die die PKV im Alter sehr teuer geworden ist, weil sie keine vernünftige Altersvorsorge haben. In erster Linie dürfte es sich um ehemals Selbstständige handeln.


    Wie wäre es denn, wenn die Redaktion von Finanztip mal objektiv recherchieren würde, ob an den Behauptungen von @Lange Oog wirklich etwas dran ist?


    Sollte es einen LEGALEN Weg geben, sich in Spanien privat zu versichern und weiterhin in Deutschland zu leben, wären viele PKV-Versicherte sicherlich sehr dankbar für diesen Tipp.


    Was meint Ihr @Saidi und @Anika S.?

  • @muc


    Einfach mal § 193 abs. 3 lesen und verstehen!


    Wohnsitz!


    Dann FreizügG/EU lesen ...


    Dann EU-VO 883/2004 lesen ...


    Die Gesetze hatte ich aber alle genannt oder sie waren schon genannt!


    Kryptisch bin ich nicht - ich sage nur was geht und was nicht geht !


    Woher Sie jetzt die Vorstellung nehmen, dass es hier um Krankenversicherer geht, die nicht in Deutschland registriert sind, ist mir nicht klar?


    Claudius schwebt eher die social sociedad vor ...


    Ach ja - das mit dem Gerichtsstand haben Sie jetzt auch nicht ordentlich recherchiert - auch da gibt es eine EU-VO und vor allem ROM-I-Verträge - das ist alles geregelt !



  • Eben, der § 193 Abs. 3 VVG knüpft an den Wohnsitz an. Und wer sich - sowie @Claudius - nur ein paar Monate in Spanien zum "Überwintern" aufhält, der hat in Deutschland weiterhin einen Wohnsitz. Das gilt sogar, wenn er sich in Deutschland behördlich abmeldet und sich in seiner FeWo in Spanien anmeldet.


    § 7 BGB definiert den Wohnsitz als Ort der ständigen Niederlassung. Auf die Anmeldung im Einwohnermeldamt kommt es nicht an. Wie oben schon von mir ausgeführt, besteht kein Wohnsitz mehr, wenn jemand nach Spanien auswandert. Dann müsste er aber dauerhaft in Spanien leben und nicht nur überwintern. Dann könnte er mal gelegentlich einen Besuch in Deutschland machen, aber er dürfte hier keine ständige Niederlassung (wie z.B. eine Wohnung) mehr haben.


    Ich kann auch weder der Überschrift dieses Threads noch den Postings von @Claudius entnehmen, dass diesem "die social sociedad" vorschwebt, wie unser Experte @Lange Oog hier annimmt.


    Eigentlich will ich mich bei einer spanischen KV privat versichern, weil die Beiträge dort viel niedriger sind als bei uns in D.
    Wichtig ist mir natürlich, dass ich in beiden Ländern gleichermaßen gut versichert bin. Und zwar über das ganze Jahr.


    Und genau dies funktioniert nicht aus den von mir bereits oben dargelegten Gründen. Sorry, @Claudius, aber so ist nun mal die Rechtslage.

  • @muc


    Ich zitiere gerne noch einmal meinen ersten Beitrag - es war der allererste!


    "Hallo,



    Sie haben doch sicher auch noch andere Einkünfte, weil bei der Rentenhöhe ist eine lange Selbstständigkeit ohne Pflichtbeiträge in der Deutschen Rentenversicherung zu unterstellen.



    Grundleistung scheinen sie auch nicht zu erhalten, sonst würden sie nicht hohe Beiträge zahlen, sondern das Sozialamt "halbierte" Beiträge ggf. zu 100% bezuschussen.



    Nun zu den Fakten: Sie genießen die Freizügigkeit der Europäischen Union und dann gilt das FreizügG/EU -> Sie sind Rentner und können damit "eigentlich" nicht mehr in anderen Ländern der EU oder des EWR versicherungspflichtig werden und mit "überwintern" schon gar nicht.



    Selbst wenn sie dort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen würden, wäre das "eigentlich" ausgeschlossen.



    Und wenn sie dort Beiträge aufgrund der Erwerbstätigkeit abführen würden, würde das keine Mitgliedschaft ermöglichen, die dann Rechtsfolgen im sinne z.B. eines ausgefüllten E104 ergeben.



    Eigentlich meint, dass es immer Ausnahmen oder andere Lösungen gibt ...."


    Was hatten sie daran jetzt zu kritisieren?


    Darauf hin wurde ich angespriochen:


    "Hallo Lange Oog,



    vielen Dank für Ihre Antwort. Mit der langen Selbständigkeit haben Sie recht. Ich beziehe auch keine Grundleistungen.
    Eigentlich will ich mich bei einer spanischen KV privat versichern, weil die Beiträge dort viel niedriger sind als bei uns in D.
    Wichtig ist mir natürlich, dass ich in beiden Ländern gleichermaßen gut versichert bin. Und zwar über das ganze Jahr.
    Haben Sie da einen Tipp?



    Freundliche Grüße Claudius"


    Darauf antwortete ich: ich kenne jemand, der das löst - mehr nicht!



    Erst in dem zweiten posting wurde auf eine internationale KV abgestellt - die gibt es aber eben nicht für 30 oder 100 euro, wenn man das eintrittsalter mutmaßt!



    Und natürlich werde ich die Lösungen hier nicht hinschreiben - wozu denn auch - sie verstoßen ja "angeblich" gegen Gesetze!


    Was war noch einmal die Strafe, wenn man die Pflicht zur Versicherung nach § 193 Abs. 3 VVG verletzt? RICHTIG: gibt es nicht!

  • Hallo Lange Oog,


    einen langjährigen und verdienten Mit-Foristen wie @muc (nur?) aufgrund seiner Meinungsäußerung mit zahlreichen "Dislikes" zu belegen halte ich für einen schlechten Stil.


    Daher habe ich die Dislikes durch Likes "neutralisiert".


    Wir sollten nicht vergessen, dass Meinungsvielfalt ist ein wertvolles Gut ist. Niemand ist allwissend. Diskutieren Sie, wenn Sie eine andere Meinung vertreten.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Herr Gamper,


    könnten Sie bitte so freundlich sein und mir den konkreten fachlichen Zusammenhang zu diesem Beitrag zu erklären?


    Sie benutzen also das System Like/Dislike um meine Aussagen zu neutralisieren? Spannende Einstellung zu dem Thema!


    Auf welchen Fakten basiert die Annahme, dass muc fachliche Kompetenz zu diesem Thema besitzt?


    Wenn Sie seine Sichtweise gut finden, warum haben Sie dann nicht den allerersten Beitrag von mir, der auch der allerste war, geliket?


    Danke für die Antworten!

  • Ich habe Verwandte in Spanien, die regelmäßig über das Leistungsvermögen der Versicherer meckern. Allein Beratungsgespräche beim Zahnarzt sollen bereits spürbare Kosten verursachen. Ich würde hier nochmal zuvor recherchieren, ob die KV in Spanien gerade im Alter eine sinnvolle Sache im Vergleich zur aktuellen Absicherung ist.

  • Hallo,
    ich bin kein Berater, schreibe Ihnen aus eigener Erfahrung. Sie machen sich nicht strafbar, wenn Sie keine deutsche, sondern eine internationale private KV haben, allerdings zählen dortige Mitgliedszeiten nicht mehr, falls Sie wieder in eine deutsche PKV wechseln wollen oder müssen. Wie es dazu kam, können Sie bei BaFin nachlesen. Ich selbst habe 2007, als das noch einfacher möglich war, meine deutsche KV gekündigt, weil ich mich plötzlich als Rentnerin nach über 30 Jahren GKV und 10 Jahren PKV in einer für micht unerträglichen Sackgasse wiederfand. Ich bin seit 2007 nolens volens bei einer sogenannten EWR-Versicherung mit Sitz in der EU versichert z.Z. für monatlich € 400 bei SB von über € 2000. Die Pflegepflichtversicherung (derzeit 72 Euro monatlich ohne Rücksicht auf Rentenhöhe) habe ich bei einer deutschen PKV abschließen müssen, allerdings wäre das bei einem ausländischen Wohnsitz nicht verpflichtend. In Mexiko und Costa Rica könnten Sie sich preiswert pflichtversichern, aber 200 € Rente sind zu wenig für den Daueraufenthalt. In einigen wenigen Ländern der EU kann man sich (Wohnsitz vorausgesetzt) als Rentner auch noch pflichtversichern und zahlt je nach Einkommen. Leider wird über die Möglichkeiten nicht offen gesprochen und auch die Medien sind sehr zurückhaltend bei dem Thema.

  • Hallo liebe Foristen,
    vielen Dank für Eure Tipps und Hinweise. Die unterschiedlichen Ansichten und Meinungen zeigen wie kompliziert das Thema ist. Ich werde wohl weiter mit den unverhältnismäßigen jährlichen Erhöhungen meiner PKV leben müssen, die ich übrigens noch nie in Anspruch genommen habe. Grund ist eine SB von 5.300 Euro jährlich. Monatlich zahle ich gut
    400 Euro monatlichen Beitrag. Und weil es in Spanien schon sehr gute Versicherungsleistungen bei einem Monatsbeitrag von ca. 280 Euro ohne SB gibt, liegt es halt nahe mal darüber nachzudenken, ob und unter welchen Umständen ein Wechsel möglich wäre. Außerdem gibt es bei den spanischen Versicherern keine unverhältnismäßigen
    Beitragserhöhungen. Aber was nützt das ALLES, wenn es offensichtlich keine seriöse Möglichkeit gibt dort Versicheungsnehmer zu werden!?
    Ich wünsche Euch eine schöne Woche und würde mich freuen, wenn vielleicht doch noch jemand .........
    Mit freundlichen Grüßen
    Claudius

  • Wie sehen denn die Erhöhungen in Spanien aus? Wie ist die medizinische Versorgung in Spanien? Wie ist der Leistungsumfang in Spanien? Warum sollten die Beiträge Ihrer Versicherung nicht erhöht werden, nur weil Sie keine Leistungen in Ansprich nehmen? Erhalten sie eine BR?