Riester-Renten – Renditen und Hintergrundwissen

  • Die folgenden Werte hab ich aus Vereinfachunggründen sehr geringfügig angepasst.
    Die genauen Werte hab ich als Unterlagen im Haus.


    23.000 Euro beträgt das gesamte Kapital im Riestervertrag.
    Angebot der Sparkasse: Ab dem 60 Lebensjahr: Monatliche Rente ca. 55 - 62 Euro. Ein Witz.


    Dann hab ich einen Antrag zum Rentenausgleich bei der Rentenversicherung gestellt.
    Um meine Rente um 55 Euro Aufzustocken (ab dem 61 Lebensjahr) muss ich ca. 13.000 Euro einzahlen.
    Die 13.000 Euro verteile ich noch auf 2 Jahre. Dann spar ich min. noch 2000 Euro Steuern.


    Das bedeutet: Kündige ich meine Riesterrente förderschädlich ist alles was ich über 11.000 Euro ausbezahlt bekomme für mich Gewinn.


    Keine Analyse über Jahrzehnte oder sonstiger Vergleich nötig denk ich mal.


    Haben die uns alle mit der Riesterrente veräppelt. Wenns nicht so traurig wäre, könnte man fast den Versicherungen und Banken gratulieren zum gelungen Clou.


    Wie schon geschrieben, wer Details wissen will kann gerne nachfragen.


    Mit freundlichen Grüßen


    R.

  • Hallo.


    Es wird nicht viel an der Einschätzung ändern, aber Kranken- und Pflegeversicherung müsste man mit ins Kalkül ziehen.


    Der Übertrag auf einen anderen Anbieter, der ggf. mehr Rente zahlt, ist auch schon geprüft? Oder die Teilauszahlung von 30% der Ansparsumme?


    Die Abschläge in der gesetzlichen Rente muss man ja nicht in voller Höhe ausgleichen, teilweise geht auch.


    Vielleicht liegt das Optimum nicht an einem Extremwert, sondern irgendwo dazwischen.

  • Hi, Koryphäe,


    verstehen jetzt deinen Beitrag nicht.


    Im Klartext sieht es so aus: Um eine Riesterrente in Höhe von 55 Euro zu bekommen brauchst du ca. 23.000 Euro Kapital.
    Um von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente in Höhe von 55 Euro zu erzielen, kostet es ca. 13.000 Euro.


    So einfach. So schlecht.
    Für mich stehen jetzt 2 Fragen im Raum: Wer hat sich unsere Zulagen angeeignet ? (rechtswidrig)
    Wer ist dafür verantwortlich ? (Dummheit oder Wissentlich)


    Das sind die wirklichen Fragen. Da sind Kranken- und Pflegeversicherung oder Anbieter nicht mehr von belang.


    Übrigens gehört mein Riesteranbieter zu den Top 3 von Stiftung Warentest bewerteten Anbietern.

  • Es geht mir darum, dass man vergleichbare Bedingungen schafft und dann sämtliche Möglichkeiten abwägt.


    (Das wäre mein Vorgehen, jeder andere darf das gerne anders handhaben.) :saint:


    Aus 23.000 Euro monatlich 55 Euro zu zaubern, das ist nicht das charmanteste Angebot, soviel steht fest.


    Aber die Berechnung gilt ab 60. Vielleicht kommt bei Starttermin 63 oder 65 ein besseres Angebot heraus.


    Vielleicht gibt es einen anderen Anbieter, der während der Einzahlphase schlechter ist, aber in der Rentenphase günstiger rechnet. Möglich wäre es, vielleicht nicht sehr wahrscheinlich, aber man weiß nie.


    Die Frage, die @Saidi aufgeworfen hat, ist wichtig: Sind die 55 Euro dynamisch oder nicht?


    Zu guter Letzt:
    Ich halte die Sonderzahlungen in die Rentenversicherung zum Ausgleich von Abschlägen für ein sehr gutes Angebot, bei dem die Versicherungswirtschafz momentan nicht wirklich gegenhalten kann, aber für die Gegenüberstellung muss man gleichwertige Bedingungen schaffen.


    Eine Altersrente beginnt frühestens mit 63 (bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises etwas früher). Von der Rente sind in aller Regel Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen, von der Riester-Rente in der Regel nicht.


    Wenn man diese Faktoren berücksichtigt hat, dann kann man aus meiner Sicht den Vergleich ziehen.


    Und die beiden Fragen (wer und wieso?), die sind dazu geeignet, eine/n Abgeordnete/n ins Schwitzen zu bringen, ansonsten bringen die einen wahrscheinlich nicht weiter.

  • Die Diskrepanz zwischen Riester- und Staatlicher Versicherung ist so groß, da brauchst du nichts mehr zu vergleichen. (Punkt :!: )
    Ich würde mir deshalb wünschen, das es auch so knallhart kommuniziert wird und kein Diskussion über Kleinigkeiten mehr geführt wird.


    Der Riestersparer wird um seine Zulagen betrogen, sonst nix.


    Es gibt meiner Meinung nach jedoch einen ganz einfachen Ausweg.


    Allen Riestersparer erlauben ihr gesamtes Riesterkapital in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen zu dürfen.
    Da bleiben die Zulagen wo sie hingehören und der Steuervorteil bleibt auch genau da.


    Die Rente beim Bund ist jedenfalls dynamisch, weil die uns als Wähler brauchen. ;)


    Bitte Herr Tenhagen setzen Sie sich dafür ein!!!!!!!!!!!!!!! (wenn es schon kein Politiker macht)


    Das ganze ist ein Trauerspiel X(

  • Das kann ich alles als Meinungsäußerung akzeptieren.


    Nur wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist der Kritikpunkt doch der "Umrechnungsfaktor" von Sparguthaben in monatliche Rente.


    Der Faktor hat aber mit den Zulagen nichts zu tun. Die Zulagen stecken ja in den 23.000 Euro und haben maßgeblich zu dieser Summe beigetragen.


    Die Summe an sich schien mir nicht der Grund des Ärgernisses zu sein.


    Naja, lassen wir es dabei bewenden. Ändern kann ich nichts an der Sache.
    Viel Erfolg bei dem weiteren Vorgehen.

  • Jetzt bitte nicht falsch verstehen.


    Es geht nicht um Umrechnung oder KV oder PV oder Dynamisch oder um Anbieter oder um Sparguthaben.


    Es geht darum das bei Riester deine Zulagen und deine Zinsen und ein Großteil deiner Steuervorteile nicht bei dir bleiben.
    Die gehen an die Versicherung die du für die Auszahlungsphase abschließen musst.


    Das sind immer ca. 30 % des Riesterguthabens. ( egal ob 10.000 oder 100.000 Euro).


    Das ist die Information die wichtig ist.


    Alles andere ist ( und das meine ich so) gezielte Desinformation.


    Mit freundlichen Grüßen


    R.

  • Wenn es aber um die Zulagen und Steuervorteile geht (Zinsen lassen wir mal außen vor), dann ist die laufende Rente ab 60 doch ein Vergeben von Zulagen und Steuervorteilen. Das gilt unter der Maßgabe, dass der Ruhestand erst mit 63 beginnt.


    Die Vorteile von Riester liegen in den Zulagen (gibt es in der Auszahlphase nicht mehr), in der steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge (entfällt in der Auszahlphase) und darin, dass in den meisten Fällen das Einkommen im Ruhestand niedriger ist als im Berufsleben, somit die nachgelagerte Besteuerung zu keiner hohen Belastung führt (bei Beginn der Auszahlphase während des Berufslebens entfällt auch dieser Vorteil).


    Daher erschließt sich mir auch nicht, warum die Riester-Rente schon ab 60 ausgezahlt werden sollte. Selbst bei Altersteilzeit überwiegen aus meiner Sicht die Nachteile.

  • Moin,Moin Koryphäe,


    deine Argumente sind alle gut durchdacht und stichhaltig wenn es um die Gestaltung der Riesterrente geht.
    Renteneintritt, Steuern, Zulagen usw.
    Wir sind hier doch bei Finanztip.
    Dürfte ich mein Riesterkapital = 23.000 Euro in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen würde ich eine Rentenerhöhung von ca. 100 Euro bekommen.
    Stattdessen muss ich eine Private Versicherung abschließen und bekomme ca. 60 Euro.



    Deshalb meine Empfehlung (Finanztip) an alle Riestersparer:
    Überlegt wieviel bekommt man noch nach einer Föderschädlichen Kündigung ausbezahlt.
    und diesen Betrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen.



    Was man da auch schön feststellen kann ist folgendes: Wäre der Staat auf der Seite des Bürgers wäre ja keine Föderschädliche Verwendung zu erkennen, da das Geld zur Altersvorsorge genutzt wird. Die Zulagen brauchten also nicht zurückgezahlt werden. Dem ist aber nicht so !!!
    Die Zulagen darf man nur behalten, wenn man sie später an die Versicherung weitergibt. Echt cool. 8)


    In diesem Sinne bedanke ich mich für meine Zulagen. X(
    Euer
    Regulus

  • Das wäre schön.
    Hab ich auch schon gemacht.
    Ich überlege ob ich Widerspruch beim Bescheid vom Finanzamt einlege, da das Geld ja nicht förderschädlich verwendet wurde.


    Das gibt dann richtig Spass. ;(

  • Guten Morgen Regulus,



    ich kann Ihren Frust und Ihre Verbitterung in Bezug auf den Riestersparvertrag gut verstehen. Kritisch sehe ich zudem, dass es sich bei allen Riestervertragsformen um wahre „Bürokratiemonster“ handelt. Damit meine ich, dass der Aufwand, die Kontrollkosten und die Komplexität für den Sparer viel zu hoch sind und keiner wirklich weiß was das alles den Staat (und damit letztendlich die Steuerzahler) kostet (hiermit meine ich auch die verwaltungsmäßige Abwicklung der Zulagen usw.)



    Dies alles vorrausgeschickt, kann ich aber Ihre Empfehlung nicht unkommentiert lassen. Sie regen ja an Riesterverträge steuerschädlich abzuwickeln und das aus dieser Transaktion erzielte Kapital dann in eine „ewige Rente“ bei der Deutschen Rentenversicherung umzuwandeln.


    Durch die Steuerzahlung (= steuerschädliche Abwicklung) entsteht dem Sparer ein Verlust, sagen wir 25% bei 10.000,-- € Kapital = 2.500,-- € Steuerzahlung.



    Technisch gesehen wandeln Sie eine ewige Rente ohne Kapitalverzehr der Bank (oder Versicherung) in eine andere ewige Rente (ohne Kapitalverzehr) bei der Dt. Rentenversicherung um.



    Hier wird es darauf ankommen, wie hoch der Zinsunterschied zwischen den beiden ewigen Renten ist. Sie müssen ja auch den Kapitalverlust durch die Steuerzahlung wieder kompensieren. Der Zinsunterschied müsste bei dem o.g. genannten Beispiel schon deutlich über 0,3% liegen damit sich das „rechnen würde“.



    Was ich sagen möchte: Im Einzelfall kann Ihr Umwandlungsvorschlag richtig sein und Früchte tragen. In anderen Fällen mag das aber nicht so sein.



    Ferner gebe ich zu Bedenken, dass nicht alle Menschen dem Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung vertrauen und daher bewusst oder unbewusst auf Kapitaldeckungsverfahren privater Anbieter (Banken und Versicherer) setzen.



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  • Und was ist das Fazit dieser Diskusion ?
    Für mich ist es ohnehin schon zu spät, aber meine Kinder oder Enkel könnten ja um Rat fragen.
    Geld sparen und anlegen, geht auch ohne Zuschüsse vom Staat. Ob das was heute geht, morgen auch noch geht, ist ohnehin ungewiss.
    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Altsachse,


    Fazit ist der Gesetzgeber sollte die Möglichkeit schaffen das alle Riesterrenten in die gesetzliche übernommen werden können.
    Kein Pflicht, aber die Möglichkeit. Das Kostet nix.


    Wenn ein privater besser ist, noch schöner.


    Das wäre für unsere Kinder und Enkel das Beste.


    Übrigens Sparkönig und dein Kapitaldeckungsverfahren find ich schon witzig.


    Hab noch nie gehört das eine Bank oder Versicherung einen Staat gerettet hat. Da solltest du mal drüber nachdenken.


    Gruß
    R.

  • Hallo @Regulus,
    Ich werde meinen Kindern und Enkelkindern nur das empfehlen, wovon ich auch selbst überzeugt bin. Riesterrenten gehören nicht dazu.
    Wenn ich eine Riesterrente abschließen wollte, würde ich mich vorher mit den Gegebenheiten beschäftigen. Dann brauchte ich hinterher mich nicht zu ärgern.
    Was das mit der Rettung eines Staates zu tun hat, begreife ich nicht.
    Da solltest Du mal darüber nachdenken.
    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Regulus,
    ich finde die Riesterrente (im Nachhinein betrachtet, seit Abschluss) auch nicht besonders toll. Die gesetzliche Rente funktioniert aber nicht kapitalgedeckt, sondern durch das Umlageverfahren. Die einfließenden Gelder werden an die aktuellen Rentner ausgeschüttet. Dadurch will und kann die gRV gar kein Geld annehmen. (Ich rede jetzt nicht von lächerlichen 13 oder 23 kiloEuro, die anscheinend zum Ausgleichen von Abschlägen möglich sind.
    Die private Vorsorge mit einer Riesterrente betrachte ich als kleinen Baustein zur Eigenkapitalbildung für später. Es wundert mich direkt, warum Sie mit 60 Jahren und ein "bisschen" was auf der Guthabenseite die Panik bekommen und Ihren möglicherweise Jahrzente alten Vertrag über den Haufen werfen wollen. Genau das ist es doch, womit die Versicherung dann richtig gewonnen hat: Die Kosten haben die kassiert, und los sind sie den Kunden dann auch gleich noch. Bravo!
    Zur Wiederholung der Vorredner bin ich auch völlig gleicher Meinung: Wie sind denn diese 23 kiloEuro zusammengekommen?? Also ich bekommen z.B. jährlich 30% meiner Eigenbeiträge BAR aufs Konto wieder gutgeschrieben, durch die Einkommensteuererklärung. Dazu 154/175 Euros Zulage und stattliche 2,75% aufs Gesamtkaptial!
    Grüße
    mpollers

  • Hi, mpollers


    Ich kann nur meine Erfahrung weitergeben.


    Am Ende eines Riestervertages sind immer ca. 30 % deines Kapitals weg.
    Das ist im Normalfall so ziemlich die Höhe deiner Zulagen, Steuervorteile und Zinsen.


    Meiner Meinung nach gehören diese Dinge dir und nicht irgendeiner Versicherung.


    Um dein Eigentum ( Zulagen und Zinsen) zu schützen, und dafür ist ein Staat da (seine Bürger zu schützen), muss er nur jedem Riestersparer erlauben sein gesamtes Kapital in die gesetzliche RV einzuzahlen.


    Bei mir sieht es sogar so aus, das ich nach Rückzahlung aller Förderung mehr Geld von der gRV bekomme als vom Riesteranbieter..
    Ich glaube das ist bei vielen Verträgen so. Deshalb macht euch schlau.


    Das ist mein Finanztip.


    cui

  • @Regulus : Ich habe eine Riester-Rente, die so nebenher läuft.


    In meiner Planung ist vorgesehen, die auch noch in den ersten Jahren meines Ruhestandes zu besparen und erst zur Auszahlung zu bringen, wenn meine Frau (ein paar Jahre jünger als ich) auch im Ruhestand ist. Kalkül ist, dass ich solange Zulagen mitnehme, wie ich noch mittelbar zulagenberechtigt bin und die Leistung erst beanspruche, wenn die Steuerlast insgesamt niedriger ist.


    @Saidi : Könnt Ihr bei dem Gedanken mitgehen, oder ist das aus Eurer Sicht zu sehr um die Ecke gedacht?