Laptop und Bürostuhl abschreiben

  • Hey,


    ich denke ihr mir bei folgendem helfen für das Jahr 2018. Folgendes


    Bürostuhl (sollte ja generell kein Problem sein, da nicht zu teuer):


    Kosten: 330€


    Jetzt wird nach Nutzungsdauer gefragt. ich denke, das kann ich auf 1 Jahr setzen für vollen Betrag, da unterhalb der Grenze (900€ ca.))


    Laptop: 1990€ (berufliche Nutzung will ich auf 90% setzen.


    Da muss ich ja aufteilen, da es 900€ übersteigt. Anschaffung war 10.10.2018.


    Kann ich da nur den ANteil der Kosten von insgesamt 1990€ bezogen auf restliche Zeit des Jahres 2018 aufteilen? Und den Rest des Betrages muss ich dann auf 3 Jahre nochmal aufteilen?


    Und wie sieht das mit Grenze von etwa 900€ aus. Gilt das pro Arbeitsmittel? Der Stuhl fällt drunter, aber mit der Summe des Laptops ist beides ja über 900€...


    Also, wie muss ich jetzt was eintragen? ^^

  • Ich habe Kontakt mit der AfA Tabelle gemacht und gemerkt, dass man 13 Jahre lang den Stuhl abschreiben muss, aber dass die Tabelle auch nicht rechtsbindend ist. Kann ich also doch den Stuhl komplett abschreiben?


    Worauf ich eben noch keine Antwort gefunden habe, ist, ob die Pauschalgrenze von brutto 950€ pro Arbeitsmittel gilt oder für die Summe Aller?


    Kann ich also den Stuhl sofort abschreiben und den Laptop über drei Jahre ?



    Würde mich übereine kurze Rückmeldung sehr freuen! :)

  • Hallo Trad,


    Am einfachsten machst du es dir mit einem Steuerprogramm. Kostet 15-30 Euro und ist sehr komfortabel.


    Geringwertige Wirtschaftsgüter kannst du bis 952 Euro inkl Mehrwertsteuer sofort abschreiben. Das gilt für den Stuhl.


    Beim Computer setzt du 90% von 1990 über drei Jahre ab. Das geht meines Wissens taggenau.

  • Hi,



    ich nutze schon ein Programm



    Muss man den Brutto oder Netto Betrag des Laptops in Betracht nehmen?


    Ich lese, dass man nur Monatsgenau das abrechnen muss und nicht tagennau. Ich habe am 25.11 den Laptop gekauft, kann also 2 Monate absetzen?

  • Hey Danke.



    ich lese komische Beipsile für die Abrechnung wie bei focus, dort wird anteilig das Kaufsjahr berechnet und dann über 3 weitere statt 2 Jahre abgeschrieben?


    Ich würde das wie folgt nun machen:



    Kauf: Nov 2018, also 2 Monate
    Kaufpreis (90%): 1705,185


    Dann komme ich auf folgende Abrehcnungen:


    2018: 94,7
    2019: 805,2
    2020: 805,2


    Da kann ich aber nicht viel für 2018 abrechnen.


    Die Methode ist auch nicht eindeutig, muss ich zunächst den Preis durch 3 teilen und dann das was pro Jahr rauskommt auf die 2 Monate für 2018 aufteilen?


    Kann ich nicht auch zunächst 2 Monate vom vollen Kaufpreis abrechnen:


    2018: 284,2
    2019: 710
    2020: 710


    Erscheint mir auch möglich?


    Ich denke, man kann das machen wie man will, solange man unter den entsprechenden Grenzen bleibt?

  • Ich bin kein Steuerberater. Würde den Kaufpreis durch 36 teilen. Dann 2/36 in 2018, 12/36 jeweils in 2019 und 2020, dann 10/36 in 2022.


    Bin aber leider nur begrenzt informiert.

  • Ist das wirklich so festgelegt? Wieso muss ich über 3 plus dem Kaufjahr abrechnen, was ja mehr als 3 Jahre sind? In meinen beiden Fälle bin ich doch jeweils unter dem Betrag für Sofortabschreibung. und die Aufteilung ist doch Auslegungssache, wenn es nicht explizit vorgegeben ist?