Hallo,
in den letzten Jahren war ich als freie Übersetzerin entweder über die Künstlersozialkasse oder aufgrund von Elterngeldbezug beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Da ich in den nächsten Jahren eher weniger zum Arbeiten kommen werde, bin ich seit Anfang dieses Jahres über meinen Mann familienversichert, d.h. ich darf nicht mehr als 425 € im Monat verdienen. Nun stellt sich mir die Frage, ob das durchschnittlich gemeint ist oder ob ich tatsächlich pro Monat nicht mehr Gewinn haben darf. Konkret ist es so, dass ich im Januar nicht gearbeit habe, nun aber einen Auftrag bis Ende Februar habe, für den ich 800 € bekomme, d.h. im März werde ich einen Zahlungseingang von 800 € haben. Ist das in Ordnung, da ich ja in den vorausgegangenen beiden Monaten nichts verdient habe, oder muss ich den Auftraggeber bitten, mir jeweils im März und April die Hälfte auszuzahlen, damit ich die 425 € pro Monat nicht überschreite?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Annette