Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau ist seit dem 01.03.2018 im Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft) und wir sind seit Mitte Mai verheiratet. Jetzt hatte ich Ende letzten Jahres überlegt unsere Steuerklasse von 4/4 auf 3/5 zu wechseln mit 3 für mich und 5 für meine Frau.
Gedanke war folgender....meine Frau bekommt ein fixes Nettogehalt ausgezahlt egal welche Steuerklasse sie hat.
Nach Rücksprache mit 2 Steuerberatern wurde mir mitgeteilt, dass ein Wechsel nicht notwendig sei, da entweder bei 4/4 mit einer größeren Rückerstattung zu rechnen ist oder bei 3/5 keine Rückerstattung bzw. Nachzahlung anliegen könnte.
Jetzt wiederum kommt mir der Gedanke, dass eine solche Konstellation vielleicht eher selten ist und der Sachverhalt vom Steuerberater nicht richtig erfasst worden ist.
Ich hoffe ich konnte die Situation etwas verdeutlichen und erhoffe mir Hinweise.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen